A.: Ja. Gerade dann sollten Sie in Ausland gehen. Die Erfahrungen der studierenden vor Ihnen (Sie können sich deren Erfahrungsberichte im Auslandsamt anschauen) legen nahe, dass Sprachprobleme im Vorhinein eher überschätzt werden und dass sie zu überwinden sind.
A.: Das kann man nicht allgemein beantworten, aber viele nutzen dass 4. oder 5. Semester des Bachelor-Studium bzw. das erste Semester des Master-Studiums (für ein Auslandspraktikum). Die Prüfungsordnung legt einen entsprechenden Zeitpunkt ebenfalls nahe.
A: Der Fachbereich wird versuchen, Ihnen ein Auslandsemester bzw. Auslandspraktikum innerhalb der Regelstudienzeit zu ermöglichen. Dazu sind auch gesonderte Prüfungstermine oder Veranstaltungen im berufsbegleitenden Studium denkbar. Lassen Sie sich vom Auslands-Beauftragten beraten. Bei der Zulassung zum Master-Studium der HS-Merseburg wird ein Auslandsaufenthalt nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Hier kann also kein Nachteil entstehen. Die Konzeptmappe kann bei einem Auslandsaufenthalt im 5. Semester auch erst nach der Rückkehr eingereicht werden.
A.: Ja. Dies ist ein wesentliches Ziele der Vereinheitlichung der Studiengänge in Europa. Bei den Partnerhochschulen der HS Merseburg existieren bereits Kooperationsverträge, die die Anerkennung regeln. Darüber hinaus hat es bisher am FB Wiwi der HS Merseburg noch nie nennenswerte Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland gegeben. Wenn Sie sich nicht sicher sind: lassen Sie sich beraten (vom Auslandsbeauftragten, vom Studienfachberater oder vom Studiendekan).
A: Um die müssen sich die studierenden grundsätzlich selber kümmern. Allerdings gibt es beim DAAD genau passende Angebote für solche Problem. Informieren Sie sich auf der Homepage des DAAD.
A: Dann kann die Leistung nicht anerkannt werden. Sie können dann aber natürlich eine entsprechende Prüfung in Merseburg wiederholen, es tritt also - verglichen mit einem Studium in Deutschland - keine zusätzliche Verzögerung ein. Erfahrungsgemäß kommt dies zudem sehr selten vor.