Semesterbeitrag und Rückmeldung

Semesterbeitrag und Rückmeldung

 

Studierende an der Hochschule Merseburg zahlen jedes Semester einen Semesterbeitrag. Für das erste Semester muss die Zahlung des Beitrag zur Immatrikulation nachgewiesen werden. In den folgenden Semestern melden die Studierenden sich zur Fortsetzung ihres Studiums zurück ("Rückmeldung"), indem sie im Rückmeldezeitraum den Semesterbeitrag sowie gegebenenfalls fällige Gebühren und Entgelte für das kommende Semester bezahlen.

 

Semesterbeitrag

Wie hoch ist der Semesterbeitrag und woraus setzt er sich zusammen?

Der Semesterbeitrag setzt sich für die meisten Studiengänge wie folgt zusammen:

  1. Beitrag Studentenwerk: 90,00 €
  2. Deutschlandsemesterticket: 176,40 €
  3. Beitrag Studierendenschaft: 10,00 €


Beispiel: Für das Wintersemester 2024/25 beträgt der Semesterbeitrag: 276,40 €.

In weiterbildenden Studiengängen, deren Organisationsstruktur nur eine eingeschränkte Nutzung studentischen Infrastruktur ermöglicht, ist der Beitrag für das Studentenwerk ermäßigt (45,00 €). In diesen Studiengängen gibt es auch kein Deutschlandsemesterticket. Das betrifft an der Hochschule Merseburg z.B. den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft in berufsbegleitender Form und die Masterstudiengänge "Angewandte Sexualwissenschaft" und "Systemische Soziale Arbeit".

 

Wofür wird der Semesterbeitrag verwendet?

A) Beitrag Studentenwerk: Das Studentenwerk stützt mit dem Geld das studentische Mittagessen, studentische Kulturprojekte, die sozialen Dienste und Sanierungsvorhaben.

B) Deutschlandsemesterticket:

Mit dem Deutschlandsemesterticket können Studierende während gesamten Semesters (01.10.-31.03. bzw. 01.04.-30.09.) rund um die Uhr Busse, Bahnen, S-Bahnen und Regionalbahnen deutschlandweit überall dort nutzen, wo auch das Deutschlandticket gültig ist. Der Beitrag zum Deutschlandsemesterticket ist obligatorisch und in der "Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle" vom 10.01.2024 geregelt. (siehe Amtliche Bekanntmachung 01/2024).

C) Beitrag Studierendenschaft: Der Beitrag kommt dem Studierendenrat und den Fachschaftsräten zugute und ist für soziale Belange sowie für die Selbstverwaltung der Studierendenschaft bestimmt (siehe Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Merseburg).

Das Deutschlandsemesterticket

Das Deutschlandsemesterticket gilt bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehr – überall dort, wo auch das Deutschlandticket gültig ist.  

Das Deutschlandsemesterticket erhalten Sie als digitales Ticket auf Ihrem Smartphone. Dafür benötigen Sie die movemix_app der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG).

 

Was muss man tun, um das Deutschlandsemesterticket zu erhalten?

Schritt 1: Rückmeldung zum Wintersemester 2024/25 vornehmen

Schritt 2: HochschulCard validieren (Gültigkeitsdatum 31.03.2025)

Schritt 3: movemix_app der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) installieren

Schritt 4: Sich in der movemix_app registrieren und das Ticket aktivieren

Das Ticket ist erst ab 01.10.2024 gültig.

 

    Gut zu wissen:

    • Sie können das Deutschlandsemesterticket in der movemix_app erst aufrufen, wenn Sie den Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 bezahlt und Ihre HochschulCard validiert haben (Gültigkeitsdatum: 31.03.2025). Es erfolgt bei der Validierung jedoch kein separater Aufdruck des Deutschlandsemestertickets auf Ihrer Karte, da beim Deutschlandsemesterticket (im Gegensatz zum MDV-Semesterticket) nicht mehr die HochschulCard als Fahrausweis gilt, sondern das Ticket in der App hinterlegt ist.
    • Bei Ticketkontrollen muss das Deutschlandsemesterticket in der movemix_app und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorgezeigt werden. 

     

    Hier geht's zur movemix_app

    Mehr

    Häufig gestellte Fragen zum Deutschlandsemesterticket

    Ja, der Beitrag für das Deutschlandsemesterticket ist obligatorisch.

    Studierende der folgenden Studiengänge erhalten jedoch kein Deutschlandsemesterticket und zahlen demnach auch nicht den Beitrag für das Ticket:  

    • berufsbegleitender Bachelorstudiengangs "Betriebswirtschaft" (B.A.)
    • Masterstudiengang "Angewandte Sexualwissenschaft" (M.A.)
    • Masterstudiengang „Sexologie“ (M.A.)
    • Masterstudiengang "Systemische Soziale Arbeit"
    • Zertifikatskurse

    Näheres ist in der "Beitragsordnung für das Studentenwerk Halle" vom 10.01.2024 geregelt (siehe Amtliche Bekanntmachung 01/2024). 

