Erasmus+ an der HoMe

Erasmus+
Bewerbungsfrist: 8. März 2024

Erläuterung und Kontakt

Erasmus+ bietet Studierenden:

  • einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule sowie Praktika im europäisichen Ausland
  • Teilnahme an einer Blended Mobility (Kombination einer virtuellen und physischen Mobilität)
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
  • Befreiung von Studiengebühren,
  • Unterstützung bei der sprachlichen Vorbereitung,
  • Unterstützung bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes,
  • finanziellen Zuschuss je nach Zielland,
  • zusätzliche finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und Studierende mit Behinderung.

Eine Förderung ist für jede Studienphase bis zu 12 Monaten möglich. Die maximale Förderdauer eines Studienzyklus lässt sich in mehrere Aufenthalte aufteilen.

 

Beratung gewünscht oder hast du Fragen? Nimm gern Kontakt auf!

Kontaktperson
Cornelia Lorenz
Sach- und Finanzbearbeitung sowie Incoming/Outgoing von Studierenden
Raum: Hg/G/1/24

Erasmus+ Studienplätze an Partnerhochschulen

Bewerbungsprozess für ein Studiensemester

Folgende Bewerbungsunterlagen sind im International Office einzureichen:

Bewerbungsfrist für das WiSe 2024/25 und das SoSe 2025: 8. März 2024

Kurswahl an der Gasthochschule und Anerkennung an der HoMe

Für die Anerkennung der erbrachten akademischen Leistungen an der Gasthochschule muss vor Beginn der Mobilität ein Learning Agreement geschlossen werden. Das Learning Agreement wird digital über MyAcademicID erstellt (vom International Office). Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Einladung zur Vervollständigung.

Nachfolgend stellen wir Ihnen Ausfüllhinweise - nach Fachbereichen - für Ihr Online Learning Agreement OLA zur Verfügung.

Anerkennung der Auslandsleistungen

  • Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges.
  • Grundlage stellt das vor der Mobilität geschlossene Learning Agreement dar.
  • Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ist dem Prüfungsausschuss das Original des Transcript of Records der Gasthochschule vorzulegen.

Die Übersicht (Anerkennungstabelle) stellt eine Arbeitshilfe dar. Die Hoheit der Anerkennung und die jeweilige Umrechnung obliegt den Prüfungsausschüssen. Abweichungen sind daher möglich.

To Do nach der Mobilität

  • Übermittlung der EU Survey online (hierzu erfolgt eine Aufforderung per E-Mail)

Folgende Unterlagen sind im International Office der HoMe einzureichen:

  • Confirmation of Stay (bestätigt durch die Gasthochschule)
  • Transcript of Records
  • ein Erfahrungsbericht oder ein Poster (70 x 100) zum Auslandsaufenthalt (digital)

 

Teilnahme an einer short term Mobilität, wie z.B. Blended Intensiv Programm (BIP)

Wenn Sie an einem BIP oder einer short term Mobilität an einer unserer Partnerhochschulen teilnehmen möchten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen im International Office ein:

Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Im Projekt 2023:

Ländergruppe 1:
Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden600 €/Monat

Ländergruppe 2:
Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern540 €/Monat

Ländergruppe 3:
Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn490 €/Monat

Im Projekt 2024:

Ländergruppe 1:
Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden600 €/Monat

Ländergruppe 2:
Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern540 €/Monat

Ländergruppe 3:
Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Im Projekt 2023:

Einmalig 50 € plus bis zu vier zusätzliche Reisetage.

Studierende mit fewer opportunities bei einer short-term (Blended)-Mobilität erhalten einen Reisekostenzuschuss.

ReisedistanzGreen Travel
10 bis 99 km-
100 bis 499 km210 €
500 bis 1999 km320 €
2000 bis 2999 km410 €
3000 bis 3999 km610 €
4000 bis 7999 km-
8000 km oder mehr-

Im Projekt 2024:

Bis zu sechs zusätzliche Reisetage.

Studierende, die an einer short-term Mobilität teilnehmen, erhalten einen Reisekostenzuschuss.

ReisedistanzGreen Travel
10 bis 99 km56 €
100 bis 499 km285 €
500 bis 1999 km417 €
2000 bis 2999 km535 €
3000 bis 3999 km785 €
4000 bis 7999 km1.188 €
8000 km oder mehr1.735 €

Bei Beantragung des Top-Up für "Green Travel" ist die Ehrenwörtliche Erklärung zum Top-up einzureichen.

