Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für ein Studium an einer der Hochschulen Sachsen-Anhalts ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Qualifikation für ein Studium an einer Fachhochschule wird nachgewiesen durch:
- die Fachhochschulreife,
- die allgemeine Hochschulreife,
- die fachgebundene Hochschulreife,
- berufliche Fortbildungsabschlüsse, die zum Studium berechtigen
- eine Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.
Vier Schritte zum passenden Studium
Studifon - Infotelefon für Bewerber*innen
Bachelorstudiengänge
Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (ohne NC)
a) Bewerbung mit deutschem Schulabschluss: Für das Wintersemester bis zum 30. September direkt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Schulabschluss: Für das Wintersemester bis zum 31. August über uni-assist.
Übersicht Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge im Wintersemester
Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (mit NC)
a) Bewerbung mit deutschem Schulabschluss: Für das Wintersemester bis zum 15. Juli direkt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Schulabschluss: Für das Wintersemester bis zum 15. Juni über uni-assist.
Übersicht: Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge im Wintersemester
Losverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen
Wenn in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabe- und des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei sind, werden diese im Losverfahren vergeben.
Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sind, können nur am Losverfahren teilnehmen, nicht jedoch am Haupt- und Nachrückverfahren.
KOMPASS - das Orientierungssemester
KOMPASS findet immer im Sommersemester statt. Bewerbungsfrist ist der 31. März.
Duales Studium und Weiterbildungsstudiengänge
Bewerbung für Internationale Studierende mit UNI-ASSIST
Masterstudiengänge
Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (ohne NC)
Wintersemester
a) Bewerbung mit deutschem Hochschulbschluss: bis zum 30. September direkt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: bis zum 31. August über uni-assist.
Übersicht: Zulassungsfreie Masterstudiengänge im Wintersemester
Sommersemester
a) Bewerbung mit deutschem Hochschulbschluss: i.d.R. bis zum 31. März direkt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: bis zum 31. Januar über uni-assist.
Übersicht: Zulassungsfreie Masterstudiengänge im Sommersemester
Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge (mit NC)
Wintersemester
a) Bewerbung mit deutschem Hochschulbschluss: bis zum 15. Juni direkt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: bis zum 15. Mai über uni-assist.
Übersicht: Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge im Wintersemester
Sommersemester
a) Bewerbung mit deutschem Hochschulbschluss: bis zum 15. Dezember des Vorjahresdirekt an der Hochschule Merseburg.
b) Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: bis zum 15. November des Vorjahres über uni-assist.
Derzeit gibt es an der Hochschule Merseburg keine zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge, die zum Sommersemester starten.
Bewerbungsfristen für internationale Studierende:
Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen bewerben sich über uni-assist. Hier finden Sie die Bewerbungsfristen bei uni-assist.
Losverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen
Wenn in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabe- und des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei sind, werden diese im Losverfahren vergeben.
Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sind, können nur am Losverfahren teilnehmen, nicht jedoch am Haupt- und Nachrückverfahren.
Bewerbung und Immatrikulation - Bewerbungswege
A) Online-Bewerbung

B) Bewerbung per Post

Immatrikulationsanträge und Zusatzblätter Downloads
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- PDFZusatzblatt für Engineering and Management (B.Eng.)pdf | 198 KB
- PDFAntrag Teilzeitstudiumpdf | 343 KB
Hinweis zu den Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen
In einigen Zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es ein hochschuleigenes Auswahlverfahren, bei dem neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung auch andere Kriterien wie studiengangspezifische Praxiserfahrung oder besondere Vorkenntnisse berücksichtigt werden.
Diese müssen im jeweiligen Zusatzblatt zum Antrag auf Immatrikulation für den betreffenden Studiengang eingetragen und nachgewiesen werden.
Sollten Sie sich für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge mit fachspezifischen Auswahlverfahren bewerben, müssen Sie für jeden Studiengang das betreffende Zusatzblatt ausfüllen und auch jeweils die Nachweise für Ihre Praxiserfahrung bzw. besonderen Vorkenntnisse für jeden Studiengang gesondert einreichen, auch wenn es sich um eine identische Tätigkeit handelt (also z.B. ein Freiwilligendienst, den Sie sowohl für Kultur-und Medienpädagogik als auch für Soziale Arbeit im Auswahlverfahren geltend machen wollen).
Digitale Immatrikulation
Bei fristgerechter Bewerbung und erfolgter Zulassung bekommen Sie schriftlich von der Hochschule Bescheid, wann Sie sich zum Studium an der Hochschule Merseburg immatrikulieren bzw. einschreiben können. Der Zulassungsbescheid wird in Ihrem Bewerber-Portal (HoMe-Portal) hinterlegt. Die Immatrikulation erfolgt in der Regel digital.
Damit die Immatrikulation durchgeführt werden kann, laden Sie bitte die folgenden Unterlagen im Bewerbungs-Portal hoch:
- Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrages
- Falls Sie bereits an anderen Hochschulen studiert haben: Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung.
Anschließend wählen Sie aus der Dropdown-Liste den Studiengang aus, für den Sie sich einschreiben möchten und klicken auf „Online-Immatrikulation durchführen".
Hinweis zur Krankenversicherung: Bitte denken Sie daran, rechtzeitig bei Ihrer Versicherung die Versicherungsbescheinigung M10 zu beantragen, da die Immatrikulation ohne diese Bescheinigung nicht möglich ist. Die Versicherungsbescheinigung wird direkt von der Krankenkasse an die Hochschule elektronisch übermittelt. Sie erhalten keinen gesonderten Papierausdruck. Wenn Sie privat versichert sind, wen-den Sie sich bitte mit Ihrer privaten Versicherungpolice an eine gesetzliche Krankenversicherung Ih-rer Wahl. Diese stellt Ihnen dann die Versicherungsbescheinigung M10 mit dem Versicherungsstatus 2 aus und übermittelt sie an die Hochschule Merseburg.
