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Ihr Weg ins Promotionszentrum
Die forschungsstarken Professor*innen in den Promotionszentren haben die Möglichkeit, eigenständig Doktorand*innen zu betreuen.
Für die Durchführung der eigenständige Promotionsverfahren arbeiten die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften des Landes Sachsen-Anhalt eng zusammen in zwei hochschulübergreifenden Promotionszentren:
- Promotionszentrum Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien
- Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften
Die folgenden Schritte sollen Ihnen Hinweise geben, wie sie den Weg zum Doktortitel in einem unserer Promotionszentren angehen können.
Für eine individuelle Beratung nehmen Sie Kontakt mit dem Team der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung auf und vereinbaren Sie über das Formular einen Beratungstermin.
Wichtige Dokumente zum Download
Kontakt
Eine gute Vorbereitung ist die Basis für jeden Erfolg!
Vor der Promotion in einem Promotionszentrum:
Vor der Promotion im PZ
Sie möchten promovieren? Bevor Sie mit einer Promotion beginnen, empfehlen wir Ihnen, sich zu fragen, was Ihre Beweggründe für eine Promotion sind und sich zu informieren, welche Bedingungen in der Promotionszeit auf Sie zukommen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer*m Professor*in oder bereits Promovierenden sowie mit Ihrer Familie und Freund*innen. Für Promotionsinteressierte empfehlen wir den "ZEIT Campus: Ratgeber Promotion 2023".
Haben Sie eine Idee für ein Dissertationsthema und interessieren sich für eine Promotion an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt? Lassen Sie sich gerne von der Nachwuchsreferentin Sandra Dietzel individuell und allgemein beraten. Auf unserer Website finden Sie ebenso Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten der mehrjährigen Phase der Promotion.
Informieren Sie sich über die konkreten Voraussetzungen zur Zulassung, indemSie die Promotionsordnung des jeweiligen Promotionszentrums lesen. Die Promotionsordnung bildet die rechtliche Grundlage für alle Promotionen und schildert die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten von Promovierenden.
Die in den Promotionszentren angegliederten Professor*innen der Hochschule Merseburg finden Sie unter SGW und IWIT. Nehmen Sie Kontakt zu einem*r potentiellen Betreuer*in aus Ihrem Forschungsfeld auf. Am besten machen Sie dafür einen Sprechstundentermin aus, um ihr/ihm das Thema vorzustellen. Für den Erstkontakt ist es ratsam, Ihr Vorhaben so detailliert wie möglich zu beschreiben. Ist Ihr*e Erstbetreuer*in an einer anderen Hochschule tätig, informieren Sie sich bitte hier: Hochschule Anhalt, Hochschule Harz, Hochschule Magdeburg-Stendal.
Schreiben Sie ein Exposé, das Ihr Forschungsprojekt umreißt. Überarbeiten Sie Ihren Entwurf zusammen mit Ihrer betreuenden Person. Schließen Sie mit ihr eine Betreuungs- bzw. Promotionsvereinbarung ab.
Sobald eine schriftliche Promotions- bzw. Betreuungsvereinbarung vorliegt, können Sie Ihre offizielle Annahme als Doktorand*in im Promotionszentrum beantragen. Füllen Sie den Annahme-Antrag bzw. das Annahmegesuch aus und legen Sie die Promotions- bzw. Betreuungsvereinbarung, das Exposé und die anderen benötigten Unterlagen bei (siehe Checkliste). Der Antrag bzw. das Gesuch ist sowohl postalisch als auch digital bei Ihrer Ansprechpartnerin Sandra Dietzel einzureichen.
digital an:
sandra.dietzel(at)hs-merseburg.de
postalisch an:
Hochschule Merseburg,
Prorektorat für Forschung, Wissenstransfer und Existenzgründung
z.Hd. Sandra Dietzel
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
06217 Merseburg.
Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorand*in im Promotionszentrum. Sie werden ggf. mit Auflagen zugelassen, die Sie im Laufe der Promotionszeit erfüllen sollten. Sie werden postalisch über die Entscheidung informiert.
- PDF
- PDF
Notwendige Dokumente sind auf den Websites Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien (IWIT) sowie Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften (SGW) im Download verfügbar.
Forschen und Dranbleiben!
Während der Promotion in einem Promotionszentrum:
Während der Promotion im PZ
Sie können sich während Ihrer Promotion als Promotionsstudent*in einschreiben. Dies hat den Vorteil, dass sie freien Zugang zur Infrastruktur der Hochschule haben, z.B. der Hochschulbibliothek und der Mensa. Darüber hinaus erhalten Sie als Promotionsstudent*in ein Semesterticket im öffentlichen MDV-Nahverkehr sowie vielfältige Ermäßigungen, z.B. bei Eintritten oder Teilnahmekosten.
Die Immatrikulation erfolgt über die Onlinebewerbungs-Maske für Studiengänge. Zur Einschreibung scrollen Sie zum "Start" und folgen den Anweisungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Hochschule Merseburg.
Nun beginnt die Phase, in der Sie sich auf die Durchführung Ihrer Promotion konzentrieren. Sie haben in der Regel bis zu fünf Jahre Zeit. Nach fünf Jahren entscheidet der Promotionsausschuss über die Fortführung der Dissertation.
