| Das Stopschild ist im Bewußtsein
des heutigen Kraftfahrers völlig selbstverständlicher Bestandteil
des Straßenverkehrsrechts mit einer Bedeutung von kaum zu übertreffender
Wichtigkeit.
Das war nicht immer so! Die Straßenverkehrsordnungen von 1934 und 1937 kannten noch kein Stopschild! Damals existierte lediglich das noch heute gültige Schild „Vorfahrt achten!” mit der Nummer 30 innerhalb der StVO von 1937. |
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| Erst mit der "Verordnung zur Veränderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr" vom 13.10.1938 (RGBl. I, Nr.168, S.1433) wurde zum 1. Januar 1939 ein Stopschild eingeführt. Mit seiner Funktion und dem Text "Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße achten!" nähert es sich zwar schon der heutigen Bedeutung, hatte es doch aber optisch und aufgrund seiner Stellung innerhalb der anderen Verkehrsschilder noch nicht diese hohe Wertigkeit. Durch den blauen Hintergrund hebt es sich zwar etwas von anderen Gebots- und Verbotsschildern ab, kann aber seine Verwandschaft zum Schild "Vorfahrt achten!" nicht leugnen. |
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| Dem neuen Stopschild wurde 1938 die Nummer
30a zugeordnet; die im Gesetzestext nachfolgenden Schilder wurden erst
nach dem Zweiten Weltkrieg neu nummeriert bzw. neu geordnet.
Während dieses dreieckige Stopschild in der BRD mit dem 1953 lediglich geringfügig geändertem Text "Halt, Vorfahrt achten!" weiterhin gültig blieb, wurde 1956 in der DDR ein neues Stopschild eingeführt. Dieses zeigt auch optisch seine hervorgehobene Bedeutung. Kein anderes Verkehrsschild seiner Zeit hat ein vergleichbares Aussehen, und es ist mit 600mm Durchmesser auch größer als die anderen runden Verkehrsschilder, welche einheitlich 500mm Durchmesser haben. |
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| Dem Trend zur internationalen Vereinheitlichung
der Verkehrsschilder schließt sich die BRD mit der Einführung
des heute noch gültigen achteckigen Stopschildes
zum 1. März 1971 (StVO vom 16.11.1970, BGBl.I, S.1565) an. Dieses
Schild, welches heute in der ganzen Welt (allerdings nicht überall
mit dem gleichen Schriftzug) bekannt ist, hebt sich optisch ganz konsequent
von allen übrigen Verkehrsschildern ab und unterstreicht damit seine
herausragende Bedeutung schon auf den ersten Blick.
In der DDR wurde dieses Schild mit Wirkung vom 1.Januar 1978 durch die StVO vom 26.5.1977 (Gbl.I, Nr.20, S.257) eingeführt. |
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| © Thomas Noßke 2000 | www.epoche2.de |