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Bewerbung und Zulassung

Zulassungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist ein erster berufsqualifizierter Hochschulabschluss, der Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Punkten nach dem ECTS (European Credit Transfer System) entspricht.

Der Abschluss sollte in der Fachrichtung Chemie- und Umwelttechnik oder einem verwandten Fach erworben worden sein. Der Masterstudiengang Chemie- und Umweltingenieurwesen baut inhaltlich auf diese Studiengänge auf und dient der interdisziplinären Weiterqualifikation.

 

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

Bewerbung und Studienbeginn

Es wird regulär jährlich zum Wintersemester immatrikuliert.

Bewerbungsschluss ist der 15. Juni des Jahres, in dem die Aufnahme des Studiums von Ihnen beabsichtigt wird.

Liegen zum Antragsannahmeschluss noch nicht alle Nachweise vor, kann eine Zulassung unter Vorbehalt erteilt werden. Die fehlenden Nachweise müssen bis zum 30. September vorgelegt werden, damit der Vorbehalt erlischt. Zeugnisse müssen bis spätestens 30. November vorgelegt werden.

Zulassungsantrag

Laden Sie den Zulassungsantrag hier runter und schicken Sie den ausgefüllten Antrag mit den geforderten Anlagen an folgende Adresse:

Hochschule Merseburg (FH)

Dezernat für Akademische Angelegenheiten

Geusaer Straße

06217 Merseburg

 

Oder fordern Sie unter besagter Adresse einen Antrag mit einem adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag an.