Zu den Aufgabenfeldern eines Fachbereichs gehören die Organisation von Studiengängen sowie die Abnahme von Prüfungen, die Mitwirkung bei der Zulassung und Studienberatung, die Organisation der wissenschaftlichen Forschung, die Förderung des Nachwuchses und die Mitwirkung bei der Berufung von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen. Außerdem sind die Fachbereiche für einen ordnungsgemäßen Lehr- und Prüfungsbetrieb sowie die Verwaltung von Personal- und Sachmitteln zuständig.
In die Fachbereiche IKS und INW werden jeweils 3 studentische Vertreter gewählt. In die Fachbereiche SMK und WW werden jeweils 2 studentische Vertreter gewählt.