Wer seine Tiere liebt, ist auch um ihr Wohlergehen besorgt, wenn er sich
von ihnen trennen und die Sorge für sie anderen überlassen muß;
er wird deshalb, wenn er seine Tiere auf die Reise schicken muß,
die Eisenbahn wählen. Die Eisenbahner sind selbst vielfach Tierhalter
und daher auch jederzeit um das Wohl der auf der Eisenbahn beförderten
Tiere besorgt.
Die deutschen Eisenbahnen haben von jeher der Tierbeförderung
ihre besondere Sorgfalt zugewendet; ihre Einrichtungen für den Tierverkehr
bieten jede Gewähr für eine schonende und schnelle Beförderung.
Unter Aufwendung großer Mittel haben sie nicht nur ihre ortsfesten
Einrichtungen für die Tierverladung, wie Verladerampen, Viehbuchten
mit Fütterungs- und Tränkanlagen, der Schutzbedürftigkeit
der Tiere angepaßt, sondern auch beim Bau ihrer Wagen darauf weitgehend
Rücksicht genommen.
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| Ein Pferdewagen 1. Klasse |
In geräumigen gedeckten Wagen finden die Tiere eine bequeme Unterkunft,
die sie die gewohnten Ställe kaum vermissen läßt.
Frischluft wird dem Wageninnern durch große, verschließbare
Luftklappen zugeführt; es können aber auch nach Bedarf die Wagentüren
ganz oder teilweise geöffnet bleiben. Die Türöffnungen werden
dann durch Tiergitter verstellt, die von der Reichsbahn vorgehalten werden.
Für Kleinvieh und Geflügel stehen Wagen mit Zwischenböden
und durchbrochenen Wagenwänden zur Verfügung, die zugempfindliche
Tiere gegen Zugluft von unten schützen; sie gestatten eine gute Ausnutzung
des Wagenraumes.
Für die Beförderung einzelner kleiner Tiere hält die
Reichsbahn Käfige vor, und zwar neben den für den Versand von
Kälbern, Schafen und Schweinen allgemein gebräuchlichen Käfigen
in Gegenden mit stärkerem Ferkelversand auch geräumigere, in
denen sich Ferkel in größerer Zahl unterbringen lassen.
Alle nur denkbaren Bequemlichkeiten bieten schließlich die bahneigenen
Stallungswagen für Renn- und Turnierpferde.
Tierschutz und Kampf gegen Seuchengefahr
Aus volkswirtschaftlichen Erwägungen, aber auch im Interesse der
Tiere selbst, sorgen eingehende Schutzbestimmungen dafür, daß
die Tiere während der Beförderung keine Schmerzen und keinen
Schaden erleiden.
Die Wagenböden sind mit Sand, Sand und Stroh, Torfmull u. dergl.
einzustreuen. Die Tiere sind in schonender, sie nicht beunruhigender Weise
zu verladen. Sie dürfen nicht zu eng verladen werden. Großvieh
muß bei Zusammenverladung in einem Wagen von Kleinvieh (Kälber
unter 3 Monaten, Schafe und Ziegen) und Jungvieh (Rinder bis 1 Jahr) durch
Bretter- oder Latterverschläge (Vorsatzgitter) getrennt werden.
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| So beginnt die Reise |
Großvieh und Schweine müssen auch nach Geschlechtern getrennt
werden, Großvieh durch Anbinden, Schweine durch Bretter- oder Lattenverschläge
(Vorsatzgitter). Jede Kuh mit dem zu ihr gehörenden, saugenden Kalb
muß von den anderen Tieren abgegittert werden. Rinder, bei denen
das Abkalben in den nächsten Tagen zu erwarten ist, sollten nicht
länger als 18 Stunden unterwegs sein. Frischmilchende Kühe sollen
nicht früher als 3 Tage nach dem Abkalben verladen werden. Frischmilchende
Kühe sind regelmäßig, auch während der Beförderung
und spätestens nach 18stündiger Beförderungsdauer zu melken.
Bei hochtragenden und frischmilchenden Rindern soll grundsätzlich
bei der Beförderung ein Begleiter gestellt werden. Kälber dürfen
in der Zeit vom 1. November bis 31. März nicht in mehrbödigen
Wagen (Verschlagwagen) verladen werden. Auch dürfen sie in solchen
Wagen nicht befördert werden, wenn sie am Widerrist gemessen über
1 Meter groß sind. Lose verladenen Pferden sind die Hintereisen abzunehmen.
Die Beförderung altersschwacher oder gebrechlicher Pferde ist eine
tierquälerische Handlung und deshalb zu unterlassen. Die Reichsbahn
kann die Beförderung solcher Tiere ablehnen; in Zweifelsfällen
entscheidet der von der Bahn zugezogenene Tierarzt.
