Übergabe der Kinderschutzkonzepte an die Kindertageseinrichtungen in Teutschenthal

v.l.n.r.: Kitaleiterinnen und Trägervertreterinnen der Gemeinde Teutschenthal sowie Sandra Frisch (Lehrkraft für besondere Aufgaben - Bildungswissenschaft - an der Hochschule Merseburg)
16.05.2023, Zentraler Beitrag

Im Jahr 2022 haben die Hochschule Merseburg und die Gemeinde Teutschenthal einen Kooperationsvertrag geschlossen. Die Kooperation kam dadurch zustande, dass sich Kitas und Träger mit der Thematik Kinderschutz auseinandersetzen mussten und jede Einrichtung verpflichtet wurde, ein spezifisches Schutzkonzept1 zu erarbeiten, so auch die neun Kitas aus Teutschenthal.

Vor kurzem wurden die gemeinsam erarbeiteten Kinderschutzkonzepte der Teutschenthaler Kitas nun an die Kitaleiterinnen übergeben. Im vergangenen Jahr fanden hierzu neben Workshops mit den Kitaleitungen, Kinderschutzfachkräften und Trägervertreter*innen, 3 bis4 jeweils eintägige Teamworkshops in jeder Teutschenthaler Kita statt. An diese schlossen sich ab Herbst 2022 die „Schreibarbeiten“ an.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Gemeinde Teutschenthal mit der Hochschule Merseburg im Rahmen der Kooperation des Projekts „ForschungsKita – ein Teilprojekt im Verbundvorhaben „TransInno_LSA“ der Förderinitiative Innovative Hochschule“ (Laufzeit: 1/2018 bis 12/2022) wurde mit der Übergabe der Kinderschutzkonzepte abgeschlossen. Sandra Frisch, Leiterin des Projektes ForschungsKita übernahm die Moderation der zahlreichen Workshops, brachte viel fachlichen Input mit in die Diskussionen und war bis zum Frühjahr 2023 auch aktiv in die schriftliche Arbeit involviert.

Das vorliegende Konzept beschreibt die Bausteine des institutionellen Kinderschutzes wie z.B. „Beteiligung von Kindern“, „Inklusion“, „Beschwerdeverfahren“ oder „Umgang mit Gefährdungssituationen in der Einrichtung“. Noch nicht alle Bausteine sind vollständig erarbeitet. Daher enthält das Schutzkonzept weitere Maßnahmen und Aufgaben für Träger und Einrichtungen.

2023 steht das Thema „Beschwerdeverfahren“ weiter im Fokus. Im nächsten Schritt setzen sich die Einrichtungsteams intensiver damit auseinander. Zu Beginn des neuen Kita- bzw. Schuljahres soll das „Beschwerdeverfahren“ den Eltern vorgestellt werden.

Somit ist das erarbeitete Konzept nicht nur ein Ordner für das Regal, sondern ein anwendbares Arbeitsmittel zum Schutz der Kinder vor jeglichen Gefährdungen. Alle im Kinderschutzkonzept verankerten Maßnahmen und Handlungsanweisungen dienen dem Ziel, dass eine Kita als ein Schutz- und Kompetenzort für Kinder auch beim Thema Gewalt fungiert.

 

1Die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes wurde im Zuge der SGB VIII-Reform durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 erforderlich.

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