| Hauptsignale
Aufstellung im Normalfall rechts neben oder in der Mitte über dem zugehörigen Gleis. Ist dort keine Aufstellung möglich, wird zusätzlich das Kennzeichen K2 (Schachbrettafel) benutzt. Der Regelabstand der Signale vom Gleis beträgt bei Hauptbahnen 3,1 m (Gleismitte bis Mastkante) und bei Nebenbahnen, Bahnhofs- und Anschlußgleisen 2,2 m. Zwischen zwei Streckenhauptgleisen genügt ein Abstand von 2,2 m beiderseits. Kann dieser Abstand nicht mit vertretbarem Aufwand eingehalten werden, so werden für Haupt- und Vorsignale Ausleger oder Brücken eingesetzt, so daß das Signal über der Gleismitte angeordnet wird. Der Flügeldrehpunkt des obersten Signalflügels befindet sich 8-10 m über der Schienenoberkante. |
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Bedeutung |
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Halt! | ![]() |
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M-Tafel | Zur Kennzeichnung von Hauptsignalen, an denen in Haltestellung auf mündlichen Befehl vorbeigefahren werden darf. |
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Fahrt frei! | ![]() |
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Fahrt frei mit Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 40 km/h oder auf eine durch besondere Anordnung festgesetzte Geschwindigkeit.
(Das Bild des Nachtsignals wurde 1953 im Zusammenhang mit der Abschaffung des Signals Hp3 geändert und zeigte danach oben ein grünes und darunter ein gelbes Licht.) |
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Fahrt frei mit Geschwindigkeitsbeschränkung
wie bei Hp2, jedoch für einen anderen als den durch Hp2 gekennzeichneten
Fahrweg.
(Dieses Signal wurde 1953 abgeschafft.) |
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| Vorsignale
Aufstellung im Normalfall rechts neben dem Gleis, wobei sich die Scheibe in Augenhöhe des Lokführers befindet. Der Abstand zum Hauptsignal hängt vom Bremsweg ab und beträgt normalerweise bei Hauptbahnen 1000m und bei Nebenbahnen 750m. Das Vorsignal ist mit dem Hauptsignal derart verbunden, daß entweder beide Signale die Stellung gleichzeitig ändern oder daß die Signale Vo2, Vz2 und Vz3 erst gegeben werden können, wenn das Hauptsignal den entsprechenden Signalbegriff zeigt. Der Standort des Vorsignals ist durch das Kennzeichen K3o bzw. K3z bezeichnet und wird durch die Vorsignalbaken K4 angekündigt. |
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Bedeutung |
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Am Hauptsignal ist Halt zu erwarten. |
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Am Hauptsignal sind ein, zwei oder drei Flügel in Fahrtstellung zu erwarten. |
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Am Hauptsignal ist Halt zu erwarten. |
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Am Hauptsignal ist ein Flügel in Fahrtstellung zu erwarten. |
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Am Hauptsignal sind zwei oder
drei Flügel in Fahrtstellung zu erwarten.
(Das Bild des Nachtsignals wurde 1953 im Zusammenhang mit der Abschaffung des Signals Hp3 geändert und zeigte danach nur noch links ein gelbes und rechts ein grünes Licht.) |
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| Fahrverbot- und Fahrerlaubnissignale | |||
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Bedeutung |
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Deckungsscheibe - Halt! Weiterfahrt erst nach Beseitigung des Signals erlaubt. |
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Deckungsvorscheibe - Signal Ve1 ist zu erwarten |
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Gleissperrsignal - Halt! Fahrverbot! |
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Fahrverbot aufgehoben |
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Ersatzsignal - Am Halt zeigenden Hauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren |
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Wasserkransignal - Halt! Die
Durchfahrt ist gesperrt!
Am Tag ist nur die Stellung des Wasserkranes maßgeblich; in der Nacht wird eine Laterne verwendet. In der Dunkelheit zeigt diese Laterne nach zwei entgegengesetzten Seiten rotes Licht und nach den beiden anderen Seiten weißes Licht. Wenn der Wasserkran parallel zum Gleis steht, ist vom Gleis aus nur das weiße Licht zu sehen, steht er quer zum Gleis, so ist das rote Licht zu erkennen. |
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| Schutzhaltesignale
auch Wärtersignale |
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Bedeutung |
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Haltscheibe - Halt! |
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Haltvorscheibe - Eine Haltscheibe ist zu erwarten |
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| Langsamfahrsignale | |||
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Name | Bedeutung |
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Langsamfahrscheibe - Auf dem folgenden, meist durch Anfang- und Endscheibe begrenzten Gleisabschnitt darf die durch die dargestellte Kennzahl vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht überschritten werden. Die zulässige Geschwindigkeit in km/h ergibt sich durch Multiplikation der Kennzahl mit 10. |
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Anfangscheibe - Anfang des
Gleisabschnittes, auf dem höchstens die durch Signal Lf1 vorgeschriebene
Geschwindigkeit zulässig ist.
