Inhaltsverzeichnis
Aktuelles und Weitere Informationen
Herzlich willkommen im Familienbüro!
Muss ich meine Schwangerschaft innerhalb der Hochschule kommunizieren und wenn ja, wo? Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich? Ist es möglich, im Urlaubssemester Prüfungen abzulegen? Wie kann ich mein Urlaubssemester finanzieren? Wie funktioniert die Nutzung des Eltern-Kind-Arbeitszimmers? Kann ich mein Kind/meine Kinder bei den CampusKids betreuen lassen? Was kann ich tun, wenn mein Studienalltag herausfordernd ist? Werden asynchrone Lehrveranstaltungen angeboten? Diese und viele weitere Fragen beantworte ich Ihnen sehr gern, schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an!
Ich wünsche allen einen guten Start in das Sommersemester 2023 und viel Erfolg & Freude bei allen Vorhaben!
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Fragen oder Anregungen?
Infomaterial zu Hochschulthemen
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PDFFAQs: Studieren mit Kindpdf | 153 KB
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PDFBroschüre: Familiengerechte Hochschulepdf | 644 KB
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PDFHauptgebäudeplanpdf | 213 KB
Beratungsangebote
Für die individuelle Beratung zur Vereinbarkeit von Familie, Studium, Beruf und Karriere stehen Ihnen neben der Koordinatorin für die familiengerechte Hochschule folgende Ansprechpersonen sehr gern zur Verfügung.
Die Studienberaterin bietet generelle, fachübergreifende Informationen und Beratung u.a. zu allgemeinen und spezielle Anforderungen eines Studiums sowie Umgang mit studienbedingten (individuellen) Schwierigkeiten an. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Die Studienfachberater*innen informieren und beraten zu Studienablauf, Studienaufbau, Inhalten sowie Berufsperspektiven. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Die zentrale und dezentralen Gleichstellungsbeauftragte(n) informieren und beraten zu allen Thema rund um Chancengerechtigkeit - geschlechterbezogen und intersektional/divers betrachtet. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Besuchen Sie auch gern die Webseiten zum Thema Chancengerechtigkeit unter: www.hs-merseburg.de/chancengerechtigkeit
Die Mitarbeiter*innen des Karriereservice informieren und beraten zu allen Thema rund um den Berufeinstieg, Karriereperspektiven sowie Weiterbildungsangeboten. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Mutterschutz für Student*innen - Was muss ich dazu wissen?
In der Mutterschutzzeit - 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach Geburt - besteht eine besondere Schutzzeit, die alle Arbeitgeber*innen und Bildungsinstitutionen gegenüber ihren Schüler*innen, Auszubildenden und Student*innen und Beschäftigten gewähren müssen.
Diese in dem Mutterschutzgesetz festgelegten Fristen gelten für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt – unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht (vgl. Mutterschutzgesetz 2018). Sie können also auch von trans*-Männern, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen geltend gemacht werden.
Damit alle Rechte in der Mutterschutzzeit in Anspruch genommen werden können, ist eine Mitteilung über die Schwangerschaft notwendig. Diese Mitteilung ist nicht an eine konkreten Zeitpunkt gebunden, sondern kann jederzeit erfolgen.