Finanzielle Unterstützung

Aufenthaltskosten:

Mobilitätsdauer 5 - 14 Tage:

79 €/Tag
Mobilitätsdauer 15 - 30 Tage:56 €/Tag

Reisekosten (gemäß Entfernungsrechner) im Projekt 2024:

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 bis 99 km28 €56 €
100 bis 499 km211 €285 €
500 bis 1999 km309 €417 €
2000 bis 2999 km395 €535 €
3000 bis 3999 km580 €785 €
4000 bis 7999 km1.188 €1.188 €
8000 km oder mehr1.735 €1.735 €

Reisekosten (gemäß Entfernungsrechner) im Projekt 2023:

Studierende mit fewer opportunities erhalten einen Reisekostenzuschuss.

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 bis 99 km23 €-
100 bis 499 km180 €210 €
500 bis 1999 km275 €320 €
2000 bis 2999 km360 €410 €
3000 bis 3999 km530 €610 €
4000 bis 7999 km820 €-
8000 km oder mehr1.500 €-

Folgende Personen erhalten eine Inklusionsförderung (fewer opportunities):

  • Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die mit einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland verbunden ist
  • Studierende, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • erwerbstätige Studierende, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von 450 € bis 850 € nachgehen, die während des Auslandsaufenthaltes nicht weitergeführt werden kann. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Semesteraufenthalte:

250 €/Monat

short term Mobilität (z. B. BIPs):

Mobilitätsdauer 5 - 14 Tage: einmal 100 €
Mobilitätsdauer 15 - 30 Tage:einmal 150 €

Für das Social Top-Up ist die Ehrenwörtliche Erklärung zu Social Top-Ups einzureichen.

Das Social Top-Up wird bei Vorhandensein mehrerer Zielgruppenmerkmale nur für ein Merkmal ausgezahlt. Das Social Top-Up ist kombinierbar mit dem Top-Up für "Green Travel".

Hinweise

Auswahlkriterien, OLS, Student Charta

  • fristgerechter Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen
  • akademische Leistungen
  • sprachliche Qualifikation
  • wiederholte Förderung
  • Anzahl der Studiensemester (Regelstudienzeit)

Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehören im EU-Programm Erasmus+ zu den leitenden Zielen. Erasmus+ Teilnehmer erhalten eine Online-Sprachunterstützung. Sprachtests und Sprachkurse werden sukzessiv für alle 24 Sprachen der Europäischen Union verfügbar sein. Gestartet wird mit Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch.

Die Sprachenförderung online (Online Language Support, OLS) umfasst einen Sprachtest in der Arbeitssprache der Mobilität, welcher vor Beginn der Mobilität verpflichtend ist.

Für die Nutzung des Online Language Support steht eine Kurzanleitung für Erasmus+ Geförderte zur Verfügung.

Wichtige Informationen, z. B. zur Weitergabe persönlicher Daten, Finanzierung, Urlaubssemester/Rückmeldung uvm. sind in unseren Hinweisen und FAQ zusammengefasst.

Ihre Rechte und Pflichten als Mobilitätsteilnehmende sind in der Erasmus+ Charta für Studierende nachzulesen.

Erasmus Factsheet, Erasmus Charta HoMe, Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik

Neue Perspektiven, neue Horizonte - die Inhalte der Programmgeneration 2021-2027 als Übersicht in der Erasmus+ Factsheet

Inklusion und Vielfalt - Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte in Erasmus+

Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung (ECHE) für die Hochschule Merseburg

Nach erfolgreicher Antragstellung erhielt die Hochschule Merseburg im März 2021 ihre Erasmus+ Charta von der Europäischen Kommission, welche zur Teilnahme am Erasmus+ Programm berechtigt.

Erfahrungsberichte

Lust auf mehr ...

Du möchtest

  • wissen, was andere Studierende erlebt haben
  • Informationen zur Gasthochschule, zum Land, zu Unterkunftsmöglichkeiten ...

Hier findest du Berichte von Studierenden, die bereits ein Auslandssemester gewagt haben.

Lass dich inspirieren!

Ansprechpersonen

Fachbereiche

Prof. Dr. Dr. Goran Kaluderovic
Professur für Anorganische Chemie und Umweltchemie
Raum: Hg/D/1/08
Telefon: +49 3461 46-2012
Prof. Dr. Frederik Poppe
Professur für Rehabilitation und Teilhabe
Raum: Hg/E/4/20
Prof. Dr. Thomas Rachfall
Professur für ABWL, Unternehmensrechnung und Controlling Studiendekan
Raum: Hg/G/4/031

International Office

Dr. Gabi Meister
Leiterin International Office/Language Centre
Raum: Hg/G/1/21
Telefon: +49 3461 46-2307
Cornelia Lorenz
Sach- und Finanzbearbeitung sowie Incoming/Outgoing von Studierenden
Raum: Hg/G/1/24
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