Jede ortsfeste Anlage, jeder Wagen, jedes benutzte Gerät wird
nach dem Gebrauch gründlich gereinigt und entseucht. Die gesundheitspolizeilichen
Bestimmungen werden peinlichst eingehalten; sie drohen den mit der Reinigung
und Entseuchung beauftragten Eisenbahnern für jede Unterlassung strenge
Strafen an.
Eine Verschleppung von Seuchen durch die Reichsbahn ist ausgeschlossen.
Mehr als 6 Millionnen Reichsmark wendet die Reichsbahn jährlich
für die Entseuchung auf; nur ein Drittel davon wird aus den erhobenen
Entseuchungsgebühren gedeckt.
Die Eisenbahnen stellen sich also auch auf dem Gebiete der Tierbeförderung
in jeder Hinsicht hinter die Losung "Kampf dem Verderb".
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| Entseuchungsanlage |
Schnelle und schonende Beförderung
Vieh wird mit Eilgüter- und schnellfahrenden Güterzügen,
in vielen Fällen aber auch mit Personenzügen befördert.
Darüber hinaus werden reine Viehzüge gefahren, deren Verkehrstage
und Fahrpläne den Wünschen der Tierversender, den Märkten
und Anschlußzügen weitgehend angepaßt sind. Die Reisegeschwindigkeit
der Viehzüge erreicht die der Personenzüge.
Der ruhige Lauf der Eisenbahnwagen sichert den Tieren eine gute Reise.
Selbstverständlich ist für einen Eisenbahner, daß er bei
Rangier- und Ladearbeiten Tiersendungen bevorzugt und besonders pfleglich
behandelt.
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| Schweine reisen mit der Eisenbahn |
Die Auflieferung ist einfach
Tiere, soweit sie nicht in Käfigen oder anderen Behältnissen
untergebracht sind, werden mit grüngerändertem Tierfrachtbrief
zur Beförderung aufgegeben, und zwar ist für jeden verwendeten
Wagen ein besonderer Tierfrachtbrief nötig. Im Tierfrachtbrief sind
die für die richtige Frachtberechnung nötigen Angaben über
Gattung, Alter und Gewicht vorgedruckt, so daß in der betreffenden
Spalte nur die Stückzahl eingetragen zu werden braucht.
Um Verwechslungen zu vermeiden, müssen Tiere, die mit solchen anderer
Versender oder Empfänger in einem Wagen (Kurswagen oder Gepäckwagen)
zusammen verladen werden, mit dauerhaften Anhängern oder Tafeln aus
Pergament, Leder, Blech oder Holz versehen werden. Die gesamte Anschrift
des Empfängers, zumindest aber Zeichen und Nummer, der Versand- und
Bestimmungsbahnhof sowie der Aufgabetag und die Gesamtzahl der zur gleichen
Sendung gehörenden Tiere müssen daraus ersichtlich sein. Schweine
sind in dauerhafter Weise mit Zeichen und Nummern zu versehen (nur schnelltrocknende
und unverwaschbare Farbstoffe verwenden!). Die Kennzeichen sind auch in den Frachtbrief einzutragen.
Tiere in Kisten, Käfigen, Körben oder anderen Behältnissen
sind mit Eilfrachtbrief aufzugeben. Die Fracht wird nach den Frachtgutplänen
berechnet.
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| Ein Tierkäfig neuester Bauart |
Die Eisenbahn sorgt für schnellste Wagenbereitstellung
Wagen für Tiere werden von der Eisenbahn bevorzugt gestellt. Trotzdem
empfiehlt es sich, solche Wagen rechtzeitig, möglichst schon am Tage
vor der beabsichtigten Verladung, schriftlich, mündlich der auch fernmündlich zu bestellen.
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| Muster einer ausgefüllten Bestellkarte |
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| Unterwegs Verpflegung und Tränkung |
Begleitung der Tiere
Im allgemeinen kann die Eisenbahn für Tiersendungen eine Begleitung verlangen.
Auf schriftlichen Antrag im Frachtbrief kann jedoch davon abgesehen werden.
Bei der Fürsorge, die die Eisenbahn den Tieren während der
Beförderung zuwendet, wird dieser Antrag von den Versendern sehr häufig
gestellt. Meistens wird diesen Anträgen auch entsprochen. Die Entscheidung obliegt dem Versandbahnhof.
Private Tierversender haben nur die Hälfte des Fahrpreises 3.
Klasse (2 RPf für das Tarifkilometer) zu bezahlen, wenn sie im Tierwagen oder Packwagen Platz nehmen.