Aufstellung unmittelbar rechts neben dem Gleis. An eingleisiger Strecke zeigt das Signal auf der Rückseite das Signal Lf3. |
Das Signal wird stets beleuchet. |
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Endescheibe - Ende des Gleisabschnittes,
auf dem höchstens die durch Signal Lf1 vorgeschriebene Geschwindigkeit
zulässig ist.
Aufstellung an eingleisiger Strecke links neben dem Gleis und an mehrgleisiger Strecke rechts vom Gleis. |
Das Signal wird auf mehrgleisiger Strecke beleuchtet, wenn die auf dem zugehörigen Signal Lf1 angezeigte Kennzahl größer als 4 ist. |
| Rottenwarnsignale
(Über das dargestellte Signal hinaus gibt es mehrere aktustische Rottenwarnsignale.) |
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Bedeutung |
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Das Fahnenschild zeigt den Rotten an, nach welcher Seite sie beim Ertönen der akustischen Rottenwarnsignale aus dem Gleis treten sollen. Aufstellung 3 m von der Gleismitte entfernt. Bei größeren Baustellen erfolgt mindestens aller 30 m die Aufstellung eines weiteren Fahnenschildes. |
| Signale für Sperrfahrten und Schiebelokomotiven | |||
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Name | Bedeutung | Nachtzeichen |
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Das Nachschieben ist einzustellen | Das Signal kann beleuchtet sein. |
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Halt für zurückkehrende
Schiebelokomotiven und Sperrfahrten
(Aufstellung vor der Bahnhofseinfahrt links vom Gleis) |
Das Signal kann beleuchtet sein. |
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Weiterfahrt für zurückkehrende
Schiebelokomotiven und Sperrfahrten
(Aufstellung vor der Bahnhofseinfahrt links vom Gleis) |
Das Signal kann beleuchtet sein. |
| Zusatzsignale für den elektrischen Betrieb mit Oberleitung | |||
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Name | Bedeutung | Nachtzeichen |
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Ausschaltsignal - Triebfahrzeug
muß ausgeschaltet sein.
Aufstellung rechts vom Gleis, bei Falschfahrten gelten die Signale links vom Gleis. |
Das Signal kann beleuchtet sein. |
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Einschaltsignal - Triebfahrzeug
darf eingeschaltet sein.
Aufstellung rechts vom Gleis, bei Falschfahrten gelten die Signale links vom Gleis. |
Das Signal kann beleuchtet sein. |
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Bügel ab-Signal - Bügel
abziehen
Auf der Rückseite ist das Signal El5 dargestellt. Aufstellung rechts vom Gleis, bei Falschfahrten gelten die Signale links vom Gleis. |
Das Signal kann beleuchtet sein. |
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Bügel ab-Ankündigungssignal
- El3 ist zu erwarten.
Aufstellung rechts vom Gleis. |
Das Signal kann beleuchtet sein. |
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Bügel an Signal - Bügel
anlegen.
Aufstellung an zweigleisiger Strecke rechts vom Gleis, an eingleisiger Strecke links vom Gleis. |
Das Signal kann beleuchtet sein. |
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Halt für Fahrzeuge mit
Stromabnehmern.
