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§ 9

§ 9 Prüfungsausschuss

Der Fachbereichsrat Ingenieur- und Naturwissenschaften bildet einen Prüfungsausschuss, der für Prüfungsangelegenheiten verantwortlich ist. Zusammensetzung, Kompetenzen, Aufgaben und weiteres regeln die Fachbereichsratsbeschlüsse.