Auf Antrag an den Prüfungsausschuss bis sechs Wochen nach Semesterbeginn können Studierende innerhalb der Prüfungsordnung respektive den studiengangsspezifischen Bestimmungen innerhalb eines Studienganges wechseln. Wird der Antrag nicht fristgerecht abgegeben, ist ein Prüfungsordnungsversionswechsel erst wieder im nächsten Semester möglich. Der Wechsel in die neue Prüfungsordnung bzw. in die neuen studiengangsspezifischen Bestimmungen ist bis zur Antragstellung auf Zulassung zur Masterarbeit/Bachelorarbeit jederzeit möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen der Ordnung, in welche der Wechsel vollzogen werden soll, erfüllt sind. Es kann nur in die letzte gültige Fassung der Prüfungsordnung respektive studiengangsspezifischen Bestimmungen gewechselt werden. Ein Wechsel zurück in eine ältere Prüfungsordnungsfassung oder in ältere studiengangsspezifische Bestimmungen ist nicht zulässig.