Optionen für die Studienorganisation
Für die individuelle Studienorganisation bestehen verschiedene Optionen, die im Folgenden exemplarisch dargestellt werden:
- Student*in: Mitteilung (s. Formulare) über bestehende Schwangerschaft und Mutterschutzzeiten beim Studierenden-Service-Point einreichen
- Formular A: Schwangerschaft (bitte anklicken)
- Formular B: Mutterschutzzeiten (bitte anklicken)
- Studierenden-Service-Point: Aufforderung gegenüber Fachbereich/Betriebsärzt*innen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen
- verschiedene Verantwortliche: Prüfung und ggf. Festlegung von Maßnahmen sowie Kommunikation gegenüber der Student*in
- Student*in: Mitteilung (s. Formulare) über bestehende Schwangerschaft beim Studierenden-Service-Point einreichen
- Formular A: Schwangerschaft (bitte anklicken)
- Formular B: Mutterschutzzeiten (bitte anklicken)
- Student*in: Antrag auf Urlaubssemester im Dezernat für Akademische Angelegenheiten einreichen
- Dezernat für Akademische Angelegenheiten: Prüfung und Rückmeldung zur Antragsbestätigung oder ggf. Begründung für (aktuelle) Ablehnung
- Student*in: Mitteilung (s. Formulare) über bestehende Schwangerschaft an den Studierenden-Service-Point
- Formular A: Schwangerschaft (bitte anklicken)
- Student*in: Antrag auf Exmatrikulation im Dezernat für Akademische Angelegenheiten einreichen
- Dezernat für Akademische Angelegenheiten: Bestätigung der Exmatrikulation
Willkommenskoffer für Familien
Sie sind kürzlich Eltern geworden und in diesem Semester neu immatrikuliert oder haben eine berufliche Tätigkeit an der Hochschule begonnen? Herzlich willkommen!
Für den Start überreichen wir Ihnen einen Willkommenskoffer mit vielen praktischen Alltagsprodukten sowie Informationsmaterialien mit allen Beratungs- und Unterstützungsangeboten der familiengerechten Hochschule.
Bitte kontaktieren Sie mich und dann können Sie sich sehr gern den Willkommenskoffer abholen oder ich sende ihn zu.
Eltern-Kind-Arbeitszimmer
Das Eltern-Kind-Arbeitszimmer wurde im Jahr 2018 eröffnet und steht aktuell im Haus der Studierenden allen Hochschulangehörigen - Student*innen und Beschäftigten - mit Kindern im Hochschulalltag kostenfrei zur Verfügung. Das vollständig eingerichtete Zimmer (u.a. mit Küche, Couch, Arbeits- und Spielbereich) lädt ein, gemeinsam Zeit zu verbringen, z.B. beim gemeinsamen Essen, Ausruhen, Spielen, Studieren und Arbeiten. Anregungen zur weiteren Verbesserung des Eltern-Kind-Arbeitszimmers nehme ich sehr gern entgegen.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Zeit im Eltern-Kind-Arbeitszimmer.
Die Anmeldung erfolgt über die Rubrik Familie im HOME-Portal.
Spieleboxen mit vielfältigen Spielmaterialien
Ab sofort stehen wieder die neu gefüllten Spieleboxen mit vielfältigen Spielmaterialien für verschiedene Altersgruppen für alle Hochschulangehörige mit Kindern zur Verfügung.
Derzeitig können Sie in den Fachbereichen Soziale Arbeit.Medien.Kultur, Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften sowie und in der Allgemeinen Studienberatung genutzt werden und bei Bedarf, u.a. bei Tagungen jederzeit ausgeliehen werden.
Nachteilsausgleich
Student*innen mit vielfältigem und erhöhtem CARE-Aufwand - zu denen die Begleitung und Betreuung von Kindern und/oder die Pflege von kranken und/pflegebedüftigen Menschen oder andere Sorgearbeiten gehören - haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich in der Studien- und Prüfungsorganisation zu beantragen. Festgeschrieben ist dies in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung §13 Abs. 7.:
"Macht ein*e Student*in glaubhaft, dass es aufgrund einer körperlichen Behinderung oder einer erheblichen körperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeinträchtigung, die längerfristig ist und die außerhalb der in der Prüfung zu ermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten liegt, nicht möglich ist, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit der studierenden Person und den Prüfer*innen Maßnahmen festlegen, durch die gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Frist oder Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden können. Vergleichbare Beeinträchtigungen liegen unter anderem bei schwangeren oder alleinerziehenden Student*innen vor."

Dr. René Angelstein
Antrag auf Nachteilsausgleich
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PDFFormular Nachteilsausgleichpdf | 206 KB
Urlaubssemester
Student*innen können aufgrund von CARE-Aufgaben (u.a. Begleitung/Betreuung von Kindern, Pflege von kranken und pflegebedürftigen Menschen) Urlaubssemester beantragen. Der Antrag auf Beurlaubung im Folgesemester ist im Rückmeldezeitraum zum kommenden Semester, spätestens jedoch bis zum Ende des laufenden Semesters zu stellen. Das Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen ist prinzipiell für alle Student*innen während des Urlaubssemesters gestattet. Aufgrund verschiedener Regularien in den jeweiligen Fachbereichen ist eine vorherige Absprache empfehlenswert.
