zusammengestellt auf Grundlage der
Dienstvorschrift für die Ermittlung der Betriebsleistungen (VBL)
DV 407 vom 15.Mai 1933 (§ 13 und Anlage 7) und vom 1. Januar 1939 (§ 11 und Anlage 4)
sowie der
Kundmachung 4
des Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverbandes
Vorschriften für die Annahme, Verladung, Beförderung, Ausladung und Auslieferung
von Leichen, lebenden Tieren, Gütern und Milch, Teil I Ortsdienst
(Güterbeförderungsvorschriften Teil I, GBV I)
DV 605 vom 6. Oktober 1935 (§ 44) und vom 1. Juni 1942 (§ 41)
| Zuggattung | Hauptnummern | |
| Reisezüge | ||
| Schnellzüge | 10 -19 | |
| Eilzüge | 20 - 29 | |
| Personenzüge | 30 - 39 | |
| Güterzüge | ||
| Schnellgüterzüge | 40 - 44 | |
| Eilgüterzüge | 45 - 59 | |
| Frachtenzüge | 60 - 79 | |
| Dienstgut- und Arbeitszüge | 80 - 89 | |
| Dienstzüge | 90 - 99 | |
| Schnellzüge | |||
| 10 | L | Luxuszüge | Reisezüge mit Fernschnellzugzuschlag und weiterem Zuschlag nach besonderem Tarif |
| 11 | FFD | Fernschnellzüge mit besonders ausgestattetem Wagenpark | Reisezüge mit erhöhtem Schnellzugzuschlag |
| 12 | FD | Fernschnellzüge | Reisezüge mit Fernschnellzuschlag |
| 13 | FDsl | Schlafwagenfernschnellzüge | Schlafwagenzüge mit Fernschnellzuschlag |
| 14 | Dsl | Schlafwagenzüge | Schlafwagenzüge mit Schnellzuschlag |
| 15 | D | Schnellzüge | Reisezüge mit Schnellzugzuschlag |
| 16 | Dt | Schnelltriebwagen | Einzeln - mit oder ohne eigene Kraftquelle - fahrende Schnelltriebwagen ohne Anhänger für den Personenverkehr mit Schnellzugzuschlag oder Fernschnellzugzuschlag |
| 17 | Td | Triebwagenschnellzüge | Mit eigener Kraftquelle fahrende Schnelltriebwagen mit Anhänger für den Personenverkehr 1) - auch aus mehreren Schnelltriebwagen zusammengesetzte Züge mit oder ohne Anhänger für den Personenverkehr 1)- bis zu einer Gesamtstärke von 12 Achsen für den Personenverkehr 1), sofern die Züge mit höchsten 3 Köpfen Zugpersonal für den Personenverkehr besetzt sind und Schnellzug- oder Fernschnellzugzuschlag erhoben wird |
| 18 | Tdo | Triebwagenschnellzüge | Ohne eigene Kraftquelle fahrende Schnelltriebwagen mit Anhänger - auch aus mehreren Schnelltriebwagen zusammengesetzte Züge mit oder ohne Anhänger für den Personenverkehr 1) - bis zu einer Gesamtstärke von 16 Achsen für den Personenverkehr1), sofern die Züge mit höchsten 3 Köpfen Zugpersonal für den Personenverkehr 1) besetzt sind und Schnellzug- oder Fernschnellzugzuschlag erhoben wird |
| 19 | Tdv | Triebwagenschnellzüge | Züge der Nummern 17 und 18, wenn die Höchstzahlen für den Personenverkehr 1) überschritten werden |
| 1) Dem Personenverkehr dienen benutzte und unbenutzte Personenwagen und Gepäckwagen, die nicht (nach den Bestimmungen über die Achsen der Güterwagen in der DV für die Ermittlung der Betriebsleistungen) lediglich zur Beförderung von Gütern benutzt werden. Danach rechnen zu den Güterwagen u. a. auch die ausnahmsweise zur Beförderung von Gütern benutzten Personenwagen und die lediglich zur Beförderung von Gütern (Expreßgut, Eilgut usw) benutzten Gepäckwagen. | |||
| Eilzüge | |||
