Der Kandidatin oder dem Kandidaten wird auf Antrag nach Abschluss jeder Prüfungsleistung Einsicht in ihre bzw. seine Arbeiten, die Bemerkungen der Lehrenden, die die Prüfungsleistung abgenommen haben, und in die entsprechenden Protokolle gewährt. Der Antrag ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfungsleistung bei der Dekanin oder dem Dekan zu stellen. Die Dekanin oder der Dekan bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme.