Bei fristgerechter Bewerbung und erfolgter Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bekommen Sie schriftlich von der Hochschule Bescheid. Darin werden Ihnen unter anderem auch die noch ausstehenden Nachweise mitgeteilt.
In den zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich bis Semesterbeginn im Dezernat für Akademische Angelegenheiten einschreiben. Dazu benötigen wir folgende Nachweise:
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
- Zeugnis(se) über Berufsausbildung(en) (falls vorhanden)
- Exmatrikulationsbescheinigung (falls schon einmal an einer Hochschule eingeschrieben)
- Krankenkassennachweis
- Nachweis über Einzahlung des Semesterbeitrages in Höhe von 46,00 Euro
Und zusätzlich für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen
- Zusatzantrag Wirtschaftsingenieurwesen