Skip to main content

Studieren mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Barrierefrei studieren. Bei uns gehts.

Behinderung oder chronische Krankheit lassen sich mit dem Studium vereinbaren!


Die Hochschule Merseburg setzt sich aktiv dafür ein, dass  Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung  ihr Studium gleichberechtigt und selbstbestimmt gestalten und absolvieren können. Im Sinne des Hochschulgesetzes von Sachsen-Anhalt wird daher dafür Sorge getragen, dass behinderte und chronisch kranke Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und alle Angebote der Hochschule in Anspruch nehmen können.

Gang mit Farbmarkierungen für Sehbehinderte

Der Campus ist weitgehend barrierefrei. Wir bieten eine sehr gute Betreuung und eine persönliche Studienatmosphäre.

Studieninteressierte und Studierende können sich jederzeit - auch schon vor Beginn des Studiums - beraten lassen:

  • zu Aufnahme und Durchführung des Studiums,
  • zu technischen oder personellen Hilfen,
  • zu Nachteilsausgleichen bei Prüfungen.

Erste Adressaten zur Beratung an unserer Hochschule sind der Behindertenbeauftragte, der Inklusionsbeauftragte und die allgemeine Studienberatung.

Behindertenbeauftragter

Kontaktperson
Prof. Dr. Ulf Schubert
Behindertenbeauftragter nach §73 des HSG-LSA

Nachteilsausgleich

Studierende mit einer körperlichen Behinderung oder einer erheblichen körperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeinträchtigung (chronische Erkrankungen, Schwangerschaft, alleinerziehend, pflegend), die durch diese Beeinträchtigung einen Nachteil bei Prüfungen haben, können einen entsprechenden Nachteilsausgleich beantragen und genehmigen lassen. Festgeschrieben ist dies in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der HoMe im §15 Abs. 7-8 und übergeordnet im Landesrecht (Hochschulgesetz LSA § 13 Absatz 4) und Bundesrecht (Hochschulrahmengesetz § 2 Abs. 4 und § 16 Satz 4). Fazit: Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf Nachteilsausgleich für Prüfungen.

Um einen Nachteilsausgleich für Prüfungen zu erhalten, können Studierende z. B. mit dem Formular „Nachteilsausgleich für Prüfungen“ und der „Ausfüllhilfe“ einen Antrag beim dem für ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Im Antrag ist dabei die Beeinträchtigung mit den negativen Auswirkungen auf Prüfungen anzugeben und ein Vorschlag für einen Nachteilsausgleich mit Begründung zu unterbreiten (z. B. Verlängerung der Schreibzeit für Klausuren bei Konzentrationsstörungen oder motorischen Beeinträchtigungen). Das ausgefüllte Antragsformular oder der formlose Antrag ist mit entsprechenden Attesten, Bescheinigungen oder vergleichbaren Nachweisen in den Fachbereichssekretariaten mindestens 6 Wochen vor den betreffenden Prüfungen, besser gleich zu Beginn des Studiums oder des Semesters einzureichen. Fazit: Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungsausschuss des betreffenden Studiengangs an dem zuständigen Fachbereich einreichen.

Neben den Nachteilsausgleichen für Prüfungen, ist es auch möglich Nachteile im Studium selbst zu kompensieren. Hier geht der Weg nicht über die Prüfungsausschüsse, sondern direkt über die Dozierenden, die unter Abstimmung mit den betreffenden Studierenden Wege finden, diese oft organisatorischen Nachteile zu kompensieren (z. B. Sitzplatz in erster Reihe im Seminarraum bei Hör- oder Sehbeeinträchtigungen). Fazit: Auch Nachteile in der Studienorganisation sind kompensierbar.

Bei Beratungsbedarf zur Antragstellung eines Nachteilsausgleichs steht Ihnen der Behindertenbeauftragte (Hochschulgesetz LSA §73) der Hochschule Merseburg zur Seite.