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| Quicklebendig kommen sie an |
Auch die Berechnung der Tierfracht ist einfach
Bei Groß- und Kleinvieh (außer Geflügel) ist die Stückzahl
die Grundlage für die Frachtberechnung, bei Geflügel in Wagenladungen
dagegen die Zahl der benutzten Wagenböden.
Für Groß- und Kleinvieh (ausgenommen Geflügel) bestehen 5 Stückklassen (S1 bis S5),
für Geflügel aller Art (in Wagenladungen 7 Ladungsklassen (L1 bis L7).
Die Zugehörigkeit der Tiere zu den Stückklassen S1 bis S5 ergibt sich aus der Stufentafel des Tierfrachtzeigers.
Man ermittelt also zunächst nach der Gattung der zu versendenden
Teire aus der Stufentafel die Stückklasse und stellt danach die zugehörige
Stufe fest. Hat man so die Stufe ermittelt, kann man aus der Frachtentafel
ohne weiteres die Fracht für die in Betracht kommende Entfernung entnehmen.
Stufentafel und Frachtentafel sind am Schlusse dieser Schrift auszugsweise
wiedergegeben.
Zum Beispiel:
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2 Pferde, über 1 Jahr alt, gehören in die Stückklasse S1.
Für 2 Pferde ist nach der Stufentafel die Stufe 12 anzuwenden. Fracht
für Stufe 12 auf 224km nach der Frachtentafel = 51,10 RM.
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10 Kühe, das Stück über 300 kg schwer, sollen 80 km weit
versandt werden. Rindvieh, über 300 kg schwer, gehört zur Stückklasse
S2. Für 10 Stück ist die Stufe 30 zugrunde zu legen; Fracht für
80km in Stufe 30 nach der Frachtentafel = 36,60 RM
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30 Schweine, das Stück über 75 kg schwer, sollen auf eine Entfernung
von 300 km verfrachtet werden. Schweine über 75 kg gehören nach
der Stufentafel zur Stückklasse S3. 30 Stück solcher Schweine
entsprechen demnach der Stufe 30. Die Fracht für Stufe 30 auf 300
km beträgt nach der Frachtentafel = 109,40 RM.
-
Es soll eine Ladung Gänse in einem gewöhnlichen Eisenbahnwagen
250 km weit befördert werden. Nach der Stuifentafel ist die Fracht
für einen Wagenboden eines gewöhnlichen Güterwagens nach
L1 für Stufe 18 zu berechnen. Naqch der Frachtentafel beträgt
in Stufe 18 die Fracht für 250 km = 74,30 RM.
Über alle Einzelheiten des Tierverkehrs, insbesondere über die
Frachtvergünstigungen für Zucht- und Weidetiere, geben die örtlichen
Eisenbahnstellen bereitwillig Auskunft. Bei größeren Transporten
wende man sich an die zuständige Reichsbahndirektion pder Provatbahnverwaltung
oder an die Reichsbahn-Auskunftei für Güterverkehr, Berlin W
9, Potsdamer Straße 37, Fernsprecher 21 97 81.
Auszug aus der Stufentafel
| Stückklassen |
Ladungsklassen |
| S1 | S2 | S3 | S4 | S5 | Für Geflügel in Wagenladungen
(nach der Zahl der beladenen Wagenböden) |
Pferde, Maultiere, Ponys,
über ein Jahr alt;
Elefanten, Kamele, Dromedare, Giraffen, Zebras, Nashorne und Nilpferde |
Pferde, Maultiere, Ponys,
bis zu einem Jahr alt;
Rindvieh,, das Stück über 300 kg schwer, ferner
Esel und sonst. Großvieh, sowie wilde oder fremdländische, nicht
zu den in Deutschland heimischen Haustierarten gehör. Tiere, soweit
nicht in der Klasse S1 genannt |
Rindvieh, Kälber, das Stück bis
300 kg schwer; Schweine, das Stück über 75 kg schwer |
