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Gleichstellungsbeauftragte

Aufgaben

Die Unterstützung der weiblichen Studentenschaft ist oberstes Ziel der Gleichstellungsbeauftragten. Nachteile sollen abgebaut, Probleme gelöst und eine ausgewogene Geschlechtersituation geschaffen werden. Dazu gehört etwa die zahlenmäßig angemessene Vertretung von Frauen in Organen und Gremien der Hochschule Merseburg. Weiterhin werden Themen der Frauenforschung durch die Gleichstellungsbeauftragte auch in die wissenschaftliche Forschung der Hochschule mit einbezogen.

"Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sind berechtigt, an allen Sitzungen der Kollegialorgane beratend teilzunehmen. Sie können die Befassung mit Angelegenheiten verlangen, die zu ihrem Aufgabengebiet gehören." (HSG LSA, § 72, Abs. 3)

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule sowie die Stellvertretung werden für 2 Jahre von den weiblichen Mitgliedern der Hochschule gewählt.

Schwerpunkte im Frauenförderplan der Hochschule

  • Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
  • Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen
  • Sensibilisierung über strukturelle Benachteiligungen beider Geschlechter


Zur Umsetzung der Frauenförderung dienen folgende Maßnahmen

  • personalpolitische Förderungen von Frauen in Einstellungen und Höhergruppierungen
  • Gewinnung von Studentinnen durch mädchen- und frauenspezifische Studienwerbung für die technischen Bereiche
  • Beteiligung der Hochschule Merseburg an landesweit organisierten Frauenfördermaßnahmen, wie z.B. die Praktika für Abiturientinnen
  • Unterstützung für interne und externe Weiterbildungen speziell für Mitarbeiterinnen der Hochschule Merseburg
  • Unterstützung und Beratungen bei Inanspruchnahme des Teilarbeitsgesetzes
  • Frauenspezifische sportliche Betätigung
  • Sonderkonsultationsmöglichkeiten für Studentinnen mit Kindern
  • Entwicklung von Tutorien für Studienanfängerinnen
  • Umsetzung des Gender-mainstreaming-Konzepts