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§ 1

§ 1 Geltung, Ziel des Studiums

Die Prüfungs- und Studienordnung regelt Ziele, Inhalte, Aufbau und Prüfungen des Master-Studienganges Mechatronik, Industrie- und Physiktechnik im Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften der Hochschule Merseburg (FH).

Das erfolgreich absolvierte Masterstudium Mechatronik, Industrie- und Physiktechnik bildet einen erweiterten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Durch das erfolgreich absolvierte Masterstudium soll festgestellt werden, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat die für die Übernahme anspruchsvoller Fach- und Führungsaufgaben notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat, die fachlichen Zusammenhänge überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse sowie die erlernten Fähigkeiten effizient und sachgerecht anzuwenden.