Aufstellung rechts vom Gleis oder über dem betreffenden Gleis. |
Das Signal kann beleuchtet sein. |
| Weichensignale
Diese Signale bestehen normalerweise aus einem Laternenkasten, der bei Dunkelheit beleuchtet ist. |
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Name | Bedeutung |
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Die Weiche steht auf den geraden Zweig, bei Innenbogenweichen auf den schwächer gekrümmten Zweig. |
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Die Weiche steht auf den gebogenen Zweig. Bei Innenbogenweichen auf den stärker gekrümmten Zweig. Bei Außenbogenweichen für beide Fahrwege (von der Weichenspitze aus gesehen). |
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Die Weiche steht auf den gebogenen Zweig bei einfachen Weichen und Innenbogenweichen (vom Herzstück aus gesehen). |
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Die Weiche steht auf den gebogenen Zweig bei Außenbogenweichen (vom Herzstück aus gesehen). |
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Die doppelte Kreuzungsweiche steht geradeaus von links nach rechts. |
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Die doppelte Kreuzungsweiche steht geradeaus von rechts nach links. |
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Die doppelte Kreuzungsweiche steht im Bogen von links nach links. |
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Die doppelte Kreuzungsweiche steht im Bogen von rechts nach rechts. |
| Signale
für den Rangierdienst
(Über die dargestellten Signale hinaus gibt es mehrere akustische und per Hand zu gebende Rangiersignale.) |
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Name |
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Name | Bedeutung | Nachtzeichen | |
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Halten - Abdrücken verboten | Der weiße Balken des Formsignals ist beleuchtet. | |
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Ra7 | ![]() |
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Langsam abdrücken | Der weiße Balken des Formsignals ist beleuchtet. | |
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Ra8 | ![]() |
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Mäßig schnell abdrücken | Der weiße Balken des Formsignals ist beleuchtet. | |
| Signale an Zügen | |||
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Name | Bedeutung |
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Regel-Spitzensignal |
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Falschfahrt-Spitzensignal |
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Regel-Schlußsignal |
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Vereinfachtes Schlußsignal
Anbringung etwa in Höhe der Puffer. Diese Signal dürfen führen: einzeln fahrenden Lokomotiven, Reisezüge bis 12 Achsen, Güterzüge bis 30 Achsen, Züge auf Nebenbahnen, Übergabezüge und Triebwagen |
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Ein Sonderzug kommt in entgegengesetzter
Richtung.
Dieses Signal wurde 1940 abgeschafft. |
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| Signale an einzelnen Fahrzeugen | |||
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Name | Bedeutung | Nachtzeichen |
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Kleinwagen-Signal
Kennzeichnung von Fahrzeugen bei Kleinwagenfahrten. |
Auf eingleisiger Strecke nach vorn und nach hinten rotes Licht. Auf zweigleisiger Strecke nach vorn weißes, nach hinten rotes Licht; beim Befahren des falschen Gleises nach vorn und nach hinten rotes Licht. |
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Rangier-Lokomotiv-Signal
Kennzeichen einer Lokomotive vorn und hinten für Rangierfahrten. |
Vorn und hinten ein weißes Licht. Statt des vorderen Lichts darf auch das Spitzensignal Zg1 geführt werden. |
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Gelbe Flagge
Kennzeichnung der mit Personen besetzten Schlaf- und Speisewagen, Bahnpost-, Postbei- und Gefangenenwagen während des Stillagers. Anbringung von zwei Flaggen, je eine an jeder Langseite. |
Bei Dunkelheit werden die Wagen, nach außen kenntlich, im Inneren beleuchtet. |
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Pulverflagge
Kennzeichnung der mit sehr explosionsgefährlichen Gegenständen beladenen Wagen. Anbringung von zwei Flaggen, je eine an jeder Langseite oder an jeder Stirnseite. |
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Giftflagge
Kennzeichnung der mit verdichteten und verflüssigten, sehr giftigen Gasen gefüllten Behälterwagen. Anbringung von zwei Flaggen, je eine an Langseite oder an jeder Stirnseite. |
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| Kennzeichen
Einsatz auf Haupt- und Nebenstrecken |
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Name | Bedeutung | Nachtzeichen |
| Ein Hauptsignalmast ohne Flügel |
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Erkennungsmast - Dem Erkennungsmast benachbarte Hauptsignale gelten nicht für das Gleis, neben dem der Erkennungsmast steht. | Eine weiße Laterne an der Mastspitze. |
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Schachbrettafel - Das Hauptsignal
steht nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis.
Wenn für die hohe Ausführung nicht ausreichend Platz vorhanden ist, wird die niedrige Ausführung gewählt. |
Das Signal kann beleuchtet sein. |
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Vorsignaltafel
Kennzeichen für den Standort eines Vorsignals ohne Zusatzflügel |
nicht beleuchtet |
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Vorsignaltafel
Kennzeichen für den Standort eines Vorsignals mit Zusatzflügel |
nicht beleuchtet |
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Vorsignalbaken - Ein Vorsignal
ist zu erwarten.