| 20 | E | Eilzüge | Reisezüge mit Eilzuschlag von mehr als 12 - bei elektrischem Lokomotivbetrieb mehr als 16 - Achsen für den Personenverkehr. Außerdemdie Reisezüge mit Eilzugzuschlag bis zu einer Gesamtstärke von 12 - bei elektrischem Lokomotivbetrieb von 16 - Achsen für den Personenverkehr, wenn sie mit mehr als 3 Köpfen Zugpersonal für den Personenverkehr besetzt sind |
| 21 | Ke | Kleine Eilzüge | Reisezüge mit Eilzuschlag bis zu einer Gesamtstärke von 12 - bei elektrischem Lokomotivbetrieb von 16 - Achsen für den Personenverkehr und höchstens 3 Köpfen Zugpersonal für den Personenverkehr |
| 26 | Et | Eiltriebwagen | Einzeln - mit oder ohne eigene Kraftquelle - fahrende Eiltriebwagen ohne Anhänger für den Personenverkehr 1) sowie die aus mehreren Wagen bestehenden einzelfahrenden untrennbaren Einheiten ohne Anhänger für den Personenverkehr 1) mit Eilzugzuschlag |
| 27 | Te | Triebwageneilzüge | Mit eigener Kraftquelle fahrende Eiltriebwagen mit Anhänger - auch aus mehreren Eiltriebwagen zusammengesetzte Züge mit oder ohne Anhänger - bis zu einer Gesamtstärke von 12 Achsen für den Personenverkehr 1), sofern die Züge mit höchsten 3 Köpfen Zugpersonal für den Personenverkehr besetzt sind und Eilzugzuschlag erhoben wird |
| 28 | Teo | Triebwageneilzüge | Ohne eigene Kraftquelle fahrende Eiltriebwagen mit Anhänger - auch aus mehreren Eiltriebwagen zusammengesetzte Züge mit oder ohne Anhänger - bis zu einer Gesamtstärke von 16 Achsen für den Personenverkehr1), sofern die Züge mit höchsten 3 Köpfen Zugpersonal für den Personenverkehr 1) besetzt sind und Eilzugzuschlag erhoben wird |
| 29 | Tev | Triebwageneilzüge | Züge der Nummern 27 und 28, wenn die Höchstzahlen für den Personenverkehr 1) überschritten werden |
| 1) Dem Personenverkehr dienen benutzte und unbenutzte Personenwagen und Gepäckwagen, die nicht (nach den Bestimmungen über die Achsen der Güterwagen in der DV für die Ermittlung der Betriebsleistungen) lediglich zur Beförderung von Gütern benutzt werden. Danach rechnen zu den Güterwagen u. a. auch die ausnahmsweise zur Beförderung von Gütern benutzten Personenwagen und die lediglich zur Beförderung von Gütern (Expreßgut, Eilgut usw) benutzten Gepäckwagen. | |||
| Personenzüge | |||
| 30 | P | Personenzüge | Zuschlagfreie Reisezüge |
| 31 | Kp | Kleine Personenzüge | Zuschlagfreie Reisezüge |
| 33 | Ferp | Feriensonderzüge | Voll- und Leerzüge auf der Hin- und Rückfahrt |
| 34 | Kip | Kindersonderzüge | Voll- und Leerzüge auf der Hin- und Rückfahrt |
| 36 | T | Triebwagen | Einzeln - mit oder ohne eigene Kraftquelle - fahrende Triebwagen ohne Anhänger für den Personenverkehr 1) sowie die aus mehreren Wagen bestehenden einzelfahrenden untrennbaren Einheiten ohne Anhänger für den Personenverkehr 1) |
| 37 | Tp | Triebwagenzüge | Mit eigener Kraftquelle fahrende Triebwagen mit Anhänger - auch aus mehreren Triebwagen zusammengesetzte Züge mit oder ohne Anhänger - bis zu einer Gesamtstärke von 12 Achsen für den Personenverkehr 1), sofern die Züge mit höchsten 3 Köpfen Zugpersonal für den Personenverkehr besetzt sind |
