Wege zum Studium

Wege zum Studium

Viele Wege führen zur HoMe!

Bildungsbiografien können sehr verschieden sein. Ebenso unterschiedlich sind auch die Zugänge zum Studium. Mit uns finden Sie Ihren persönlichen Weg an die Hochschule Merseburg!

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für ein Studium an einer der Hochschulen Sachsen-Anhalts ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Qualifikation für ein Studium an einer Fachhochschule wird nachgewiesen durch:

  • die Fachhochschulreife,
  • die allgemeine Hochschulreife,
  • die fachgebundene Hochschulreife,
  • berufliche Fortbildungsabschlüsse, die zum Studium berechtigen, oder
  • für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung durch eine bestandene Eingangsprüfung oder durch ein erfolgreich absolviertes Probestudium

Ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung auf das ausstellende Bundesland begrenzt (Vermerk im Zeugnis), wird diese auch in Sachsen-Anhalt anerkannt. 

 

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte - "Studieren ohne Abitur"

A) Hochschulzugang durch berufliche Fortbildungsabschlüsse

Es gibt berufliche Fortbildungsabschlüsse, die mit der allgemeinen Hochschulreife gleichwertig sind und somit zum Studium an der Hochschule Merseburg in jeder Fachrichtung berechtigen. Sofern ihnen eine mindestens zweijährige anerkannte und erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung voranging, sind u.a. folgende Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung gleichwertig mit der allgemeinen Hochschulreife:

  • Meister im Handwerk
  • Abschlüsse von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der KMK, z.B. „Staatlich geprüfter Techniker“/“Staatlich geprüfte Technikerin“ oder "Staatlich anerkannter Erzieher“ und „Staatlich anerkannte Erzieherin".
  • Fortbildungsabschlüsse gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung
  • Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, die Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung vergleichbar sind.

Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO) vom 17.04.2009 in Verbindung mit § 27 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

 

B) Hochschulzugang durch Eingangsprüfung oder Probestudium

Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Berechtigung für das Studium in einem bestimmten Studiengang durch das Bestehen einer Eingangsprüfung oder erlangen. In zulassungsfreien Studiengängen ist auch es auch möglich, ein Probestudium zu absolvieren und dadurch die Studienberechtigung zu erlangen.

1. Eingangsprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung:

  • abgeschlossene Berufsausbildung und
  • mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie eine Eingangsprüfung für den von Ihnen gewünschten Studiengang an der Hochschule Merseburg ablegen, um die Berechtigung zum Studium in diesem Studiengang zu erlangen.

Näheres zur Eingangsprüfung regelt die Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung an der Hochschule Merseburg (Amtliche Bekanntmachung 31/2016).

Beispiel: Jonas hat sich nach seinem Realschulabschluss für eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement entschieden. Danach hat er einige Jahre im Rechnungswesen eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet. Allerdings interessiert er sich schon seit längerem für ein Studium im IT-Bereich und findet vor allem den Bachelorstudiengang "Angewandte Informatik" interessant. Da sein Schulabschluss ihn nicht zum Studium berechtigt, meldet er sich zur Eingangsprüfung zur beruflich Qualifizierte an der Hochschule Merseburg an.

Hochschulzugang mit Eingangsprüfung

Die Bewerbungsfrist zur Eingangsprüfung ist der 1. Mai (für das Wintersemester) und der 1. November (für das Sommersemester). Sie können sich natürlich auch schon vor dieser Frist bewerben und die Prüfung eher durchführen. Das Ergebnis ist ein Jahr gültig.

Senden Sie bitte folgende Unterlagen:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz)
  • Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges
  • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Schulausbildung
  • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
  • amtlich beglaubigte Kopie über sonstige berufliche Tätigkeitsnachweise und Qualifikationen
  • eine kurze Begründung des Studienfachwunsches
  • eidesstattliche Versicherung, dass Sie noch keinen entsprechenden Antrag an einer deutschen Hochschule gestellt haben.

an:   

Hochschule Merseburg
Dezernat für Akademische Angelegenheiten
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
D-06217 Merseburg

Die Eingangsprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die schriftliche Prüfung kann eine Klausur (min. 90 Minuten) sein oder eine Hausarbeit zu einem Thema, dessen Kenntnis eine Voraussetzung für Grundlagen des Studienfaches bildet (Bearbeitungszeit üblicherweise 4 Wochen).

