Im Studium müssen die Studierenden die von ihnen nach Maßgabe der studiengangsspezifischen Bestimmungen gewählten, jeweils bestimmten Modulen zugeordneten Lehrveranstaltungen regelmäßig besuchen. Die Bedingungen dafür sind entsprechend § 8 (5) in den Modulbeschreibungen festgelegt. Lehrveranstaltungen 5 können nach entsprechender Ankündigung (Modulbeschreibung/Vorlesungsverzeichnis) auch in einer anderen Sprache als Deutsch abgehalten werden.
Für die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen können außerdem Prüfungsleistungen gemäß § 10 erforderlich sein. Die Notwendigkeit und die Anmeldeformalitäten ergeben sich aus den studiengangsspezifischen Bestimmungen.
Für jede erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bzw. jeden erfolgreichen Abschluss eines Moduls sind Credits zu vergeben und das persönliche Punktekonto fortzuschreiben. Die Zahl der Credits, die in dem Modul/den einzelnen Lehrveranstaltungen erworben werden können, sind durch die Modulbeschreibungen festgelegt.