HAUPTNAVIGATION

SUCHE

KAPITELNAVIGATION

Zulassung und Bewerbung

Bewerbung und Studienbeginn

Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss Abschluss in Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik oder ein erfolgreicher Abschluss eines humanwissenschaftlichen Hochschulstudiums mit nachgewiesenen sozialarbeiterischen/sozialpädagogischen Grundkompetenzen mit erbrachten Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Punkten nach dem ECTS (European Credit Transfer System) und mindestens mit der Endnote "gut" (2,5) oder des Erreichens mindestens der Notenstufe B (entspricht den 35 % Besten eines Jahrgangs) in der ECTS-Bewertungsskala abgeschlossen wurde. Ein gleichwertiger ausländischer Abschluss erfüllt die Voraussetzungen ebenfalls.

 

Es wird regulär jährlich zum Wintersemester immatrikuliert.

Bewerbungsschluss ist der 15. Juni des Jahres, in dem die Aufnahme des Studiums von Ihnen beabsichtigt wird.

Liegen zum Antragsannahmeschluss noch nicht alle Nachweise vor, kann eine Zulassung unter Vorbehalt erteilt werden. Die fehlenden Nachweise müssen bis zum 30. September vorgelegt werden, damit der Vorbehalt erlischt. Zeugnisse müssen bis spätestens 30. November vorgelegt werden.

 

Zulassungsantrag

Nutzen Sie die Möglichkeit der ONLINE-BEWERBUNG auf der rechten Seite oder reichen Sie per Post einen Antrag auf Immatrikulation ein. Laden Sie dazu den Antrag herunter und schicken Sie ihn ausgefüllt mit den geforderten Unterlagen an folgende Adresse:

Hochschule Merseburg
Dezernat Akademische Angelegenheiten
Geusaer Straße
06217 Merseburg

Oder fordern Sie unter besagter Adresse einen Antrag mit einem adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag an.