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Hinweise zur Entgelttransparenz im Rahmen von Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren

Unter Entgelttransparenz ist die Offenlegung von Gehaltsstrukturen an der Hochschule Merseburg zu verstehen. Sie ist ein Instrument für faire Löhne, echte Gleichstellung und den Abbau des Gender Pay Gaps. 

Vergütung und Entgelttransparenz (tariflichen Stellenbesetzungsverfahren):

Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe, die in der betreffenden Stellenausschreibung genannt ist.

Für die zu besetzenden Stellen ist ein monatliches Entgelt entsprechend der in der Stellenausschreibung benannten Entgeltgruppe vorgesehen. Die Entgelthöhe richtet sich nach der Entgeltgruppe und nach der individuellen Erfahrungsstufe (1-6) entsprechend der Entgelttabelle des TV-L. Ergänzend gelten die sonstigen Leistungen nach dem TV-L (bspw. die Jahressonderzahlung). Den Tarifvertrag (TV-L) und die Entgelttabelle können Sie unter folgenden Link einsehen.

Bewerber und Bewerberinnen haben nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2023/970 Anspruch auf Auskunft über das vorgesehene Einstiegsentgelt bzw. die hierfür maßgebliche Entgeltspanne sowie auf Informationen zu den grundlegenden Kriterien der Entgeltfestlegung. 

Wir weisen darauf hin, dass im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren keine Auskünfte zu Ihrer bisherigen Entgeltentwicklung im vorherigen Beschäftigungsverhältnis verlangt werden und hierauf auch keine Entscheidungen über Einstellung oder Eingruppierung gestützt werden. 

Die Entgeltstruktur der unterliegt dem Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit; hierzu werden diskriminierungsfreie, objektive und geschlechtsneutrale Kriterien angewendet.

 

Besoldung und Entgelttransparenz (Berufungsverfahren):

Berufungen erfolgen – vorbehaltlich der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W2 (Professuren) nach dem Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt.

Die Hochschule Merseburg gewährleistet die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2023/970, einschließlich der dort vorgesehenen Mindestanforderungen zur Entgelttransparenz und zur Stärkung der Durchsetzungsmechanismen. 

Bewerber bzw. Bewerberinnen haben Anspruch auf Information über das für die ausgeschriebene Professur vorgesehene Einstiegsgrundgehalt bzw. die hierfür vorgesehene Entgeltspanne (vgl. Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt).

Die Hochschule fragt Bewerber und Bewerberinnen nicht nach der Entgeltentwicklung in bisherigen Beschäftigungsverhältnissen und richtet die Vergütung nicht an früheren individuellen Entgelten aus, um eine geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung zu vermeiden. 

Die Kriterien für die Festlegung des Entgelts, der Entgelthöhen und der Entgeltentwicklung (z. B. leistungsbezogene Berufungs- und Bleibeleistungen, Funktions- und besondere Leistungsbezüge) werden geschlechtsneutral, transparent und anhand objektiver Maßstäbe (Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen) ausgestaltet und den betroffenen Personen auf Anfrage erläutert.

Ansprechperson

Kontaktperson
Frank Thielicke
Dezernent Personal
Raum: Hg/F/4/28
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