Mit dem erfolgreich absolvierten Kolloquium zu Ihrer Abschlussarbeit ist Ihr Studium beendet.
Aus diesem oder einem anderen Grund kommt es zur Exmatrikulation. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser ist hier zu finden:
Antrag_auf_Exmatrikulation_digital.pdf
Mit diesem Antrag werden Sie bitte vorstellig:
- in der Hochschulbibliothek
- am Fachbereich - z.B. im Dekanant
- im Sprachenzentrum
- im Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Abschlussarbeit in digitaler Form in der Hochschulbibliothek abgeben müssen. Nutzen Sie dieses Übergabeprotokoll:
Ab Juli 2010 gilt: diese Anträge sind nur noch im Prüfungsamt bzw. am Service Point erhältlich. Sie dürfen nicht mehr in der Koordinationsstelle für die berufsbegleitenden Studiengänge ausgegeben werden.
Ganz unten finden Sie den Bescheid zur Anerkennung des Bachelorstudiums BWL in berufsbegleitender Form gemäß § 8 Abs. 2 des Bildungsfreistellungsgesetzes und der entsprechenden Durchführungsverordnung.
Weitere Informationen:
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php
Bescheid über die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung (1.6.2010)
Bescheid über die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung (29.5.2008)
Bescheid über die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung (8.11.2006)
Das Dezernat für Akademische Angelegenheiten hat durch Frau Schreiber jeden Freitag von 12:00 – 13:00 Uhr, ausgenommen davon sind gesetzliche Feiertage, eine gesonderte Sprechzeit für Sie eingerichtet.
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf vorab einen Termin unter der Telefonnummer 462320.
Ihre Studentenausweise können Sie an den dafür vorgesehenen Automaten aktualisieren. Diese befinden sich im Übergangsbereich der Gebäude 124-125, erstes Obergeschoss.
| Formular zur Beantragung eines Freiversuchs, bitte reichen Sie diesen ausgefüllt fristgerecht im Prüfungsamt ein. |
Folgendes gilt es dazu zu beachten:
Eine 2. Wp. ist schriftlich beim Prüfungsamt zu beantragen. Innerhalb des Moduls darf dann keine weitere Einzelleistung wiederholt werden (§ 13 der Prüfungs- und Studienordnung). In den ersten zwei Semestern darf es nur eine 2. Wp. geben - im berufsbegleitendem Studium auf bis zu vier Semester ausgedehnt.
Widersprüche sind durch die Studierenden an den Prüfungsausschuss zu richten.
Für berufsbegleitend Studierende des 6. Semesters: