Als Vertreter der Hochschule führt der Rektor den Vorsitz des Rektorats, sorgt für die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen und übt das Hausrecht aus, sprich ist für die Wahrung der Ordnung an der Hochschule verantwortlich.
Außerdem fördert er die Zusammenarbeit der Organe und Einrichtungen der Hochschule, der Lehrenden, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie der Studierenden.
Der Kanzler der Hochschule ist für die Verwaltung und den Haushalt der Hochschule verantwortlich. Dazu zählen die Wirtschafts- und Personalverwaltung sowie der Dienstvorsitz des sonstigen Personals an der Hochschule.
Ernannt wird der Kanzler auf Vorschlag des Senats vom Ministerium der Hochschule.
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