Qualität sichern, Karriere fördern – Ihr Toolkit für die Promotionsbetreuung
Sie sind Professor*in und betreuen Promovierende oder möchten sich über die Möglichkeiten der Promotionsbetreuung informieren?
Auf dieser Seite informieren wir Sie zu Betreuungsmöglichkeiten, zu Angeboten für Betreuungspersonen und zu Best Practices in der Promotionsbetreuung.
„Unter der Betreuung von Promovierenden wird die mentorenhafte Begleitung einer ansonsten selbständigen und eigenverantwortlichen wissenschaftlichen Leistung des Promovenden verstanden. Ausmaß und Qualität der Betreuung beeinflussen den Erfolg einer Promotion.“
(UniWiND 2017, S. 5)
Möglichkeiten der Promotionsbetreuung
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Promovierende zu betreuen:
- Erstbetreuung als Mitglied eines Promotionszentrums
- Zweitbetreuung von Promovierenden der Promotionszentren
- Zweitbetreuung in einem kooperativen Promotionsverfahren mit einer Universität
Mitgliedschaft in einem Promotionszentrum
Mitglieder eines Promotionszentrums müssen die Kriterien laut §3 der HAW-Promotionsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erfüllen, wobei einige unterschiedlich nach Fachrichtung ausgeprägt sind.
Mitglieder müssen demnach folgende Kriterien erfüllen:
- Eine Promotion, die mit magna cum laude oder summa cum laude bewertet wurde,
UND
- Eines der folgenden Kriterien:
- Habilitation
- Positiv evaluierte Juniorprofessur einer Universität
- Kooption durch einen universitären Fachbereich
- Frühere Universitätsprofessur
- Frühere Professur an einer HAW mit Promotionsrecht und der Erlaubnis, Promotionen zu betreuen
- Mind. drei abgeschlossene Betreuungen und Begutachtungen in den letzten sechs Jahren
- Mindestanzahl ausgegebener (und selbst eingeworbener) Drittmittel,
UND
- Eine besondere Publikationsleistung in Höhe einer bestimmten Summe an Publikationspunkten.
Einen Mitgliedschaftsantrag erhalten Sie von Sandra Dietzel (PZ SGW) oder Maria Löffler (PZ IWIT). Dorthin können Sie den ausgefüllten Antrag mit Nachweisen per E-Mail zurücksenden.
Zweitbetreuung
In Promotionsverfahren von Promotionszentren und Universitäten können Sie ggf. Zweitbetreuungen übernehmen. Die jeweils geltende Promotionsordnung regelt, wer Zweitbetreuungen übernehmen darf.
In den Promotionszentren übernehmen Erst- und Zweitbetreuer*innen nicht die Begutachtung der Dissertation.
Angebote für (potentielle) Betreuungspersonen
Veranstaltungen
29.04.26, 16 - 17.30 Uhr: Die Kunst der Promotionsbetreuung: Vernetzung und Erfahrungsaustausch
13.10.26, 16 - 17.30 Uhr: Die Kunst der Promotionsbetreuung: Vernetzung und Erfahrungsaustausch
25.02.27, 9 - 17 Uhr: Gute wissenschaftliche Praxis für Professor*innen (mehr Informationen folgen)
Beratung
Sie haben Fragen zu Aspekten der Promotionsbetreuung? Wenden Sie sich an die Graduiertenakademie, an die Ombudsstelle der Hochschule Merseburg oder an das deutschlandweite Ombudsgremium.
Best Practice in der Promotionsbetreuung
- Klärung der gegenseitigen Erwartungen zwischen Betreuungsperson und Promotionskandidat*in vor Beginn der Promotion –
Hier finden Sie einen Fragenkatalog des QualitätsZirkel Promotion - Abschließen einer Betreuungsvereinbarung, in der die gegenseitigen Erwartungen und ein regelmäßiger Turnus für Betreuungsgespräche festgehalten werden
- In den Promotionszentren sind die Betreuung und Begutachtung personell voneinander getrennt. Die Begutachtung der Dissertation übernehmen ein anderes Mitglied aus dem Promotionszentrum und ein*e externe*r Professor*in.