| 38 | Tpo | Triebwagenzüge | Ohne eigene Kraftquelle fahrende Triebwagen mit Anhänger - auch aus mehreren Triebwagen zusammengesetzte Züge mit oder ohne Anhänger - bis zu einer Gesamtstärke von 16 Achsen für den Personenverkehr 1), sofern die Züge mit höchsten 3 Köpfen Zugpersonal für den Personenverkehr 1) besetzt sind |
| 39 | Tpv | Triebwagenzüge | Züge der Nummern 37 und 38, wenn die Höchstzahlen für den Personenverkehr 1) überschritten werden |
| 39a | Vt | S-Bahnzüge | Nur im Stadt-, Ring- und Vorortverkehr in Berlin und im Stadt- und Vorortverkehr in Hamburg |
| 1) Dem Personenverkehr dienen benutzte und unbenutzte Personenwagen und Gepäckwagen, die nicht (nach den Bestimmungen über die Achsen der Güterwagen in der DV für die Ermittlung der Betriebsleistungen) lediglich zur Beförderung von Gütern benutzt werden. Danach rechnen zu den Güterwagen u. a. auch die ausnahmsweise zur Beförderung von Gütern benutzten Personenwagen und die lediglich zur Beförderung von Gütern (Expreßgut, Eilgut usw) benutzten Gepäckwagen. | |||
| Schnellgüterzüge | Sie dienen der Beförderung besonders eiliger Wagen in bestimmten Verbindungen. | ||
| 40 | Sg | Schnellgüterzüge | Sie fahren im allgemeinen mit mehr als 65 km/h (1942: mit mehr als 75 km/h) und bestehen aus hierfür geeigneten Wagen. |
| Eilgüterzüge | Güterzüge mit hohen Reisegeschwindigkeiten, die im allgemeinen auf besonders dafür vorgesehenen Gleisen gebildet und aufgelöst werden und vorwiegend zur Beförderung von Eilgut und lebenden Tieren dienen | ||
| 45 | De | Durchgangseilgüterzüge | Durchgangseilgüterzüge halten nur auf wichtigen Bahnhöfen. |
| 46 | Kde | Kleine Durchgangseilgüterzüge | Durchgangseilgüterzüge fahren ohne Zugbegleiter im Dienst und mit einer Beschränkung auf 30 Achsen. |
| 48 | Ne | Naheilgüterzüge | Naheilgüterzüge dienen dem Nahverkehr und halten auch auf weniger wichtigen Bahnhöfen. |
| 49 | Kne | Kleine Naheilgüterzüge | Kleine Naheilgüterzüge fahren ohne Zugbegleiter im Dienst und mit einer Beschränkung auf 30 Achsen. |
| 50 | Egmp | Eilgüterzüge mit Personenbeförderung | Egmp dienen hauptsächlich der Güterbeförderung. |
| 52 | Leig | Leichte Güterzüge | Leichte Güterzüge bestehen möglichst nur aus einem, eine Einheit bildenden Doppelkurswagen. Sie dürfen höchstens 10 Achsen führen und dienen hauptsächlich der Sammlung und Verteilung der Stückgüter. |
| 53 | Gt | Gütertriebwagen | Gütertriebwagen haben die gleichen Aufgaben wie Leig und können mit und ohne Anhänger verkehren. |
| 55 | V | Viehzüge | Viehzüge dienen vorwiegend der Beförderung von lebenden Tieren. |
| 56 | Mi | Milchzüge | Milchzüge dienen vorwiegend der Beförderung von Milch und leeren Milchgefäßen. |
| 57 | Po | Postzüge | Postzüge dienen vorwiegend der Postbeförderung |
| Frachtenzüge | Güterzüge, die vorwiegende der Beförderung von Frachtgut, aber auch von Leerwagen dienen. | ||
| Güterzüge, die im allgemeinen auf Rangierbahnhöfen gebildet und aufgelöst werden. | |||
| 60 | Dg | Durchgangsgüterzüge | Durchgangsgüterzüge halten nur auf wichtigen Bahnhöfen. |
