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Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellten, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

 

Das Aufgabengebiet umfasst die Begleitung im Bewerbungsverfahren, bei Vorstellungsgesprächen bis hin zur Planung und Organisation der Arbeitsbedingungen sowie bei der Ausführung notwendiger behindertengerechter technischer und baulicher Maßnahmen.

 

Im Rahmen ihres Ehrenamtes unterstützt die Vertrauensperson die Beschäftigten auch bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, der jeweiligen Einstufung des Grades der Behinderung sowie beim Antragsverfahren auf Gleichstellung.

 

Partner der Schwerbehindertenvertretung sind das Integrationsamt, das Arbeitsamt, das Landesverwaltungsamt / Schwerbehindertenrecht und andere Reha-Träger.

 

Die Schwerbehindertenvertretung kann an allen Sitzungen des Personalrates, der Arbeitsgruppe Campussanierung und dem Arbeitsschutzausschuss beratend teilnehmen und Vorschläge in allen Angelegenheiten einbringen, welche die Behinderten an der Hochschule unmittelbar berühren.