Los geht’s! - Der Startschuss für das Programm "Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe" ist gefallen

Bild: HoMe Gründerservice
30.03.2020, Existenzgründung

Anträge für Soforthilfen können ab sofort gestellt werden

Das Coronavirus (COVID-19) hat das gesellschaftliche Leben sowie die Wirtschaft auf der ganzen Welt im Griff. Auch hierzulande wächst die Zahl der Unternehmen, denen auf Grund der Pandemie starke Erlöseinbußen bevorstehen, was uns nicht nur vor gesellschaftliche, politische und soziale Herausforderungen stellt, sondern zu einer wirtschaftlichen Bewährungsprobe für Sachsen-Anhalt wird. 

Auch wir als HoMe Gründerservice befassen uns intensiv mit dem Thema und möchten weiterhin unseren Gründer*innen und jungen Unternehmer*innen in der aktuellen Lage eine bestmögliche Unterstützung bieten. Gerade jetzt ist es wichtig, Hilfsangebote bereitzustellen, um Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schieflage geraten sind, bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz zu unterstützen. Mit dem Programm "Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe" unterstützen die Bundesregierung und das Land Sachsen-Anhalt Solo-Selbstständige, Angehörige freier Berufe und kleinere Unternehmen bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. 

Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe leisten, um eine lebendige Gründungskultur zu erhalten. Dankenswerterweise können wir auf die von unseren Netzwerkpartnern

  • BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., Herr Gerd Woldmann, Leiter der Wirtschaftsregion Sachsen-Anhalt
  • Frau Sabine Wolf-Heinze, Referentin für Steuern und Buchhaltung für den HoMe Gründerservice bereitgestellten Informationen zurückgreifen.

Es folgt eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen und Links, die Euch den Weg zur Antragstellung erleichtern soll.

Wer wird gefördert? 

Die Soforthilfe richtet sich an Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, einschließlich Kleinstunter- nehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler fast aller Wirtschaftsbranchen, einschließlich wirtschaftlich tätige Künstler und Kulturschaffende sowie Landwirte mit Sitz oder Betriebstätte in Sachsen-Anhalt und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind, die sich durch die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie in einer schwierigen Liquiditätssituation befinden. 

Was wird gefördert? 

Die gewährte Leistung hilft, eine Liquiditätslücke zu schließen, die durch fortlaufenden Betriebs- und Sachaufwand in den nächsten drei auf die Antragstellung folgenden Monaten entsteht. Wird ein Mietnachlass von mindestens 20% gewährt, können fünf Monate in die Berechnung einbezogen werden. 

Wie wird gefördert? 

Mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Leistung bezogen auf die Anzahl der Beschäftigten bei Antragstellung 

  • bis einschließlich 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro 
  • bis einschließlich 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro 
  • bis einschließlich 25 Beschäftigte bis zu 20.000 Euro 
  • bis einschließlich 50 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro 

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? 

Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Der Antragsteller muss seinen (Wohn-) Sitz oder eine Betriebstätte in Sachsen-Anhalt haben. Die Soforthilfe wird nur bei Weiterführung des Unternehmens, der soloselbstständigen oder freiberuflichen Erwerbstätigkeit gewährt. Das Unternehmen muss eidesstattlich versichern sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden zu haben.

Was ist noch zu beachten? 

Anträge können bis zum 31.05.2020 elektronisch gestellt werden. Die Angaben zum Antrag müssen richtig und vollständig gemacht werden, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen können.

Die Auszahlung der Leistung muss nicht extra beantragt werden. Sie erfolgt schnellstmöglich nach Eingang des Förderantrages. Die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe muss spätestens sechs Monate nach Auszahlung durch entsprechende Erklärungen nachgewiesen werden. 

Die Antragstellung erfolgt per Mail als PDF an:

soforthilfe-corona@ib-lsa.de

Hinweise zum Ablauf von der Antragstellung bis zur Auszahlung finden Sie HIER

Bei Fragen oder Problemen steht der Home Gründerservice euch weiterhin per E-Mail unter gruenderservice@hs-merseburg.de zur Verfügung. 

 

Übersicht über die zuständigen Behörden in Sachsen und Thüringen:

Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
www.sab.sachsen.de

Thüringen
Thüringer Aufbaubank - Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHKn und HWKn.

www.aufbaubank.de

 

Weitere Informationen unter:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 

BVMW

Investitionsbank Sachsen-Anhalt 

IHK Halle-Dessau

Nach oben