| 61 | Kdg | Kleine Durchgangsgüterzüge | Kleine Durchgangsgüterzüge fahren ohne Zugbegleiter im Dienst und mit einer Beschränkung auf 30 Achsen. |
| 63 | Gdg | Großgüterwagenzüge | Voll- und Leerzüge aus Großgüterwagen. |
| 65 | Lg | Güterwagenleerzüge | Güterwagenleerzüge dienen der Beförderung leerer Güterwagen in geschlossenen Zügen. Die etwaige Beistellung von Auslastungsgruppen mit Fracht wird durch die Güterzugbildungsvorschriften (GZV) zugelassen und ist ohne Einfluß auf die Gattungsbezeichnung. |
| 69 | M | Militärzüge | Geschlossene Züge für den Militärverkehr (nach 1934 auch als Wehrmachtzüge bezeichnet) |
| 70 | N | Nahgüterzüge | Nahgüterzüge dienen dem Nahverkehr und halten meist auf allen Unterwegsbahnhöfen. |
| 71 | Kn | Kleine Nahgüterzüge | Kleine Nahgüterzüge fahren ohne Zugbegleiter im Dienst und mit einer Beschränkung auf 30 Achsen. |
| 72 | Gmp | Güterzüge mit Personenbeförderung | Gmp dienen hauptsächlich der Güterbeförderung. |
| 74 | Lzg | Ausgenutzte Lokleerfahrt oder ausgenutzte Lpaz | Gelegentlich ausgenutzte, regelmäßige oder nicht regelmäßig verkehrende Lz und Lpaz mit einem Wagenzug bis zu 30 Achsen und bei Lpaz mit höchstens einem Zugbegleiter im Dienst |
| 76 | Üb | Übergabezüge | Übergabezüge verkehren zwischen benachbarten Bahnhöfen und dienen der Zuführung und Abholung beladener oder leerer Wagen von einem Bahnhof nach einem benachbarten Bahnhof. |
| 77 | Küb | Kleine Übergabezüge | Kleine Übergabezüge fahren ohne Zugbegleiter im Dienst und mit einer Beschränkung auf 30 Achsen. |
| 78 | Üa | Übergabezüge | Üa fahren nach und von Anschlüssen der freien Strecke, die der Zuführung und Abholung beladener oder leerer Wagen nach und von dienstlichen oder gewerblichen Anlagen dienen. |
| 79 | Küa | Kleine Übergabezüge | Kleine Übergabezüge fahren ohne Zugbegleiter im Dienst und mit einer Beschränkung auf 30 Achsen. |
| Güterzüge, die vom Ausgangsbahnhof bis zum Zielbahnhof ohne besondere Rangierung durchgefahren werden | |||
| Gag | Ganzzüge | Ganzzüge sind Durchgangsgüterzüge - Regel- und Bedarfszüge -, die aus Wagen mit einem bestimmten Gut (Kohle, Düngemittel, Getreide, Erz, Öl oder dgl) zusammengesetzt sind und die von Versendern fertig gebildet oder in Form von wenigen (bis zu 4) fertiggebildeten, planmäßig vorgesehenen Wagengruppen der Eisenbahn übergeben und in gleicher Form vom Empfänger übernommen werden. | |
| Gas | Sonderganzzüge | Ganzzüge, deren Verkehrsaufgabe, Herkunft, Ziel und Fahrplan von Fall zu Fall festgelegt werden. | |
| Dienstgut- und Arbeitszüge | |||
| 80 | Dstg | Dienstgutzüge | Züge, die hauptsächlich der Beförderung von Dienstgut zwischen Tarifstationen dienen |
| 81 | Kdstg | Kleine Dienstgutzüge | Dienstgutzüge bis zu 30 Achsen ohne Zugbegleiter im Dienst |
| 81 | Schad | Schadwagenzüge | Züge, in denen lediglich leere Schadwagen befördert werden - auch unter eigener Kraft leerfahrende (nicht zur Benutzung freigegebenen) Triebwagen - auf der Fahrt von und zum Reichsbahnausbesserungswerk oder zur Abstellung |
| 83 | Dstl | Leerlokomotivzüge | Züge, in denen lediglich kalte Lokomotiven befördert werden |
