Zulassung und Einschreibung

20.08.2021, Soziale Arbeit.Medien.Kultur

Sofern Sie sich fristgerecht beworben haben und das Auswahlverfahren abgeschlossen wurde, können Sie eine Zulassung erhalten. Der Zulassungsbescheid wird im Bewerber-Portal hinterlegt. Sie haben nun 2 Wochen Zeit die Zulassung anzunehmen und sich zu immatrikulieren. In Ihrem Zulassungsbescheid ist die genaue Frist für die digitale Immatrikulation angegeben. Sollten Sie den Termin zur digitalen Immatrikulation nicht einhalten, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Die Immatrikulation erfolgt digital.

Haben Sie noch keinen Zulassungsbescheid erhalten, gedulden Sie sich bitte noch etwas. Ein Nachrückverfahren beginnt, sobald die Frist für die Annahme und Immatrikulation abgelaufen sind und Bewerber die Plätze nicht angenommen haben.

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