Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für ein Studium an einer der Hochschulen Sachsen-Anhalts ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Qualifikation für ein Studium an einer Fachhochschule wird nachgewiesen durch:
- die Fachhochschulreife,
- die allgemeine Hochschulreife,
- die fachgebundene Hochschulreife,
- berufliche Fortbildungsabschlüsse, die zum Studium berechtigen
- eine Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.
Vier Schritte zum passenden Studium
Studifon - Infotelefon für Bewerber*innen
Bachelorstudiengänge
Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (ohne NC)
Die Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge mit Beginn im Wintersemester endet am 30. September des Jahres, in dem das Studium beginnen soll.
Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (mit NC)
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli des Jahres, in dem das Studium beginnen soll.
Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge im Wintersemester
Bewerbungsfristen für internationale Studierende:
Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen bewerben sich über uni-assist. Hier finden Sie die Bewerbungsfristen bei uni-assist.
Losverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen
Wenn in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabe- und des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei sind, werden diese im Losverfahren vergeben.
Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sind, können nur am Losverfahren teilnehmen, nicht jedoch am Haupt- und Nachrückverfahren.
KOMPASS - das Orientierungssemester
KOMPASS findet immer im Sommersemester statt. Für das Sommersemester 2023 ist die Bewerbungsfrist der 15. März 2023.
Duales Studium und Weiterbildungsstudiengänge
Bewerbung für Internationale Studierende mit UNI-ASSIST
Masterstudiengänge
Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (ohne NC)
Wintersemester: Die Bewerbungsfrist endet in der Regel am 30. September des Jahres, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen möchten.
Zulassungsfreie Masterstudiengänge im Wintersemester
Sommersemester: Die Bewerbungsfrist endet in der Regel am 31. März des Jahres, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen möchten.
Zulassungsfreie Masterstudiengänge im Sommersemester
Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge (mit NC)
Wintersemester: Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni des Jahres, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen möchten.
Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge im Wintersemester
Sommersemester: Die Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember vor dem Jahr, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen.
Bewerbungsfristen für internationale Studierende:
Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen bewerben sich über uni-assist. Hier finden Sie die Bewerbungsfristen bei uni-assist.
Losverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen
Wenn in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabe- und des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei sind, werden diese im Losverfahren vergeben.
Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sind, können nur am Losverfahren teilnehmen, nicht jedoch am Haupt- und Nachrückverfahren.
Bewerbung und Immatrikulation - Bewerbungswege
A) Online-Bewerbung

B) Bewerbung per Post

Immatrikulationsanträge und Zusatzblätter Downloads
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Digitale Immatrikulation
Bei fristgerechter Bewerbung und erfolgter Zulassung bekommen Sie schriftlich von der Hochschule Bescheid, wann Sie sich zum Studium an der Hochschule Merseburg immatrikulieren bzw. einschreiben können. Der Zulassungsbescheid wird in Ihrem Bewerber-Portal (HoMe-Portal) hinterlegt. Die Immatrikulation erfolgt in der Regel digital.
Damit die Immatrikulation durchgeführt werden kann, laden Sie bitte die folgenden Unterlagen im Bewerber-Portal hoch:
- Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrages
- Vollmacht zur digitalen Einschreibung
- Falls Sie bereits an anderen Hochschulen studiert haben: Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig bei Ihrer Versicherung die Versicherungsbescheinigung M10 zu beantragen, da die Immatrikulation ohne diese Bescheinigung nicht möglich ist. Die Versicherungsbescheinigung wird direkt von der Krankenkasse an die Hochschule elektronisch übermittelt. Sie erhalten keinen gesonderten Papierausdruck.
Nach erfolgter Immatrikulation haben Sie in Ihrem Bewerber-Portal Zugriff auf eine Immatrikulationsbescheinigung.