| 84 | A | Arbeitszüge | Züge zur Beförderung von Dienstgut zwischen einer Tarifstation und einer Arbeitsstelle der freien Strecke |
| Dienstzüge | |||
| 90 | H | Hilfszüge | Züge zur Hilfeleistung bei Eisenbahnunfällen, Bränden oder anderen außerordentlichen Ereignissen, auch Ersatzzüge aus derartigen Anlässen |
| 91 | Dstp | Personalfahrten | Züge zur unentgeltlichen Beförderung von Reichsbahnbediensteten, auch Eisenbahnvereinssonderzüge |
| 92 | Dstb | Dienstzüge mit Wagen für besondere Zwecke | Prüfzüge (Züge mit Meßwagen, Tunnel- und anderen Prüfungswagen), Züge mit Unterrichtswagen usw |
| 93 | Prw | Werkstättenprobezüge | Züge mit betriebsfähigen Lokomotiven zur Erprobung von Wagen |
| 94 | Prlw | Werkstättenprobezüge | Züge mit Probelokomotiven zur Ausprobung von Wagen, auch Triebwagen auf Probefahrt |
| 97 | Lzw | Werkstättenleerfahrten | Lokomotiven auf der Leerfahrt von und zum Reichsbahnausbesserungswerk |
| 98 | Lzpr | Werkstättenleerfahrten | Leer fahrende Probelokomotiven |
| 99 | Lpaz | Lokleerfahrten mit Gepäckwagen | Leer mit Gepäckwagen fahrende Lokomotiven |
| 99 | Lz | Lokleerfahrten | Einzeln fahrende Lokomotiven |
| Unternummern der Zuggattungen | |||
| Nr | Reisezüge | Güter- und Dienstzüge | Lz und Lpaz für |
| Regelzüge | |||
| 1 | Vollzüge | Voll- und Leerzüge | Reisezüge |
| 2 | Leerzüge | --- | Güterzüge |
| 3 | --- | Dienstzüge | |
| 4 | Rangierdienst für Betriebswerke | ||
| 5 | Rangierdienst für Bauzwecke | ||
| 6 | Leistungen anstelle ortsfester Anlagen (Vorheizen, Reinigen von Viehwagen und Wasserpumpen) | ||
| Sonderzüge | |||
| 3 | Verwaltungssonderzüge ohne Fahrpreisermäßigung, auch Vor- und Nachzüge zu regelmäßig verkehrenden Vollzügen und MS-Zügen 1) | Sonderzüge, sofern sie nicht durch Unternummern 4 bis 7 zu kennzeichnen sind (Voll- und Leerzüge) | |
| 4 | Verwaltungssonderzüge mit Fahrpreisermäßigung, z.B. Wochenend- und Sportsonderzüge, Züge zur Leipziger Messe (ohne MS- 1) und LM-Züge2)) und dergl; ausgenommen Feriensonderzüge, Kindersonderzüge, Militärzüge und Arbeitsdiensturlauberzüge | Eisenbahnvereinssonderzüge (Voll- und Leerzüge) | |
| 5 | Feriensonderzüge | Bestellte Güterzüge wie Zirkuszüge und dergl (Vollzüge) | |
| 6 | Kindersonderzüge | --- | |
| 7 | Wehrmachturlauberzüge | Militärzüge (Voll- und Leerzüge) 3) | Reisezüge |
| 8 | Arbeitsdiensturlauberzüge | --- | Güterzüge |
| 9 | Bestellte Reisezüge und zwar Sonderzüge auf Einzelbestellung, Gesellschaftssonderzüge und LM-Züge 2), ausgenommen "Kraft durch Freude"-Züge | Dienstzüge | |
| 10 | "Kraft durch Freude"-Züge | Rangierdienst für Betriebswerke | |
| 11 | Leersonderzüge | Rangierdienst für Bauzwecke | |
| 12 | --- | Leistungen anstelle ortsfester Anlagen (Vorheizen, Reinigen von Viehwagen und Wasserpumpen) | |
| 1) | MS-Züge sind Verwaltungssonderzüge ohne Fahrpreisermäßigung zur Leipziger Messe | ||
| 2) | LM-Züge sind bestellte Züge zur Leipziger Messe | ||
| 3) | Militärzüge werden nach 1934 auch als Wehrmachtzüge bezeichnet | ||
| Thomas Noßke 2006 | www.epoche2.de |