Nach erfolgreichem Abschluss aller Leistungen des Masterstudiums verleiht die Hochschule Merseburg (FH) den akademischen Grad eines Masters. Die genaue Bezeichnung des Grades regeln die jeweiligen studiengangsspezifischen Bestimmungen.
Über die Verleihung des Mastergrades stellt die Hochschule Merseburg (FH) eine Urkunde aus. Weiteres dazu regelt § 18.