Zertifikatskurs Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personalverantwortliche

Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personalverantwortliche
Zertifikatskurs

Arbeitsrechtliche Grundlagen – Fallbeispiele – Aktuelle Rechtsprechung

Der Zertifikatskurs vermittelt arbeitsrechtliches Grundwissen sowie Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit diesem. Neben theoretischen Grundlagen werden Fallbeispiele aus der anwaltlichen Praxis diskutiert sowie aktuelle Rechtsprechung zugrunde gelegt.

Führungskräfte und Personalverantwortliche sind nach Abschluss des Kurses in der Lage zu erkennen, ob und welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen in der Praxis möglich, ggf. notwendig und durchsetzbar sind. Zudem werden sie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen entscheiden und begleiten können.

Führungskräfte und Personalverantwortliche müssen auf arbeitsrechtlich relevante Grundlagen und Maßnahmen zurückgreifen können, um in ihrer Rolle kompetent handeln und Mitarbeitende effektiv führen zu können. Hierbei müssen sie sich auch mit möglichen Risiken, welche z.B. durch arbeitsgerichtliche Prozesse auftreten können, auseinandersetzen und in der Lage sein, rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen und angemessene Handlungsschritte einzuleiten und durchzusetzen.

 

Inhalte und Lernziele

Der Kurs umfasst 2 Module.

Modul I „Anbahnung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses“

Inhalte:

  • Rechtsquellen des Arbeitsrechts
  • Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Einstellungsverfahren
  • Diskriminierungsgefahren bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses nach AGG
  • Einstellung mit befristeten Arbeitsverträgen und Befristungsmöglichkeiten nach TzBfG
  • Inhalt des Arbeitsverhältnisses (z.B. Inhalte disziplinarischer Leitung, Haftung im Arbeitsverhältnis, Organisation von Homeoffice)

Lernziele:

Führungskräfte und Personalverantwortliche sollen erkennen können, ob und welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen in der Praxis möglich, ggf. notwendig und durchsetzbar sind. Wichtig ist dabei auch die Vermittlung des Risikos, welches durch arbeitsgerichtliche Prozesse für Arbeitgeber:innen auftreten kann. 

Modul II „Beendigung von Arbeitsverhältnissen“

Inhalte:

  • Beendigung durch Kündigung
  • Frist und Form für die Kündigungserklärung
  • Beachtung der Kündigungsschutzvorschriften
  • Arten der Kündigung (betriebsbedingt, personen- oder verhaltensbedingt)
  • außerordentliche Kündigung
  • Schutz besonderer Personengruppen
  • Beteiligung von Betriebsrat oder Personalrat bei Kündigungen
  • Inhalt und Verhandeln von Aufhebungsverträgen
  • Erstellung und Inhalte von Arbeitszeugnissen

Lernziele:

Führungskräfte und Personalverantwortliche sollen eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen entscheiden und begleiten können. Sie sind in der Lage, die in der Praxis anzuwendenden Instrumente einer Beendigung wie z.B. ordentliche, fristlose Kündigungen oder Aufhebungsverträge sowie ein Auslaufen von Befristungen zu beurteilen, um rechtssichere Entscheidungen in der Praxis treffen zu können.

 

Zielgruppen

  • Führungskräfte und Personalverantwortliche aus Einrichtungen und Unternehmen
  • Mitarbeiter*innen der HS Merseburg, v.a. im Bereich der Projektleitung und Leitung von Mitarbeitenden

 

Zertifikatskurs AR

Informationen zum Kurs

Kursbeginn: Oktober 2024 (Wintersemester 2024/2025)

Kursdauer/Termine:  Der Kurs umfasst insgesamt 2 Semester. Die Kurstermine im Umfang von 90 Minuten finden im Semester wöchentlich statt.

Ort: Die Veranstaltung wird hybrid durchgeführt.

  • Präsenz: Hochschule Merseburg (Eberhard-Leibnitz-Str. 2, 06217 Merseburg)
  • Online: Zoom - Die Zugangsdaten werden nach der Anmeldung bekannt gegeben.

 

Von den Teilnehmer*innen wird ein Entgelt in Höhe von 720,- € pro Person erhoben.

Die Buchung von Einzelmodulen zu 360,- € pro Person ist ebenso möglich.

Bei der Teilnahme an der Zertifikatsprüfung wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 210,- € erhoben (insgesamt, nicht pro Modul).

Bitte melden Sie sich per E-Mail an weiterbildung@hs-merseburg.de an oder nutzen Sie das Kontaktformular oben rechts.

Für die Anmeldung sind folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:

  • Name, Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Adresse (und ggf. Rechnungsanschrift)
  • Kopie des Hochschulabschluss (Bachelor- oder Master-Zeugnis) oder Qualifikationsnachweis, der mindestens einem Bachelorabschluss gleichwertig ist, und ggf. Lebenslauf
  • Falls kein Hochschulabschluss vorliegt, informieren Sie uns bitte. In diesem Fall ist ggf. eine Eingangsprüfung möglich

Die Teilnahmebedingungen gelten entsprechend § 3 der Studien- und Prüfungsordnung für den Zertifikatskurs „Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personalverantwortliche“ der Hochschule Merseburg. 

Bewerber*innen werden zugelassen, wenn sie:

  • a)  einen Hochschulabschluss (Bachelor oder Master oder Diplom) oder
  • b)  eine bestandenes Vorgespräch nachweisen können.

Der Bewerber*innen für ein Vorgespräch müssen folgende Voraussetzungen nachweisen:

  • a) eine Hochschulzulassungsberechtigung (Hochschulreife, Fachhoch-schulreife oder gleichwertige Qualifikationen) und
  • b) eine studienfachrelevante Berufsausbildung oder Fachschulausbildung oder studierte Hochschulsemester (mindestens vier) mit abgeschlossenen Prüfungen sowie
  • c) eine mindestens 3-jährige in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierte Berufstätigkeit auf dem Kompetenzniveau eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder zwei Jahre in einschlägigen verantwortlichen Positionen nachweisen.

Die Zulassung erfolgt auf Antrag per E-Mail an weiterbildung@hs-merseburg.de.

Der Kurs wird mit einer Zertifikatsprüfung abgeschlossen. Die Prüfung in Form einer Klausur findet in Präsenz statt. Die Prüfung umfasst insgesamt 90min, wobei für jedes Teilmodul eine 45minütige Klausur vorgegeben wird.

Prof. Dr. Gerlind Marx

Professur für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Merseburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

Anmeldung

Kontaktperson
Anja Bergner
Mitarbeiterin
Raum: Ga/0/06
Telefon: +49 3461 46-2700

Modulhandbuch

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