Energiepreispauschale für Studierende

10.03.2023, Zentraler Beitrag

Lange wurde sie angekündigt, nun wird es konkret: Ab 15. März kann die Einmalzahlung der 200 Euro Energiepreispauschale von Studierenden beantragt werden. Einige Hinweise gibt die Hochschule bereits. Das gesamte Antragsverfahren wird auf www.einmalzahlung200.de ausführlich erläutert. The website is also available in English.

 

Grundlage – Wer ist antragsberechtigt?

Das am 21. Dezember 2022 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) sieht eine finanzielle Entlastung für alle Studierenden vor, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Diese können die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bis zum 30. September 2023 beantragen (Ausschlussfrist). Zu den berechtigten Personen zählen auch Promotionsstudierende, ausländische sowie beurlaubte Studierende.

Einen Anspruch haben die Studierenden, die am 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Studierende, die zu diesem Stichtag im Ausland gewohnt haben, haben keinen Anspruch.

 

Was Sie jetzt bereits vorbereiten können

Bereits jetzt können Sie aber einige Schritte erledigen, um später Zeit zu sparen. Für die Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto, das Sie bereits jetzt anlegen können. Um Ihre Identität nachzuweisen, benötigen Sie zusätzlich Ihren Online-Ausweis oder Ihr persönliches Elster-Zertifikat oder Ihre persönlichen Zugangsdaten sowie die dazugehörige PIN (Zugangsdaten und PIN bekommen Sie von der Hochschule).

 

Nur Zugangscode und PIN kommen von der Hochschule

Um die Einmalzahlung beantragen zu können, wird ein Zugangscode benötigt. Diesen erhalten alle Antragsberechtigten bis zum 15. März automatisch von der Hochschule, ohne diesen beantragen zu müssen.

 

Fragen zum Verfahren über die Hotline

Die Hochschule Merseburg ist an diesem Beantragungsverfahren nur mittelbar beteiligt. Antragstellung und Auszahlung erfolgen nicht über die Hochschule. Wer konkrete Fragen zur Antragstellung hat, kann sich an die kostenlose Info-Hotline unter 0800 2623 003 wenden. Sie erreichen die Hotline dienstags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.

 

Zusammenfassung: Wie funktioniert das Verfahren

Schritt 1: BundID-Konto einrichten
Schritt 2: Zugangscode eingeben. Der Zugangscode ist Ihr persönlicher Schlüssel, um den Antrag aufzurufen und Ihren Ausbildungsstaus zu belegen. Sie erhalten ihn von der Hochschule Merseburg auf Ihre Hochschul-Emailadresse. 
Schritt 3: Identität nachweisen. Mit Ihrer BundID melden Sie sich zum Antrag an. Ihre Identität weisen Sie mit dem Online-Ausweis oder Ihrem persönlichen Elster-Zertifikat oder Ihren persönlichen Zugangsdaten und Ihrer PIN nach. Der PIN wird Ihnen per Post von der Hochschule Merseburg zugestellt.
Schritt 4: Online-Antrag ausfüllen
Schritt 5: Einmalzahlung erhalten

 

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: 

www.einmalzahlung200.de/eppsg-de

 

Für Rückfragen können Sie sich an den nachfolgenden Kontakt wenden:

www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/kontakt oder Info-Hotline +49 800 2623 003, kostenfrei

 

In dringenden Fällen können Sie sich mit dem Studierendensekretariat unter folgender E-Mail in Verbindung setzen: studierendensekretariat@hs-merseburg.de


Info: Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung und die Auszahlung nicht über die Hochschule Merseburg erfolgen. Bitte haben Sie ebenso Verständnis dafür, dass die Hochschule weder Angaben zum Stand des Beantragungsverfahrens geben noch darauf Einfluss nehmen kann.

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