- Regelmäßige, protokollierte Betreuungsgespräche, auf die sich Betreuungsperson und Promovierende*r vorbereiten, mindestens einmal im Semester
- Gute Erreichbarkeit – Betreuungspersonen sollten auf Anfragen ihrer Promovierenden zeitnah reagieren
- Klare, wertschätzende Kommunikation und konstruktives Feedback
- In Konfliktfällen eine Beratung/Vermittlung hinzuziehen, z.B. die Ombudsperson der Hochschule
Gute wissenschaftliche Praxis (GWP)
Alle wissenschaftlich arbeitenden Hochschulangehörigen sind zur Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) verpflichtet. Diese Vorgabe regelt die Satzung der Hochschule Merseburg zur ”Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens".
Laut der Satzung §5 Abs. 2 sind Professor*innen der Hochschule Merseburg verpflichtet „zur individuellen, in das Gesamtkonzept der Hochschule eingebetteten Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Förderung der Karrieren von wissenschaftlichem und wissenschaftsakzessorischem Personal sowie für die Vermittlung der Grundsätze wissenschaftlicher Redlichkeit.“
Kommen Betreuungspersonen dieser Pflicht nicht nach, kann dies im Extremfall als wissenschaftliches Fehlverhalten gewertet werden. Das kann zu Sanktionen führen, bis hin zu einem Ausschluss von gutachtenden und betreuenden Tätigkeiten für mehrere Jahre (vgl. Satzung der Hochschule Merseburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, 2025, §28).
Ombudspersonen
Ombudspersonen sind erfahrende Hochschullehrer*innen, die vom Senat und auf Vorschlag des Rektorates, bestellt werden. Sie sind Ansprechpartner*innen für Hochschulangehörige, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben. Die Ombudsperson berät als Vertrauensperson diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren und greift von sich aus einschlägige Hinweise auf, von denen sie (ggf. über Dritte) Kenntnis erhält. Jedes Mitglied der Hochschule hat Anspruch darauf, die Ombudsperson innerhalb kurzer Frist persönlich zu sprechen.
Kontakt: valentin.cepusnoSpam@hs-merseburg.de, katja.rudolphnoSpam@hs-merseburg.de
Literaturhinweise
Gemeinsam die Promotion gestalten - Handlungsempfehlungen für Betreuende (2025, 5. Auflage) vom QualitätsZirkel Promotion
Der kurze Leitfaden gibt Betreuungspersonen Fragen und Anregungen für die verschiedenen Promotionsphasen (Vorbereitungs-, Arbeits- und Abschlussphase). Er enthält einen Fragenkatalog, mit dem Sie gegenseitige Erwartungen an die Betreuung reflektieren können. Hier finden Sie die Handlungsempfehlungen für Promovierende.
Betreuung Promovierender. Empfehlungen und Good Practice für Universitäten und Betreuende (2017, 2. Auflage) vom Universitätsverband zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland (UniWiND) e.V.
Dieser Band zielt, neben individuellen Verantwortungen, auch auf die institutionelle Ebene: Was können die Hochschulen tun, um Promotionsbedingungen zu verbessern?
Konfliktfälle in der Promotion. Handreichung für Beratende an Graduierteneinrichtungen, Promovierende und Betreuende (2025) von UniWinD
Die Handreichung beschreibt typische Konfliktfälle zwischen Betreuungspersonen und Promovierenden mit möglichen Ursachen, Konsequenzen und Handlungsoptionen.
Promovierende betreuen (2025) von Dr. Jutta Wergen
Das Buch gibt Betreuungspersonen einen Überblick über die Gestaltung von Promotionsbetreuungen sowie praktisches Handwerkszeug. Sie können den Ratgeber über unsere Bibliothek herunterladen (aus dem Hochschul-Netz).
Center of Advanced Scientific Education (CASE) gefördert von