    Nein, die HochschulCard ist nicht zugleich als Fahrausweis gültig (wie es beim MDV-Semesterticket der Fall war), sondern das Deutschlandsemesterticket wird als digitales Ticket auf dem Smartphone ausgegeben. 

    Um das Ticket auf dem Smartphone zu erhalten, müssen Sie die App Movemix der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) herunterladen und sich in der App registrieren. Dann wählen Sie unter Abos und Buchungen "D-Ticket Semester hinzufügen".

     

    Weitere Fragen zum Deutschlandsemesterticket?

    Nähere Informationen und FAQs zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf der Website der HAVAG: www.havag.com/deutschlandsemesterticket

    Für Rückfragen rund um die movemix_app können Sie sich an den Kundenservice der HAVAG wenden:

    Tel.: 0345 5815666

    E-Mail: kundenservice@havag.com

    Rückmeldeverfahren

    Wie und wann erfolgt die Rückmeldung zum folgenden Semester?

    Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester durch Zahlung der erforderlichen Beiträge innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist:

    Zeitraum für die Rückmeldung

    zum  Wintersemester 2024/25
    17.06. - 28.06.2024**

    Bezüglich der Rückmeldetermine erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung!

    Für Rückmeldungen nach Ablauf der Rückmeldefrist erhebt die Hochschule Merseburg eine Versäumnisgebühr in Höhe von 10 €.

    ** Der angegebene Zeitraum bezeichnet die Rückmeldefrist für das jeweils folgende Semester. (Eine Rückmeldung für das Sommersemester erfolgt jeweils im vorangehenden Wintersemester. Die Rückmeldung für das Wintersemester erfolgt jeweils im vorangehenden Sommersemester.)

     

    Bankverbindung

    Zahlungsempfänger: Hochschule Merseburg
    Kreditinstitutes: Deutsche Bundesbank Magdeburg
    Konto-Nr.: IBAN-Nummer DE58 8100 0000 0080 0015 40
    BIC: MARKDEF1810
    Verwendungszweck (linksbündig beginnend): 5-stellige Kennnummer (= Matrikelnummer); Angabe des Semesters (z.B. 20242 für WiSe 2024/25); Name, Vorname

    Beispiel: 12345 - 20242 - Musterfrau, Maxi

    Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates und Online-Rückmeldung

    Es wird empfohlen, zur Zahlung der erforderlichen Beträge ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies kann bequem online erledigt werden und hat den Vorteil, dass die Bearbeitungszeit der Rückmeldung kürzer ist.

    Wenn Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, können Sie die Rückmeldung bequem online im HIS-Portal vornehmen:

    Online-Studiums- und Prüfungsverwaltung

    Wählen Sie den Menüpunkt "Studienverwaltung" und dann "Bezahlen und Rückmelden".

    Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefrist im HIS-Portal durchgeführt werden muss.

    Kurz Erklärt: HIS Studienverwaltung

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    Häufig gestellte Fragen zur Rückmeldung

    Häufig gestellte Fragen zur Rückmeldung

    Sobald der Semesterbeitrag auf Ihrem Studienkonto verbucht wurde, können Sie im Hg/G/1. Etage am Validierungsautomat Ihre HochschulCard für das folgende Semester aktualisieren.

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. 10 – 14 Tage in Anspruch nimmt.

    Sobald der Semesterbeitrag auf Ihrem Studienkonto verbucht wurde, steht Ihnen die Studienbescheinigung für das folgende Semester im HIS-Portal zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. 10 – 14 Tage in Anspruch nimmt.

    Nach Ablauf der Rückmeldefrist ist die Rückmeldung im HIS-Portal nicht mehr möglich. Sie können sich dann nur noch manuell, d.h. durch Überweisung des Semesterbeitrags - zuzüglich der Verspätungsgebühr in Höhe von 10,00 € - zurückmelden.

    Fall A): Der Termin für die Verteidigung Ihrer Abschlussarbeit (Kolloquium) ist innerhalb des aktuellen Semesters (bis 31.03. für SoSe, bis 30.09. für WiSe). In diesem Fall brauchen Sie sich nicht für das Folgesemester zurückzumelden, da Sie Ihr Studium im aktuellen Semester beenden. Das Studium endet mit dem bestandenen Kolloquium.   

    Fall B): Der Termin für die Verteidigung Ihrer Abschlussarbeit (Kolloquium) ist Ihnen noch nicht bekannt oder liegt im folgenden Semester (für SoSe ab 01.04., für WiSe ab 01.10.). In diesem Fall müssen Sie sich für das Folgesemester zurückmelden. Sollten Sie das Studium doch vor Semesterende abschließen und die Rückmeldung bereits vollzogen haben, erhalten Sie nach der Exmatrikulation den Semesterbeitrag zurückerstattet.

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