Verordnung über die Einführung
einer neuen Eisenbahn-Verkehrsordnung
vom 16. Mai 1928
RGBl. II, Nr.26, S.401 vom
1. Juni 1928
Auf Grund des Artikels 91 der Verfassung des Deutschen Reich vom
11. August 1919 (Reichsgesetzbl. S. 1383) verordnet nach Zustimmung des
Reichsrats die Reichsregierung:
Artikel 1
Die Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 23.Dezember 1908 (Reichsgesetzbl.
1909 S. 93) wird durch nachstehend veröffentlichte Eisenbahn-Verkehrsordnung
ersetzt.
Artikel 2
Die Verordnung tritt am 1.Oktober 1928 in Kraft. Der Reichsverkehrsminister
wird ermächtigt, in der Zwischenzeit die Anlage C der neuen Ordnung
entsprechend den etwa auftretenden Verkehrsbedürfnissen mit Wirkung
vom 1. Oktober 1928 zu ändern.
Berlin, den 16. Mai 1928
Der Reichskanzler
Dr. Marx
Der Reichsverkehrsminister
Dr. W. Koch
Inhalt
I. Eingangsbestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Ausführungsbestimmungen,
Abweichungen, Änderungen
II. Allgemeine
Bestimmungen
§ 3. Pflicht
zur Beförderung
§ 4. Züge
§ 5. Haftung der Eisenbahn
für ihre Leute
§ 6. Tarife
§ 7. Ordnungsvorschriften
§ 8. Zahlungsmittel
III. Beförderung
von Personen
§ 9. Fahrpläne
§ 10. Von der Beförderung
ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zugelassene Personen
§ 11. Fahrpreise, Fahrpreisermäßigungen
§ 12. Sonderwagen und Sonderzüge
§ 13. Fahrausweise
§ 14. Vorausbestellung von
Abteilen oder einzelnen Plätzen
§ 15. Prüfung der Fahrausweise,
Fahrpreiszuschläge, Bahnsteigkarten
§ 16. Warteräume
§ 17. Nichtraucher- und Frauenabteile
§ 18. Einnehmen der Plätze
§ 19. Übergang in eine
höhere Wagenklasse, Fahrpreiserstattung
§ 20. Abfahrt. Versäumung
der Abfahrt
§ 21. Verhalten während
der Fahrt
§ 22. Verunreinigung und Beschädigung
von Eisenbahneigentum
§ 23. Unterwegsbahnhöfe.
Fahrtunterbrechung
§ 24. Verspätung oder
Ausfall von Zügen. Betriebsstörungen
§ 25. Mitnahme von Tieren in
die Personenwagen
§ 26. Mitnahme von Handgepäck
in die Personenwagen
§ 27. Von der Mitnahme ausgeschlossene
Gegenstände
IV. Beförderung
von Reisegepäck
§ 28. Begriff des Reisegepäcks
§ 29. Verpackung. Bezeichnung
§ 30. Aufgabe. Gepäckschein
§ 31. Beförderung
§ 32. Zoll-, steueramtliche
oder sonstige verwaltungsbehördliche Abfertigung
§ 33. Auslieferung
§ 34. Verzögerung der
Annahme
§ 35. Haftung der Eisenbahn
für Verlust, Minderung oder Beschädigung von Reisegepäck
§ 36. Vermutung für den
Verlust des Reisegepäcks, Wiederauffinden verlorenen Gepäcks
§ 37. Haftung der Eisenbahn
für Überschreitung der Lieferfrist
§ 38. Gepäckträger
§ 39. Aufbewahrung des Gepäcks
V. Beförderung
von Expressgut
§ 40. Annahme
§ 41. Beförderung
§ 42. Auslieferung
VI. Beförderung
von Leichen
§ 43. Auflieferung
§ 44. Beförderung
§ 45. Auslieferung
§ 46. Ausnahmebestimmungen
§ 47. Weitere Vorschriften
VII. Beförderung
von lebenden Tieren
§ 48. Auflieferung
§ 49. Beförderung
§ 50. Auslieferung
§ 51. Lieferfrist
§ 52. Weitere Vorschriften
VIII. Beförderung
von Gütern
§ 53. Durchgehende
Beförderung
§ 54. Von der Beförderung
ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassene
Gegenstände
§ 55. Form des Frachtbriefs
§ 56. Inhalt des Frachtbriefs
§ 57. Haftung für die
Angaben im Frachtbrief
§ 58. Prüfung des Inhalts
der Sendung. Feststellung von Anzahl und Gewicht
§ 59. Beladung der Wagen. Überlastung
§ 60. Frachtzuschläge
§ 61. Abschluß des Frachtvertrages
§ 62. Verpackung, Zustand und
Bezeichnung des Gutes
§ 63. Annahme
§ 64. Vorläufige Verwahrung
des Gutes
§ 65. Zoll-, Steuer-, Polizei-
und sonstige verwaltungsbehördliche Vorschriften
§ 66. Verwendung gedeckter
oder offener Wagen
§ 67. Art und Reihenfolge der
Beförderung
§ 68. Berechnung der Fracht
§ 69. Zahlung der Fracht
§ 70. Frachtnachzahlung und
-erstattung
§ 71. Nachnahme nach Eingang.
Barvorschuß
§ 72. Nachträgliche Verfügungen
des Absenders
§ 73. Beförderungshindernisse
§ 74. Lieferfrist
§ 75. Einlösen des Frachtbriefs.
Ablieferung
§ 76. Nachprüfung des
Gutes auf dem Bestimmungsbahnhof
§ 77. Zuführung
§ 78. Benachrichtigung des
Empfängers von der Ankunft
§ 79. Abnahme der nicht zugerollten
Güter
§ 80. Ablieferungshindernisse.
Verzögerung der Abnahme
§ 81. Feststellung der Minderung,
Beschädigung oder des Verlust des Gutes
§ 82. Haftung der Eisenbahn
im allgemeinen
§ 83. Beschränkung der
Haftung bei besonderen Gefahren
§ 84. Beschränkung der
Haftung bei Gewichtsverlusten
§ 85. Höhe der Entschädigung
bei Verlust, Minderung oder Beschädigung des Gutes
§ 86. Beschränkung der
Höhe der Entschädigung durch den Tarif
§ 87. Vermutung für den
Verlust des Gutes. Wiederauffinden des Gutes
§ 88. Höhe der Entschädigung
bei Überschreitung der Lieferfrist
§ 89. Angabe des Lieferwerts
§ 90. Umfang der Haftung bei
Angabe des Lieferwerts
§ 91. Voller Schadensersatz
§ 92. Verzinsung der Entschädigungsbeträge
§ 93. Erlöschen der Ansprüche
gegen die Eisenbahn aus dem Frachtvertrag
§ 94. Verjährung der Ansprüche
aus dem Frachtvertrag
§ 95. Geltendmachung der Rechte
aus dem Frachtvertrag
§ 96. Haftung mehrerer an der
Beförderung beteiligter Eisenbahnen
Anlagen
Anlage A. Leichenpaß.
Anlage B. Nähere Bestimmungen
über die Beförderung von lebenden Tieren.
Anlage C. Vorschriften über die bedingungsweise zur Beförderung
zugelassenen Gegenstände.
Anlage D. Frachtbrief.
Anlage E. Eilfrachtbrief.
Anlage F. Tierfrachtbrief.
Anlage G. Allgemeine Erklärung über die Verpackung
des Gutes.
 |
Thomas Noßke 2000 |
www.epoche2.de |
 |
 |
 |