Häufig gestellte Fragen zur Immatrikulation
Semesterbeitrag für neu immatrikulierte Studierende beträgt für das Wintersemestersemester 2022/23:
- für Bachelorstudiengänge im Direktstudium: 246,40 € (80,00 € Studentenwerksbeitrag, 6,00 € Studierendenschaftsbeitrag und 160,40 € MDV-Semesterticket)
- für Masterstudiengänge im Direktstudium: 240,40 € (80,00 € Studentenwerksbeitrag und 160,40 € MDV-Semesterticket); bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Studierendenschaft ist zusätzlich ein Beitrag in Höhe von 6,00 € zu entrichten (gesamt: 246,40 €)
- für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaft" und für den Masterstudiengang "Angewandte Sexualwissenschaft": 40,00 €
- für Studienkollegiaten: 240,40 (80,00 € Studentenwerksbeitrag und 160,40 € MDV-Semesterticket)
Zahlen Sie bitte den Beitrag auf folgendes Konto ein:
Empfänger: Hochschule Merseburg
IBAN-Nr.: DE58 8100 0000 0080 0015 40
BIC: MARKDEF1810
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg
Tragen Sie im Feld Verwendungszweck (linksbündig) folgende Daten ein:
• Bewerbernummer (= Kennnummer, siehe Zulassungsbescheid)
• Vor- und Familienname
Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Sie Ihre Zugangsdaten für das Bewerberportal/HoMe-Portal in der richtigen Form eingegeben haben:
Benutzername: Ihre Bewerbernummer
Passwort: Ihr Geburtsdatum in der Form TT.MM.JJJJ
Sollten Sie sich trotz korrekter Eingabe nicht anmelden können, schließen Sie Ihren Browser oder leeren Sie den Cache Ihres Browsers und laden Sie anschließend die Seite https://homeportal.hs-merseburg.de neu, am besten in einem neuen privaten Fenster.
Für technischen Support stehen Ihnen die Mitarbeiter des Rechenzentrums zur Verfügung. Tel.: +49 3461 46-3333 oder E-Mail campusdienste(at)hs-merseburg.de.
Wenn Sie die HochschulCard noch nicht bei Ihrer Bewerbung für das Studium beantragt haben, können Sie dies im Bewerberportal/HoMe-Portal nachholen.
Die HochschulCard ist Studierendenausweis, Mitgliedsnachweis, elektronische Identifikation, Zutrittsschlüssel und Geldbörse in einem - also eine Karte für Alles! Die Chipkarte erleichtert den Hochschulalltag und bringt viele Vorteile (Studentenrabbatte, bezahlen ohne Bargeld etc.). Weitere Informationen zu den Funktionen der Karte finden Sie hier: HochschulCard.
Ja, der Beitrag für das MDV-Semesterticket ist obligatorisch.
Studierende der folgenden Studiengänge erhalten jedoch kein MDV-Semesterticket und zahlen demnach auch nicht den Beitrag für das Ticket:
- berufsbegleitender Bachelorstudiengangs "Betriebswirtschaft" (B.A.)
- Masterstudiengang "Angewandte Sexualwissenschaft" (M.A.)
- Masterstudiengang „Sexologie“ (M.A.)
- Zertifikat „Sexologie“
- Masterstudiengang „Polymer Materials Science“
Näheres ist in der "Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle" vom 15.11.2019 geregelt (siehe Amtliche Bekanntmachung 24/2019).
Bei NC-Studiengängen müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Erteilung der Zulassung zum Studium einschreiben bzw. immatrikulieren. In Ihrem Zulassungsbescheid ist die genaue Frist für die digitale Immatrikulation angegeben. Sollten Sie den Termin zur digitalen Immatrikulation nicht einhalten, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie die Immatrikulation in der Regel bis zum 15.09. (WiSe) bzw. bis zum 15.03. (SoSe) vornehmen.Die genaue Frist ist in Ihrem Zulassungsbescheid angegeben.
Laden Sie bitte die folgenden Unterlagen im Bewerber-Portal hoch:
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- Vollmacht zur digitalen Einschreibung
- Falls Sie bereits an anderen Hochschulen studiert haben: Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung.
Sie benötigen außerdem einen Krankenversicherungsnachweis, die Versicherungsbescheinigung M10. Diese Bescheinigung beantragen Sie bitte vor der Immatrikulation bei Ihrer Krankenkasse. Die Versicherungsbescheinigung M10 besagt, ob Sie versichert sind oder ob Sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. Ihre Krankenkasse übermittelt die Bescheinigung driekt elektronisch an die Hochschule. Sie erhalten keinen gesonderten Papierausdruck. Wenn Sie privat versichert sind, wenden Sie sich bitte mit Ihrem vorhandenen Versicherungsschein an eine gesetzliche Krankenversicherung, um die Versicherungsbescheinigung M10 zu beantragen.
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