Besonders wichtig ist dabei der regelmäßige wissenschaftliche Austausch mit der betreuenden Person. So können Sie über Ihre Fortschritte berichten, erzielte Teilergebnisse diskutieren und langfristig ein optimales Ergebnis schaffen.
Förderlich für Ihre Forschungsarbeit ist der Dialog in einer Arbeitsgruppe und die Beteiligung an wissenschaftlichen Kolloquien. Besuchen Sie während Ihrer Promotionsphase mindestens zwei promotionsbegleitende Seminare und Veranstaltungen des Promotionszentrums und halten Sie sich beim Forschen und Schreiben an die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.
Das GradNet unterstützt alle Promovierenden mit fachrichtungsübergreifenden Qualifizierungs- und Beratungsangeboten und mit Informationen rund um das Thema Promovieren. Nutzen sie das vielfältige Angebot, um die Qualität Ihrer Promotion zu sichern! Melden Sie sich hierzu über das Formular im GradNet an.
Bald geschafft!
Abschluss der Promotion in einem Promotionszentrum:
Abschluss der Promotion im PZ
Wenn Ihre Dissertation fertig ist, stellen Sie beim Promotionsausschuss einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren. Dazu reichen Sie Ihre Dissertation (und die weiteren Unterlagen) gedruckt sowie digital ein. Orientieren Sie sich bitte an der geltenden Promotionsordnung. Den Antrag zur Zulassung und Einleitung des Promotionsverfahrens am Promotionszentrum erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer*m zuständigen Referent*in für Nachwuchsförderung. Sie können Gutachter*innen für Ihre Dissertation vorschlagen - eine der gutachtenden Personen wird Mitglied des Promotionszentrums sein und zu Ihrer Fachrichtung passen. Die andere Person wird extern sein, um Ihre Dissertation in ihrer fachlichen Thematik umfassend zu beurteilen. Beachten Sie, dass Ihre betreuende Person die Arbeit nicht begutachten darf. Damit folgen wir einer Empfehlung des Wissenschaftsrats, um die Unabhängigkeit der Gutachten zu sichern.
Der Promotionsausschuss entscheidet, ob das Promotionsverfahren eingeleitet wird. Wenn das Verfahren eingeleitet wird, setzt der Ausschuss eine Promotionskommission für Ihr Promotionsverfahren ein und bestimmt die Gutachter*innen Ihrer Arbeit.
Die Gutachter*innen haben dann acht Wochen Zeit, um Ihre Dissertation zu begutachten. Liegen die Gutachten mit einem Bewertungsvorschlag vor, werden die Arbeit und die Gutachten zwei Wochen lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Danach entscheidet der Promotionsausschuss auf Grundlage der Gutachten über die Annahme der Dissertation. Es kann im Ausnahmefall sein, dass Sie an Ihrer Dissertation auf Wunsch noch Ergänzungen oder Änderungen vornehmen müssen, bevor die Dissertation angenommen werden kann; der Promotionsausschuss setzt Ihnen dann dafür eine Frist.
Spätestens drei Monate nach Annahme der Dissertation verteidigen Sie Ihre Dissertation hochschulöffentlich und mündlich vor der Promotionskommission. In der Kommission sitzen neben anderen Professor*innen auch Ihre betreuende(n) und die begutachtenden Personen. Vor der Verteidigung (Disputation) halten Sie einen max. 30-minütigen Vortrag; danach werden Sie 60-90 min lang geprüft. Inhaltlich geht es darum: „Die Disputation diskutiert den Inhalt der Dissertation aus, bezieht die Gutachten mit ein und erstreckt sich darüber hinaus auf verwandte Probleme des Faches und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie auf den Forschungsstand in ihnen“ (Promotionsordnung von IWIT wie auch von SGW: §17, Abs.7).
Direkt nach der Disputation erfahren Sie Ihre Gesamtnote (für Dissertation und Disputation). Damit endet das Promotionsverfahren.
Innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation veröffentlichen Sie Ihre Dissertation. Sie sollten dafür ggf. Auflagen umsetzen, die Ihnen die Promotionskommission nach der Disputation aufgegeben hat. Der Vorsitz des Promotionsausschusses genehmigt die veröffentlichungsreife Version vor der Veröffentlichung.
Sobald die Dissertation veröffentlicht ist und die Pflichtexemplare beim Promotionszentrum eingegangen sind, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Doktortitel führen.
Herzlichen Glückwunsch!
Den Antrag zur Zulassung und Einleitung des Promotionsverfahrens am Promotionszentrum erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer*m zuständigen Referent*in für Nachwuchsförderung.
Anmeldung im GradNet
Wir informieren Sie monatlich im Newsletter der Nachwuchsförderung aller Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) in Sachsen-Anhalt über Neuigkeiten, Qualifizierungs- und Beratungsangebote. Ebenso binden wir Sie in die statistische Erhebung der Promovierenden ein. Wir freuen uns über Ihre Registrierung!
Absolvent*innen, die an einer Promotion interessiert sind und sich über die Angebote der Nachwuchsförderung näher informieren möchten, melden sich bitte unter gradnet@hs-merseburg.de oder besuchen unsere Website.
Center of Advanced Scientific Education (CASE) gefördert von