Rindvieh, Kälber, das Stück bis
100 kg schwer; Schweine, das Stück über 35 kg bis 75 kg schwer;
Schafe, Lämmer, Ziegen, Zicklein (Ziegenlämmer),
Hunde, das Stück über 35 kg schwer |
Schweine, Ferkel, Schafe, Lämmer, Ziegen,
Zicklein (Ziegenlämmer), das Stück bis 35 kg schwer;
sonstige kleine Tiere (ausgenommen Hunde und Geflügel) |
| Stückzahl | Stufe | Stückzahl | Stufe | Stückzahl | Stufe | Stückzahl | Stufe | Stückzahl | Stufe | Ladungsklasse | Stufe |
| 1 | 6 | 1 | 3 | 1 | 1 | 1-2 | 1 | 1-5 | 1 | in gewöhnlichen Wagen |
| 2 | 12 | 2 | 6 | 2 | 2 | 3-4 | 2 | 6-10 | 2 | L1 | 18 |
| 3 | 18 | 3 | 9 | 3 | 3 | 5-6 | 3 | 11-15 | 3 | L2 | 40 |
| 4 | 24 | 4 | 12 | 4 | 4 | 7-8 | 4 | 16-20 | 4 | L3 | 43 |
| 5 | 30 | 5 | 15 | 5 | 5 | 9-10 | 5 | 21-25 | 5 | L4 | 46 |
| 6 | 36 | 6 | 18 | 6 | 6 | 11-12 | 6 | 26-30 | 6 | L5 | 48 |
| 7 | 42 | 7 | 21 | 7 | 7 | 13-14 | 7 | 31-35 | 7 | L6 | 50 |
| 8 | 48 | 8 | 24 | 8 | 8 | 15-16 | 8 | 36-40 | 8 | L7 | 51 |
| 9 | 54 | 9 | 27 | 9 | 9 | 17-18 | 9 | 41-45 | 9 | in großräumigen Wagen |
| 10 | 60 | 10 | 30 | 10 | 10 | 19-20 | 10 | 46-50 | 10 | L1 | 31 |
| 11 | 66 | 11 | 33 | 11 | 11 | 21-22 | 11 | 51-55 | 11 | L2 | 50 |
| 12 | 72 | 12 | 36 | 12 | 12 | 23-24 | 12 | 56-60 | 12 | L3 | 55 |
| | 13 | 39 | 13 | 13 | 25-26 | 13 | 61-65 | 13 | L4 | 60 |
| 14 | 42 | 14 | 14 | 27-28 | 14 | 66-70 | 14 | L5 | 64 |
| 15 | 45 | 15 | 15 | 29-30 | 15 | 71-75 | 15 | L6 | 68 |
| | 16 | 16 | 31-32 | 16 | 76-80 | 16 | L7 | 71 |
| 17 | 17 | 33-34 | 17 | 81-85 | 17 | |
| 18 | 18 | 35-36 | 18 | 86-90 | 18 |
| 19 | 19 | 37-38 | 19 | 91-95 | 19 |
| 20 | 20 | 39-40 | 20 | 96-100 | 20 |
| 21 | 21 | 41-42 | 21 | 101-105 | 21 |
| 22 | 22 | 43-44 | 22 | 106-110 | 22 |
| 23 | 23 | 45-46 | 23 | 111-115 | 23 |
| 24 | 24 | 47-48 | 24 | 116-120 | 24 |
| 25 | 25 | 49-50 | 25 | 121-125 | 25 |
| 26 | 26 | 51-52 | 26 | 126-130 | 26 |
| 27 | 27 | 53-54 | 27 | 131-135 | 27 |
| 28 | 28 | 55-56 | 28 | 136-140 | 28 |
| 29 | 29 | 57-58 | 29 | 141-145 | 29 |
| 30 | 30 | 59-60 | 30 | 146-150 | 30 |
| Als Mindestfracht wird berechnet |
| bei Klasse | S1 | S2 | S3 | S4 | S5 | Für Geflügel der Ladungsklassen |
| die Fracht für Stufe |
| bei einbödigen Wagen | 12 | 7 | 7 | 7 | 7 | 13 |
| bei mehrböd. auf Verlg. d. Abs. gestellten Wagen | - | - | 30 | 30 | 30 | 40 |
Bei Sendungen aus Tieren verschiedener Stückklassen wird die Mindestfracht
für die bei der Sendung befindlichen höchsttarifierten Tiere
berechnet. Werden für die Beförderung Viehkurswagen gestellt
oder wird die Beförderung in Stückgutkurswagen oder in Gepäckwagen
zugelassen, so werden diese Mindestfrachten nicht berechnet.
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| Frisch und munter am Ziel |
Anmerkung:
Die Originalbroschüre enthält im Anhang einen Auszug aus der
Frachtentafel in Form von 4 Tabellen mit je 54 Zeilen und 56 Spalten.
Diese Tabellen beinhalten die Frachtgebühren in je 55 Tarifstufen
für die Entfernungsbereiche 1 - 184 km, 185 - 434 km, 435 - 769 km
und 770 - 1750 km. Sie lassen sich aufgrund ihrer Größe nicht
sinnvoll in HTML-Tabellen umsetzen. Da zudem der Aussagewert des reinen
Zahlenmaterials aus heutiger Sicht gering ist, wird an dieser Stelle auf
eine Wiedergabe verzichtet.