Die Hochschule Merseburg legt Wert auf ein Studien- und Arbeitsumfeld, das von gegenseitigem Respekt, Akzeptanz, Wertschätzung und Toleranz geprägt ist. Sie fördert die gleichberechtigte Zusammenarbeit von allen Hochschulangehörigen in Studium und Lehre, Forschung sowie Wissenschaftsmanagement und Verwaltung.
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Ziel ist es, für alle Formen der Diskriminierung, Belästigung und Gewalt zu sensibilisieren und eine Kultur des Hinschauens und vertrauensvollen Austausches zu unterstützen.
Benachteiligungen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der sozialen oder ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, Beeinträchtigung oder Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität, der geschlechtlichen Identität, des Familienstandes sowie des sozialen Status sollen verhindert oder beseitigt werden.
Die Hochschule Merseburg setzt sich aktiv im Sinne der allgemeinen Gleichbehandlung gegen Benachteiligungen jeglicher Art ein. Gezielt wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Ordnung zum respektvollen und fairen Umgang und zum Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung an der Hochschule Merseburg umgesetzt.
Diese Richtlinie soll zur Schaffung eines gewalt- und diskriminierungsfreien Raums für alle Angehörigen der Hochschule Merseburg beitragen, betroffene Personen ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen und ihnen die hierfür zuständigen Anlaufstellen sowie den weiteren Verfahrensweg aufzeigen.
Ob eine Grenzüberschreitung stattgefunden hat, hängt allein von der Perspektive der betroffenen Person ab. Entscheidend ist die Wirkung auf die betroffene Person und nicht die Absicht der handelnden Person. Eine Grenzüberschreitung kann auch unbeabsichtigt und von der handelnden Person unbemerkt erfolgen. Jede Person entscheidet demnach selbst, wo ihre Grenzen liegen.
Belästigung, Diskriminierung und Gewalt können sich in Worten, Mimik und Gestik sowie Handlungen ausdrücken und umfassen Verhalten, das nach gesetzlichen Vorschriften verboten ist und sanktioniert werden kann, beschränkt sich aber nicht darauf.
Beispiele dafür sind:
- abwertende Äußerungen (Sprüche, Witze, Mimik und Gesten) über eine Personengruppe oder ein Individuum aufgrund von z.B. Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung etc. pp
- diskriminierende Bemerkungen und herabwürdigende Kommentare
- unangemessene Zuschreibungen von Eigenschaften oder Verhaltensweisen
- Ausschluss von sozialen Interaktionen oder Aktivitäten
- Bedrohungen und Einschüchterungen
- körperliche Übergriffe
- Sachbeschädigung
Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sind eine spezifische Form der Macht- und Kontrollausübung und dienen dazu, andere zu unterdrücken oder zu erniedrigen. Täter*innen nutzen diese Verhaltensweisen, um ihre eigene Position zu stärken und die Betroffenen zu marginalisieren. Die Gründe für derartiges Verhalten sind vielfältig und können soziale, politische und psychologische Faktoren umfassen.
Es ist wichtig zu betonen, dass jede Person unabhängig von ihrer Identität das Recht auf Respekt und Würde und gleichberechtige Teilhabe hat. Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sind inakzeptabel und haben an unserer Hochschule keinen Platz.
Die Hochschule Merseburg übernimmt aktiv Verantwortung dafür, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Hochschulangehörige wohlfühlen und ihre Potenziale voll entfalten können. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet die Hochschule eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten und Strukturen an. Zentral dabei sind vielfältige Beratungsstellen, die Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite stehen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hochschule zur Verfügung stehen.
Innerhalb der Hochschule
- Unterstützung bei psychosozialen Problemen
- Angebot bei sozialen und finanziellen Schwierigkeiten im Studienumfeld
- Beratung zu Vereinbarkeit und Familiengerechtigkeit
- Informationen zum Studium mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten
- Netzwerk und Beratungsangebote
- Gleichstellungskommission
- Peer-Beratungsprojekt „Boje“
- Was tun bei sexualisierter Gewalt und Diskriminierung?
- Beschwerdestelle SMK
- Vertrauensstelle
Außerhalb der Hochschule
- Opferhilfe Sachsen-Anhalt
- Beratung bei Diskriminierung –Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Telefon 116 016
- Hilfetelefon bei Gewalt an Männern Telefon 0800 1239900
- Unterstützung bei Gewalt gegen LSBTI*
- LSBTIAQ* Diskriminierungs-Meldestelle Sachsen-Anhalt
- Zentrale Sofortaufnahme der Frauen*-und Kinderschutzhäuser in Leipzig
- Frauen-und Kinderschutzhaus Merseburg Telefon: 03461-211005