Aufstellung rechts vom Gleis. Abstand der Baken untereinander 75m (bei ungünstigen Sichtverhältnissen bis zu fünf Baken, im Regelfall drei Baken). Abstand der ersten Bake zum Vorsignal 100m. Bei beschränktem Raum können kleine quadratische Baken aufgestellt werden. |
nur innerhalb von Tunneln beleuchtet |
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Geschwindigkeitsbeschränkungstafel - Es folgt eine Gleisstelle, auf der die Fahrtgeschindigkeit auf die auf der Tafel angegebene Geschwindigkeit dauernd beschränkt ist. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. | nicht beleuchtet |
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Pfeiftafel - Das Achtungssignal
ist zu geben.
Aufstellung rechts neben dem Gleis 200 m vor der Gefahrenstelle und unmittelbar vor Tunneleinfahrten. Bei Nebenbahnen darf sie nicht vor Bahnübergängen verwendet werden. |
nicht beleuchtet |
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H-Tafel - Halt der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen | Das Signal kann beleuchtet sein |
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H-Tafel - Halt der Zugspitze bei planmäßig haltenden elektrischen Zügen mit Stromabnehmern | nicht beleuchtet |
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Haltepunkttafel - Ein Haltepunkt
ist zu erwarten.
Aufstellung rechts vom Gleis im Bremswegabstand vor dem Haltepunkt (700 m bis 1000 m bei Hauptbahnen bzw. 150 m bei Nebenbahnen) |
nicht beleuchtet |
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Rangierhaltetafel - Über diese Tafel hinaus darf nicht rangiert werden. | nicht beleuchtet |
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Wartezeichen - Auftrag zur Rangierfahrt abwarten. | Das Kennzeichen kann beleuchtet sein. |
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Grenzzeichen - Grenze bei zusammenlaufenden Gleisen, bis zu der ein Gleis besetzt werden kann, ohne daß die Bewegungen auf dem anderen Gleis behindert werden. Aufstellung an der Stelle, an der die Gleismitten 3,50m Abstand haben. | nicht beleuchtet |
| Feste Gegenstände in der Nähe der Gleise müssen zwischen 1000 mm und 3500 mm über Schienenoberkante durch einen weißen Farbanstrich gekennzeichnet werden, wenn außerhalb des Regellichtraumes nicht mindestens 200 mm breite Seitenräume frei sind. |
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Gefahrenanstrich - Kennzeichnung
fester Gegenstände, die durch einen zu geringen Abstand vom Gleis
Personen gefährden.
Tore von Lokomotiv- und Wagenschuppen werden nicht gekennzeichnet. |
nicht beleuchtet |
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Pflugschar des Schneeräumers heben | nicht beleuchtet |
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Pflugschar des Schneeräumers senken | nicht beleuchtet |
| Kennzeichen
Der Einsatz dieser Kennzeichen erfolgt nur auf Nebenstrecken. Diese Kennzeichen werden rechts vom Gleis aufgestellt und nicht beleuchtet. |
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| Signal | Name | Bedeutung |
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Eckentafel - Die durch das Kennzeichen K5 angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muß durchgeführt werden. |
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Läutetafel - Es ist zu
läuten
Wenn zwischen dem Standort eines der Kennzeichen K7b, K7c oder K7d und dem Wegübergang Züge planmäßig halten müssen, so wird das jeweilige Kennzeichen nach dem Halteplatz des Zuges wiederholt. |
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Läute- und Pfeiftafel - Es ist zu läuten und außerdem ist das Achtungssignal zu geben. |
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Durchläutebeginntafel
- Es ist durchzuläuten bis zu dem nachfolgenden Kennzeichen K7e.
Aufstellung mindestens 100m, höchstens 350 m vor dem ersten von mehreren in kurzen Abstand einander folgenden nicht bewachten oder nicht gesicherten Wegübergängen. |
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Durchläuteendtafel - Das Läuten ist einzustellen. |
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Trapeztafel - Kennzeichnung der Stelle, an der bei fehlendem Einfahrsignal bestimmte Züge vor der Einfahrt in einen Bahnhof zu halten haben. |
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Kreuztafel - Die Kreuztafel
zeigt bei fehlendem Vorsignal an, daß ein Hauptsignal oder eine Deckungscheibe
zu erwarten ist.
Aufstellung rechts vom Gleis 400 m vor dem zugehörigen Hauptsignal. |
| © Thomas Noßke 1999 | www.epoche2.de |