| Bedeutung | |
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allgemeine Gefahrenstelle
Ursprünglich war dieses Schild mit einem Ausrufungszeichen versehen, seit 1934 wird nur diese dargestellte Form verwandt. |
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Querrinne |
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Kurve |
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Kreuzung |
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beschrankter Bahnübergang |
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unbeschrankter Bahnübergang |
| Maße:
Seitenlänge
der Dreiecke 1050 mm, bei der platzsparenden kleineren Ausführung
700 mm.
Montage: Unterkante der Schilder in einer Höhe von 2 bis 2,5 m über dem Boden. Die kleineren Ausführungen dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften aufgestellt werden. Jedoch werden ab 1934 an Bahnübergängen in Kombination mit Baken nur die kleineren Ausführungen verwandt. Diese Schilder waren seit September 1927 gültig. | |
| Kennzeichen für Eisenbahnübergänge auf Schienenhöhe | |
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Dreistreifige Bake links vor unbeschranktem Übergang
Aufstellung: 240m vor dem Übergang |
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Dreistreifige Bake rechts vor beschranktem Übergang
Aufstellung: 240m vor dem Übergang |
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Zweistreifige Bake links Aufstellung: 160m vor dem Übergang |
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Einstreifige Bake rechts
Aufstellung: 80m vor dem Übergang |
| Die Baken werden sowohl
rechts als auch links an der Zufahrtsstraße zum Bahnübergang aufgestellt. Befindet sich zwischen der ersten Bake und dem Übergang
eine Straßeneinmündung, so müssen auch in der einmündenden Straße entsprechende Baken aufgestellt werden.
Maße der Baken: 300 mm x 1000 mm.
Diese Schilder waren seit Oktober 1934 gültig. | |
| Warnkreuze an Eisenbahnübergängen auf Schienenhöhe | ||
ausreichende Platzverhältnisse |
ungünstige Platzverhältnisse |
Bedeutung |
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beschrankter Bahnübergang | |
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eingleisiger unbeschrankter Bahnübergang |
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mehrgleisiger unbeschrankter Bahnübergang |
| Aufstellung der Warnkreuze 5m von Gleis entfernt in Verantwortung des Bahnbetreibers. Warnkreuze waren bereits vor dem I. Weltkrieg in Gebrauch.
Abmessungen der Warnkreuze:
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| Thomas Noßke 2000 - 2006 | www.epoche2.de |