(1) Für das Studium wird zugelassen, wer über die in § 27 HSG LSA genannten Voraussetzungen verfügt. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der ent-sprechenden Zulassungsordnung für Masterstudiengänge der Hochschule Merseburg (FH).
(2) Die studiengangsspezifischen Bestimmungen können weitere Zulassungsvoraussetzungen vorsehen.
Zulassungsbeschränkungen für einzelne Studiengänge bleiben unberührt.