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§ 1

§ 1 Geltungsbereich der Rahmenstudien- und prüfungsordnung

(1) Die Bestimmungen der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung gelten für das Bachelorstudium  an der Hochschule Merseburg (FH). Sie regelt die grundlegenden Strukturen des Bachelorstudiums.

 

(2) Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung gilt für alle nach dem Tag ihres Inkrafttretens neu eingeführten Bachelorstudiengänge an der Hochschule Merseburg (FH). Prüfungsordnungen der Hochschule Merseburg (FH), die vor Inkrafttreten der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung bestanden, sollen binnen fünf Jahren an diese Rahmenstudien- und –prüfungsordnung angepasst werden.

 

(3) Die jeweiligen studiengangsspezifischen Bestimmungen definieren Ziele und Inhalte, Zugangsvoraussetzungen, die curricular festgelegten Anforderungen sowie den Studienverlauf. Dabei können aus sachlichen Gründen durch die Fachbereiche abweichende Regelungen zur Rahmenstudien- und -prüfungsordnung getroffen werden, soweit diese Ordnung die Fachbereiche dazu ermächtigt.