Nach erfolgter Immatrikulation haben Sie in Ihrem Bewerber-Portal Zugriff auf eine Immatrikulationsbescheinigung.
Häufig gestellte Fragen zur Immatrikulation
Semesterbeitrag für neu immatrikulierte Studierende beträgt für das Wintersemestersemester 2023/24:
- für Studiengänge im Direktstudium: 264,90 € (90,00 € Studentenwerksbeitrag, 6,00 € Studierendenschaftsbeitrag und 168,90 € MDV-Semesterticket)
- für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaft": 51,00 € (45,00 € Studentenwerksbeitrag und 6,00 € Studierendenschaftsbeitrag)
- für den berufsbegleitenden Masterstudiengang "Angewandte Sexualwissenschaft": 51,00 € (45,00 € Studentenwerksbeitrag und 6,00 € Studierendenschaftsbeitrag)
Hinweis: Studierende, die zuvor nicht an der Hochschule Merseburg immatrikuliert waren, haben gemäß § 2, Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft der Hochschule Merseburg den Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 6,00 € zu entrichten. Der Austritt aus der Studierendenschaft ist frühestens mit der Rückmeldung in das zweite Fachsemester möglich und schriftlich im Studierendensekretariat aktenkundig zu machen.
- für Studienkolleg: 258,90 € (90,00 € Studentenwerksbeitrag und 168,90 € MDV-Semesterticket)
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Zahlen Sie bitte den Beitrag auf folgendes Konto ein:
Empfänger: Hochschule Merseburg
IBAN-Nr.: DE58 8100 0000 0080 0015 40
BIC: MARKDEF1810
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg
Tragen Sie im Feld Verwendungszweck (linksbündig) folgende Daten ein:
• Bewerbernummer (= Kennnummer, siehe Zulassungsbescheid)
• Vor- und Familienname
Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Sie Ihre Zugangsdaten für das Bewerberportal/HoMe-Portal in der richtigen Form eingegeben haben:
Benutzername: Ihre Bewerbernummer
Passwort: Ihr Geburtsdatum in der Form TT.MM.JJJJ
Sollten Sie sich trotz korrekter Eingabe nicht anmelden können, schließen Sie Ihren Browser oder leeren Sie den Cache Ihres Browsers und laden Sie anschließend die Seite https://homeportal.hs-merseburg.de neu, am besten in einem neuen privaten Fenster.
Für technischen Support stehen Ihnen die Mitarbeiter des Rechenzentrums zur Verfügung. Tel.: +49 3461 46-3333 oder E-Mail campusdienste(at)hs-merseburg.de.
Wenn Sie die HochschulCard noch nicht bei Ihrer Bewerbung für das Studium beantragt haben, können Sie dies im Bewerberportal/HoMe-Portal nachholen.
Die HochschulCard ist Studierendenausweis, Mitgliedsnachweis, elektronische Identifikation, Zutrittsschlüssel und Geldbörse in einem - also eine Karte für Alles! Die Chipkarte erleichtert den Hochschulalltag und bringt viele Vorteile (Studentenrabbatte, bezahlen ohne Bargeld etc.). Weitere Informationen zu den Funktionen der Karte finden Sie hier: HochschulCard.
Ja, der Beitrag für das MDV-Semesterticket ist obligatorisch.
Studierende der folgenden Studiengänge erhalten jedoch kein MDV-Semesterticket und zahlen demnach auch nicht den Beitrag für das Ticket:
- berufsbegleitender Bachelorstudiengangs "Betriebswirtschaft" (B.A.)
- Masterstudiengang "Angewandte Sexualwissenschaft" (M.A.)
- Masterstudiengang „Sexologie“ (M.A.)
- Zertifikat „Sexologie“
- Masterstudiengang „Polymer Materials Science“
Näheres ist in der "Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle" vom 02.05.2023 geregelt (siehe Amtliche Bekanntmachung 11/2023).
Bei NC-Studiengängen müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Erteilung der Zulassung zum Studium einschreiben bzw. immatrikulieren. In Ihrem Zulassungsbescheid ist die genaue Frist für die digitale Immatrikulation angegeben. Sollten Sie den Termin zur digitalen Immatrikulation nicht einhalten, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie die Immatrikulation in der Regel bis zum 30.09. (WiSe) bzw. bis zum 31.03. (SoSe) vornehmen. Die genaue Frist ist in Ihrem Zulassungsbescheid angegeben.
Laden Sie bitte die folgenden Unterlagen im Bewerber-Portal hoch:
- Falls Sie bereits an anderen Hochschulen studiert haben: Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung.
Sie benötigen außerdem einen Krankenversicherungsnachweis, die Versicherungsbescheinigung M10. Diese Bescheinigung beantragen Sie bitte vor der Immatrikulation bei Ihrer Krankenkasse. Die Versicherungsbescheinigung M10 besagt, ob Sie versichert sind oder ob Sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. Ihre Krankenkasse übermittelt die Bescheinigung driekt elektronisch an die Hochschule. Sie erhalten keinen gesonderten Papierausdruck. Wenn Sie privat versichert sind, wenden Sie sich bitte mit Ihrem vorhandenen Versicherungsschein an eine gesetzliche Krankenversicherung, um die Versicherungsbescheinigung M10 zu beantragen.
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