Die aktuellen öffentlichen Diskussionen über die Rolle studentischer Mitbestimmung an Hochschulen verdeutlichen die Relevanz dieses Themas. Die Hochschule Merseburg hat vor diesem Hintergrund die Rolle ihrer Studierendenschaft in der Grundordnung weiter gestärkt. Mit einer vom Senat beschlossenen Änderung bekräftigt sie die Bedeutung einer starken, selbstverwalteten Studierendenschaft, die Interessen der Studierenden vertritt und die Weiterentwicklung der Hochschule aktiv mitgestaltet.
Bereits bislang war die Studierendenschaft mit ihren Organen – dem Studierendenrat (StuRa) und den Fachschaftsräten – in der Grundordnung umfassend verankert. Mit der nun beschlossenen Präzisierung werden ihre Aufgaben und ihre institutionelle Rolle noch deutlicher hervorgehoben. So wird unter anderem ausdrücklich festgehalten, dass die studentische Mitbestimmung ein tragendes Fundament der Hochschule bildet und die Studierendenvertretung gegenüber Hochschulleitung und Dekanaten ein Auskunftsrecht zu Lehrangeboten, Hochschulentwicklung und der Gestaltung des Campus besitzt.
„Eine Hochschule lebt vom Austausch unterschiedlicher Perspektiven und vom Engagement ihrer Mitglieder. Unsere Studierenden bringen sich mit Ideen aktiv in die Entwicklung der Hochschule ein. Diese Mitwirkung ist für uns kein Nebenaspekt, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Hochschulgemeinschaft. Mit der Fortentwicklung unserer Grundordnung unterstreichen wir dieses Selbstverständnis“, sagt Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voß, kommissarischer Rektor der Hochschule Merseburg.
Mit der Anpassung der Grundordnung wird der hohe Stellenwert studentischer Mitbestimmung an der Hochschule Merseburg deutlich. Die Studierendenschaft trägt durch ihre Selbstverwaltung und ihre Mitwirkung in den Gremien dazu bei, die Hochschule im Interesse der Studierenden und der gesamten Hochschulgemeinschaft weiterzuentwickeln.
