Wahlen

Wahlen

Wahlen der Hochschule Merseburg

Alle Studierenden der Hochschule wählen einmal im Jahr  ihre Vertreterinnen und Vertreter. Sie vertreten die Anliegen der Studentenschaft in Interessensvertretungen und Hochschulgremien.

Der Studierendenrat (StuRa), vertritt die Interessen der Studentenschaft gegenüber Staat und Hochschule. Er kümmert sich auch um finanzielle und organisatorische Belange. Einige Hochschulveranstaltungen, wie z. B. das Campusfest, werden vom STuRa organisiert.

Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vetretern aller Studierenden eines Fachbereichs – einer Fachschaft. An der Hochschule Merseburg sind es sechs gewählte Studierende pro Fachbereich. Sie übernehmen die Interessenvertretung und die Pflichten der studentischen Selbstverwaltung ihres Fachbereiches.

Studentische Vertreter/-innen in den Fachbereichsräten

Aufgabe des Fachbereichsrates ist die Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Den Fachbereichsräten gehören gewählte Mitglieder aller Hochschulgruppen an, darunter auch studentische Vertreter/-innen.

Studentische Vertreter/-innen im Hochschulsenat

Der Senat erörtert und beschließt Struktur- und Entwicklungsplanungen. Dazu gehören die Zulassungszahlen der Studierenden in den einzelnen Studiengängen, der Haushalt, Prüfungs- und Studienordnungen sowie Berufungsvorschläge. Die Aufgaben sind im Landeshochschulgesetz festgelegt. Der Senat richtet zur Unterstützung ständige oder zeitweilige Kommissionen ein.

Gleichstellungsbeauftragte

Oberstes Ziel der Gleichstellungsbeauftragten ist Abbau von Nachteilen, Lösung von Problemen und Schaffung einer ausgewogenen Geschlechtersituation. Dazu gehört etwa die zahlenmäßig angemessene Vertretung von Frauen in Organen und Gremien der Hochschule Merseburg. Weiterhin werden Themen der Frauenforschung durch die Gleichstellungsbeauftragten auch in die wissenschaftliche Forschung der Hochschule mit einbezogen. Es werden die Gleichstellungstellungsbeauftragten der Fachbereiche und die Hauptvertretung gewählt.

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