| Langsamfahrsignal
Anwendung, wenn eine Strecke mit einer geringeren als der fahrplanmäßigen Geschwindigkeit zu befahren ist. Bis 1919 wurde für das Nachtsignal nur eine Laterne benutzt. |
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Bedeutung |
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Anfang |
Langsamfahrsignal
Anfangsscheibe Aufstellung rechts vom Gleis; an Hauptstrecken mindestens 300 m, an Nebenstrecken mindestens 150 m vor dem Anfang des langsam zu befahrenden Gleisstücks. Die Anfangsscheibe allein wird auch dazu benutzt, das Haltsignal 6b anzukündigen, an Hauptstrecken 700 m und an Nebenstrecken 300 m vor dem Signal 6b. |
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Ende |
Langsamfahrsignal
Endscheibe Aufstellung an zweigleisiger Strecke rechts vom Gleis, an eingleisiger Strecke links vom Gleis. Auf eingleisiger Strecke und bei Falschfahrt auf zweigleisiger Strecke ist das Anfangssignal für die eine Fahrtrichtung gleichzeitig das Endsignal für die andere Fahrtrichtung. |
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| Haltesignal (Wärtersignal) | |||
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Bedeutung |
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Haltescheibe - Halt! Weiterfahrt erst nach Beseitigung des Signals erlaubt. |
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| Hauptsignale
Aufstellung im Normalfall rechts neben oder in der Mitte über dem zugehörigen Gleis. Der Regelabstand der Signale vom Gleis beträgt bei Hauptbahnen 3,1 m (Gleismitte bis Mastkante) und bei Nebenbahnen, Bahnhofs- und Anschlußgleisen 2,2 m. Zwischen zwei Streckenhauptgleisen genügt ein Abstand von 2,2 m beiderseits. |
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Bedeutung |
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Halt! |
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Fahrt frei für das durchgehende Gleis. |
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Fahrt frei für ein abzweigendes Gleis. |
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| Vorsignale
Bei den meisten Kleinbahnen kommen keine Vorsignale zum Einsatz. Falls Vorsignale benutzt werden, erläßt die Betriebsleitung entsprechende Anweisungen. |
| Wasserkransignal | |||
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Bedeutung |
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Wasserkransignal - Die Durchfahrt
ist gesperrt!
Am Tag ist nur die Stellung des Wasserkranes maßgeblich; in der Nacht wird eine Laterne verwendet. In der Dunkelheit zeigt diese Laterne nach zwei entgegengesetzten Seiten rotes Licht und nach den beiden anderen Seiten weißes Licht. Wenn der Wasserkran parallel zum Gleis steht, ist vom Gleis aus nur das weiße Licht zu sehen, steht er quer zum Gleis, so ist das rote Licht zu erkennen. |
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| Weichen-
und Gleissperrsignale
Diese Signale bestehen aus einem Laternenkasten, der bei Dunkelheit beleuchtet ist, oder es kommen unbeleuchtete Scheibensignale zum Einsatz. |
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Name | Bedeutung |
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Die Weiche steht auf dem geraden Zweig oder bei Bogenweichen auf den schwächer gekrümmten Zweig. |
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Die Weiche steht auf den gebogenen Zweig von der Weichenspitze aus gesehen, oder bei Bogenweichen auf den stärker gekrümmten Zweig. |
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Die Weiche steht auf dem gebogenen Zweig vom Herzstück aus gesehen. |
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Bei doppelten Kreuzungsweichen von der Spitze aus gesehen, wenn die Einfahrt in beide gekrümmte Gleise geöffnet ist. |
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Gleissperrsignal - Das Gleis
ist gesperrt.
Anwendung als feststehendes Signal bei Stumpfgleisabschlüssen, als verstellbares Signal bei Gleissperren, Entgleisungsweichen, Drehscheiben, Schiebebühnen und Gleisbrückenwaagen. Aufstellung rechts neben dem Gleis, Ausnahmen sind zulässig bei Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleisbrückenwaagen und Stumpfgleisabschlüssen. |
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Die Sperre des Gleises ist
aufgehoben.
