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Kalkulation von Auftragsforschung

Mit dem am 01.01.2007 in Kraft getretenen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) fallen Forschungseinrichtungen unter das Beihilferecht, sobald diese nicht-wirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Hochschulen sind klassischerweise neben ihren hoheitlichen Aufgaben (z. B. der Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Humanressourcen) auch wirtschaftlich tätig (z. B. im Rahmen der Auftragsforschung für Dritte).

Um Quersubventionierungen ausschließen zu können, ist es demnach für Hochschulen entscheidend, die Formen der wirtschaftlichen sowie der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit, ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander zu trennen. Darüber hinaus müssen wirtschaftliche Tätigkeiten zu einem Preis erbracht werden, der sich am Markt orientiert. Sofern es keinen Marktpreis gibt, ist ein Preis anzusetzen, der sämtliche Kosten deckt und eine angemessene Gewinnspanne enthält.

Im internen Downloadbereich dieser Seite finden Mitarbeiter der Hochschule Merseburg wertvolle Informationen zum geltenden "EU-Gemeinschaftsrahmen" sowie die aktuellen Formulare zur Vollkostenkalkulation von wirtschaftlichen Projekten in den Fachbereichen.

Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Dateien sind ausschließlich für den Gebrauch innerhalb der Hochschule Merseburg bestimmt und dürfen in keiner Form an Dritte weitergegeben werden!