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Kosten- und Leistungsrechnung

Anlass und Notwendigkeit einer Kosten- und Leistungsrechnung

Hochschulen gelten leider nicht selten als wenig unternehmerisch und als Objekt staatlicher Bevormundung. Gefordert werden daher im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in Forschung und Lehre vor allem Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Vergleich sowie Rechenschaftslegung und Effizienz hinsichtlich ihres Ressourceneinsatzes und der daraus erzielten Leistungen. Die den Hochschulen zuerkannte Finanzautonomie benötigt daher ein Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystem, welches die Hochschulen in die Lage versetzt, einerseits, die gewonnenen Freiräume und Flexibilisierungen - sowohl strategisch als auch operativ - bestmöglich im Sinne eines optimalen Einsatzes der Ressourcen auszunutzen und andererseits, die Forderungen nach Rechenschaft und Transparenz nach außen zu erfüllen. Diesen Ansprüchen wird mit einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Rechnung getragen.

Für die Universitäten und Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt ist die Implementierung einer KLR in der Rahmenvereinbarung zu den Zielvereinbarungen 2011 – 2013 verbindlich vorgegeben. Im Kontext der neuen Steuerung (NSM) verfolgen die Hochschulen unter der Mitwirkung des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt das Ziel, die Effizienz des Ressourceneinsatzes zu steigern und damit die Effektivität des Hochschulbetriebes zu verbessern.

An der Hochschule Merseburg können die oben genannten Anforderungen mit Hilfe einer KLR (auf Vollkostenbasis) seit dem Jahr 2010 vollständig erfüllt werden. Dem Instrument liegt ein von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüftes Konzept zugrunde, in dem bestätigt wird, dass die Ausgestaltung der Vollkosten- und Leistungsrechnung an der Hochschule Merseburg die Anforderungen des EU-Gemeinschaftsrahmens erfüllt und perspektivisch eine betriebswirtschaftlich-orientierte Hochschulsteuerung unterstützt. Gleichzeitig dient die KLR der Nachkalkulation (Ist-Abrechnung) von steuerpflichtigen Dienstleistungen sowie Projekten der Auftragsforschung, deren Preise auf der Grundlage einer Kalkulation zu vollen Kosten im Vorfeld berechnet wurden (siehe Unterpunkt „Kalkulation von Auftragsforschung“).

Die wichtigsten Ziele der KLR im Überblick

  • Umsetzung der Anforderungen aus dem EU-Gemeinschaftsrahmen
  • Steigerung des Kostenbewusstseins durch Kostentransparenz
  • Entscheidungsunterstützung des Hochschulmanagements
  • Darlegung des Ressourcenverbrauches
  • Unterstützung einer Budgetierung
  • Ermöglichung von Benchmarks

Bestandteile der KLR

Bestandteile der KLR an der Hochschule Merseburg

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Quellen: KLR Informationen der Universität Freiburg und der RWTH Aachen