Antrag auf Beurlaubung
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PDFAntrag auf Beurlaubungpdf | 543 KB
Angebote des Studierendenwerkes
Das Studierendenwerk Halle bietet zahlreicche Information-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu verbesserten Vereinbarkeit von Famlie und Studium an, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerkes Halle.
Bei der Geburt des eigenen Kindes kann das Studierendenwerk 100 € Begrüßungsgeld zahlen. Dafür müssen Sie lediglich Student*in unserer Hochschule sein und die Geburtsurkunde, Immatrikulationsbescheinigung sowie den Antrag an das Studierendenwerk schicken. Die Vergabe erfolgt dann im Rahmen der verfügbaren Semesterbeiträge. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Studierendenwerk schenkt Ihnen als Student*in unserer Hochschule auf Antrag kostenfreies Mittagessen für das Kind/die Kinder in der Mensa. Dieses Angebot gilt jeweils für ein Semester und kann bis zum Schuleintritt des Kindes/der Kinder geltend gemacht werden. Dazu schicken Sie den Antrag, eine Kopie Ihrer Immabescheinigung und der Abstammungsurkunde Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder ans Studierendenwerk. Sie bekommen dann einen Kindertellerausweis zugeschickt. Damit können Sie ganz regulär in Kombination mit Ihrer Student*innen-Karte in unserer Mensa zusätzlich zu Ihrer Mahlzeit einen kostenfreien Mittagsteller für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Studierendenwerk bietet für Schwangere bzw. Personen mit Kindern gern zu folgenden Themen Beratungen an: Finanzierung, Studienorganisation, Krankenkasse, Vaterschaftsanerkennung und Kinderbetreuung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Studierendenwerk ist Träger der Kita CampusKids, eine Regel-Kita für Student*innen und Mitarbeiter*innen der Hochschule sowie Familien im Einzugsgebiet. Weitere Informationen unter: Kita CampusKids
Das Studierendenwerk bietet eine Kurzzeitbetreuung - max. 10 Stunden pro Woche - begleitet durch Student*innen an. Für Student*innen und ihre Kinder kostet dieses Angebot 2€ pro Stunde, für Beschäftigte 5€ pro Stunde. Weitere Informationen und Bedarfsanmeldungen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks: Kurzzeitbetreuung
Weiterführende Informationen, Downloads und Links
Hochschule: Infomaterial
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PDFFAQs: Studieren mit Kindpdf | 153 KB
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PDFBroschüre: Familiengerechte Hochschulepdf | 644 KB
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PDFHauptgebäudeplanpdf | 213 KB
Hochschule: Anträge
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PDFAntrag Nachteilsausgleichpdf | 206 KB
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PDFAntrag auf Beurlaubungpdf | 543 KB
Studierendenwerk: Infomaterial
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PDFStudium mit Kind finanzierenpdf | 67 KB
Allgem. Regelungen: Infomaterial
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PDFBehördengänge vor/nach der Geburtpdf | 41 KB
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PDFMutterschutzgesetzpdf | 1 MB
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PDFKindergeldpdf | 1 MB
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PDFKinderzuschlagpdf | 829 KB
Das Netzwerk bietet ein Forum, um sich auszutauschen, zu vernetzen, sich gegenseitig zu unterstützen und zu stärken und vor allem den Wissenschaftsbetrieb zu ändern. Weitere Informationen unter: https://www.mutterschaft-wissenschaft.de/
Der Verband der Studierendenwerke veröffentlicht auf dem Infoportal in fünf Rubriken Informationen zum Arbeitsfeld Studieren mit Familienaufgaben.
Das Bundesministerium informiert über aktuelle Themen, Strategien, Projekte und vielfältige Unterstützungsangebote. Ausführiche Informationen: BMFFSJ