Umfassende Informationen zum Thema Nachteilsausgleiche erhalten sie auch vom Deutschen Studierendenwerk. www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/studium-und-pruefungen/nachteilsausgleiche-1

 

Sozialberatung durch das Studentenwerk Halle

Zusätzlicher behinderungsbedingter Mehrbedarf für studienspezifische Hilfen kann im Rahmen des SGB XII auf entsprechenden Antrag gewährt werden.

Dazu zählen:

  • behinderungsspezifische Hilfsmittel,
  • Vorlesekräfte,
  • Studienhelfer sowie
  • Fahrtkosten.

Alle Informationen zur Antragstellung, Beratung zu Eingliederungshilfen und weiteren Ansprüche gemäß SGB II/XII bietet die Sozialberatung des Studentenwerks. Außerdem fördern Stiftungen und Stipendien Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderung. Auch dazu informiert die Sozialberatung in einem persönlichen Beratungstermin.

Auskunft

Hauptgebäude/A/1/08: Steckdose, Notruf

Hauptgebäude/A/0/08: Steckdose, Notruf

Hauptgebäude/E/-1/11: Notruf, Mensa (bes. groß)

Hörsaalgebäude/E/24: Notruf, Steckdose, WC im Untergeschoss (Achtung: weiter Weg)

Seminargebäude(144): ohne Notruf

Aufzüge

Hauptgebäude:

zwischen Gebäudeteil F und G, Torbogen, Sicherheitsdienst: großer Aufzug vom Hof bis zum Dachgeschoss, im Erdgeschoss über Tür G/0/19 zu erreichen

zwischen Gebäudeteil E und D: kleiner Aufzug vom Kellergeschoss (Mensa) bis zur 3.Etage

Erreichbarkeit Mensa:

Ausgangspunkt Innenhof, Hauptgebäude: Nutzung des großen Fahrstuhls am Torbogen (Sicherheitsdienst)

In der 1.Etage von Gebäudeteil G über F, E bis zu D, Nutzung des kleinen Fahrstuhls bis Kellergeschoss (Mensa)

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellten, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Das Aufgabengebiet umfasst die Begleitung im Bewerbungsverfahren, bei Vorstellungsgesprächen bis hin zur Planung und Organisation der Arbeitsbedingungen sowie bei der Ausführung notwendiger behindertengerechter technischer und baulicher Maßnahmen.

Die Vertrauensperson arbeitet ehrenamtlich und unterstützt die Beschäftigten auch bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, der jeweiligen Einstufung des Grades der Behinderung sowie beim Antragsverfahren auf Gleichstellung.

Partner*innen der Schwerbehindertenvertretung sind das Integrationsamt, das Arbeitsamt, das Landesverwaltungsamt / Schwerbehindertenrecht und andere Reha-Träger.

Die Schwerbehindertenvertretung kann an allen Sitzungen des Personalrates, der Arbeitsgruppe Campussanierung und dem Arbeitsschutzausschuss beratend teilnehmen und Vorschläge in allen Angelegenheiten einbringen, welche die Behinderten an der Hochschule unmittelbar berühren.

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Rita Lux
Schwerbehindertenvertretung
Telefon: -

Stellvertretung

Kirsten Schunke
Koordinatorin für duale Studiengänge (Schwerbehindertenvertretung - Stellvertreterin)
Raum: Hg/B/-1/021
Telefon: +49 3461 46-2156

Pflege

Mit den vielfältigen Zugangswegen zum Studium diversifiziert sich auch die Studierendenschaft. Zudem haben die demographischen Veränderung zur Folge, dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt und in Zukunft geben wird. So rückt das Thema Pflege zunehmend ins Blickfeld von Familienbewusstsein, Studien- und Arbeitsalltag.

Auch die Hochschule Merseburg nimmt die Bedürfnisse und Probleme, die im Arrangement Studium, Arbeit, Familie und Pflege entstehen, ernst.

Nach oben