Rechtlicher Rahmen für den hygienegerechten Betrieb von Rückkühlwerken gem. 42. BImSchV - ABGESAGT!
Dieses Seminar wurde abgesagt, ein neuer Termin wird bekannt gegeben.
Seminar 5 der Seminarreihe "Kühlwasser - Chancen und Risiken in der Nutzung von Kühlwasser"
Das individuell konzipierte Seminar deckt den relevanten rechtlichen Bereich im Bereich „hygienegerechter“ Betrieb von Rückkühlwerken gemäß der VDI 2047 Blatt 2 und 42. BImSchV ab. Nach Einführung in das Thema werden die einzelnen speziellen Themen: Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertungen, Dokumentation, Betriebshandbuch anhand von Beispielen erläutert und vermittelt.
Inhalte:
- Welche Vorschriften gelten für den Betrieb von Rückkühlwerken?
- Grenzwerte / Maßnahme-Werte
- Was ist eine Gefährdungsbeurteilung / Abgrenzung zur Risikobewertung
- Aufbau und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- Welche Personen dürfen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
- Dokumentation, Betriebshandbuch und Weiterbildung
Lernziele/Kompetenzen (Auswahl):
- Ihnen werden die rechtlichen Grundlagen für den hygienegerechten Betrieb vermittelt.
- Sie erlernen die Abgrenzungen der einzelnen Normen untereinander.
- Sie erlernen die Grundlagen einer Risikobewertung als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung, um diese dann selbst im eigenen Unternehmen durchzuführen. Vermittlung der Kenntnisse über die Anforderungen an die Dokumentation.
Dozent: Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Carsten Koppe (MOL Katalysatortechnik GmbH)
Termin: 29.06.2020, 15.15-16.45 Uhr
Ort:Hauptgebäude E/0/14, Hochschule Merseburg
Teilnehmende: max. 25 Teilnehmer*innen
Seminarpreis: Von den Teilnehmer*innen wird ein Entgelt von 100,- € pro Person erhoben.