Die Unterstützung der weiblichen Studentenschaft ist oberstes Ziel der Gleichstellungsbeauftragten. Nachteile sollen abgebaut, Probleme gelöst und eine ausgewogene Geschlechtersituation geschaffen werden. Dazu gehört etwa die zahlenmäßig angemessene Vertretung von Frauen in Organen und Gremien der Hochschule Merseburg. Weiterhin werden Themen der Frauenforschung durch die Gleichstellungsbeauftragte auch in die wissenschaftliche Forschung der Hochschule mit einbezogen.
"Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sind berechtigt, an allen Sitzungen der Kollegialorgane beratend teilzunehmen. Sie können die Befassung mit Angelegenheiten verlangen, die zu ihrem Aufgabengebiet gehören." (HSG LSA, § 72, Abs. 3)
Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule sowie die Stellvertretung werden für 2 Jahre von den weiblichen Mitgliedern der Hochschule gewählt.
Schwerpunkte im Frauenförderplan der Hochschule
Zur Umsetzung der Frauenförderung dienen folgende Maßnahmen
Sprechzeiten:
Mo 15:00 - 16:00 Uhr