Die mündliche Prüfung ist ein Gespräch von min. 20 Minuten Dauer. Zweck der Prüfung ist der Nachweis, dass Sie über ausreichende Allgemeinbildung sowie spezielle berufliche Kenntnisse verfügen, die erforderlich sind, um das Studium in dem gewünschten Studiengang mit Erfolg aufzunehmen.

Die Eingangssprüfung wird vom jeweiligen Fachbereich durchgeführt.

 

2. Probestudium

In zulassungsfreien Studiengängen ist es möglich, anstelle einer Eingangsprüfung ein Studium auf Probe zu absolvieren, wenn folgende Voraussetzung erfüllt sind:

  • durch Bundes- oder Landesrecht geregelte und erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich.

Nach Ablauf des Probestudiums entscheidet die Hochschule anhand der während des Probestudiums erbrachten Leistungen über das Bestehen des Probestudiums und die Einstufung in ein Fachsemester. Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie während des Probestudiums erbracht haben, werden dabei für das weitere Studium des gewählten Studiengangs anerkannt.

Beispiel: Jonas hat sich nach seinem Realschulabschluss für eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement entschieden. Danach hat er einige Jahre im Rechnungswesen eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet. Er möchte sich beruflich weiterentwickeln und interessiert sich für den Studiengang "Betriebswirtschaft" an der Hochschule Merseburg. Sein Schulabschluss berechtigt ihn zwar nicht zum Studium. Da er aber über fachlich einschlägige berufliche Qualifikation für den Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaft" verfügt, kann er ein Studium auf Probe an der Hochschule Merseburg aufnehmen.

Hochschulzugang mit Probestudium

Die Bewerbungsfrist zum Probestudium ist der 1. Mai (für das Wintersemester) und der 1. November (für das Sommersemester).

Senden Sie bitte folgende Unterlagen:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz)
  • Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges
  • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Schulausbildung
  • amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
  • amtlich beglaubigte Kopie über sonstige berufliche Tätigkeitsnachweise und Qualifikationen
  • eine kurze Begründung des Studienfachwunsches
  • eidesstattliche Versicherung, dass Sie noch keinen entsprechenden Antrag an einer deutschen Hochschule gestellt haben.

an:   

Hochschule Merseburg
Dezernat für Akademische Angelegenheiten
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
D-06217 Merseburg

Beratung

Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten des Hochschulzugangs durch berufliche Qualifikation:

Kontaktperson
Elisa Karau-Unkroth
Allgemeine Studienberaterin
Raum: Hg/G/1/17
Telefon: +49 3461 46-2321

Vorbereitungskurs

Die Hochschule Merseburg bietet einen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs für ingenieur-und naturwissenschaftliche Studiengänge an, zur Vorbereitung auf die Eingangsprüfung und das Studium.

Beratung und Unterstützung für Geflüchtete

Liebe Geflüchtete,
die Hochschule Merseburg möchte Sie herzlich willkommen heißen. Grundsätzlich dürfen Sie an einer deutschen Hochschule studieren, besonders, wenn Ihr Status anerkannt ist. Beim Zugang und bei der Zulassung zu einem Studium werden Sie genauso behandelt wie andere internationale Studienbewerber*innen.

Kontaktperson
Elisa Karau-Unkroth
Allgemeine Studienberaterin
Raum: Hg/G/1/17
Telefon: +49 3461 46-2321
Kontaktperson
Carmen Sowitzki
Sachbearbeiterin Studierendensekretariat
Raum: Hg/G/1/16
Telefon: +49 3461 46-2857
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