Die Sperrung des Gleises kann auch durch Signal 12 aufgehoben werden. |
| Signale am Zuge und an einzelnen Fahrzeugen | |||
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Bedeutung |
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Kennzeichnung der Spitze des Zuges |
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Zugschlußsignal für einzeln fahrende Treibwagen und Lokomotiven |
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Zugschluß |
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Ein Sonderzug folgt nach.
Einzeln fahrende Lokomotiven tragen bei Rückwärtsfahrt die weiße Scheibe oder Laterne am Schornstein. |
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Ein Sonderzug kommt in entgegengesetzter Richtung. |
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Kennzeichnung von Lokomotiven
im Rangierdienst
Je ein weißes Licht vorn und hinten. Statt des einen weißen Lichts darf vorn auch Signal 15a (Spitzensignal) verwendet werden |
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Pulverflagge - Wagen ist mit
explosiven Gegenständen beladen
Anbringung von zwei Flaggen, je eine an jeder Langseite oder an jeder Stirnseite. |
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Kennzeichnung von Kleinwagen | Eine Laterne, die nach vorn und hinten rotes Licht zeigt. |
| Haltetafeln
Diese Signale werden normalerweise nicht beleuchtet. |
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Bedeutung |
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Rangierhaltetafel - Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden. |
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Halt für einfahrende Züge |
| Läutetafeln
Aufstellung vor unbeschrankten Wegübergängen. Das Läuten ist bis zum Überfahren des Übergangs fortzusetzen. Bei nahe hintereinander liegenden Wegübergängen kann die Läutetafel für mehrere Wegübergänge gelten. Bei geschobenen Zügen gelten die Signale für die Glocke auf dem vordersten Wagen. Diese Signale werden normalerweise nicht beleuchtet. |
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Bedeutung |
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Läutetafel - Die Läutevorrichtung ist in Betrieb zu setzen.. |
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Die Läutevorrichtung ist in Betrieb zu setzen und außerdem ein Achtungssignal zu geben. |
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Die Läutevorrichtung ist in Betrieb zu setzen und die Fahrgeschwindigkeit so zu ermäßigen, daß sie vor dem Übergang 15 km/h nicht überschreitet. |
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Die Läutevorrichtung ist in Betrieb zu setzen, das Achtungssignal zu geben und die Fahrgeschwindigkeit so zu ermäßigen, daß sie vor dem Übergang 15 km/h nicht überschreitet. |
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Die Läutevorrichtung ist
in Tätigkeit zu setzen und die Fahrgeschwindigkeit so zu ermäßigen,
daß der Zug vor dem nachfolgenden Signal 37f (Übergangshaltetafel)
zum Halten kommt.
Aufstellung der Signale 37e und 37f stets gemeinsam und immer rechts neben dem Gleis. Abstand vom Signal 37e zum Übergang 150 m bis 300 m vor dem Übergang. |
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Übergangshaltetafel -
Der Zug soll halten und erst dann weiterfahren, wenn das Befahren des Übergangs
gefahrlos ist.
Aufstellung in einem Abstand von 10 m bis 20 m vor dem Übergang. |
| Merkzeichen
Das Grenzzeichen wird nicht beleuchtet. |
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Bedeutung |
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Grenzzeichen - Grenze bei zusammenlaufenden
Gleisen, bis zu der ein Gleis besetzt werden darf, ohne daß die Bewegungen
auf dem anderen Gleis behindet werden.
Aufstellung an der Stelle, an der die Gleismitten 3,50m Abstand haben. Bei Nebenbahnen können als Zeichen auch kurze, rotweiß gestrichene Schienenstücke verwendet werden oder die dort liegenden Grenzschwellen rot angestrichen werden. |
| © Thomas Noßke 1999 | www.epoche2.de |