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Prüfungsausschuss

Prüfungsausschuss im Fachbereich

Die Prüfungsausschüsse

Am Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur sind zwei Prüfungsausschüsse eingerichtet, in denen über prüfungsrechtliche Fragen und Anträge auf Basis der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung, sowie weiterer Hochschulordnungen und Landesgesetze beraten und entschieden wird. Die Arbeit der beiden Prüfungsausschüsse teilt sich auf die Studiengänge wie folgt auf:

  • Bachelorstudiengang »Soziale Arbeit« (BASA) und Masterstudiengang »Systemische Soziale Arbeit« (MSA)
  • Bachelorstudiengang »Kultur- und Medienpädagogik« (KMP), Masterstudiengang »Angewandte Medien- und Kulturwissenschaft« (AMKW) und Masterstudiengang »Angewandte Sexualwissenschaft« (ASW)

Zuständigkeiten und Kontakthinweise

Die Vorsitzenden beider Ausschüsse erreichen Sie über das Funktionspostfach »pruefungskommission_smk@hs-merseburg.de«. Bitte senden Sie an die Vorsitzenden gerichtete Anliegen grundsätzlich an diese Adresse bzw. setzen Sie die Adresse mindestens in Kopie wenn Sie sich an die Vorsitzenden persönlich wenden. Wichtig: Prüfungsrechtliche Anliegen von externen E-Mails, die nicht aus der Domäne @hs-merseburg bzw. @stud.hs-merseburg stammen werden aus Datenschutzgründen nicht beantwortet. Schicken Sie Anliegen daher immer von Ihrer Hochschuladresse.

Kultur- und Medienpädagogik (BA), Angewandte Medien- und Kulturwissenschaft (MA) & Angewandte Sexualwissenschaft (MA)

Prof. Dr. Jens Borchert

- Vorsitzender -
Raum: Hg/F/4/26
Telefon: 03461 46-2245

E-Mail für Prüfungsausschuss-Angelegenheiten: pruefungskommission_smk@hs-merseburg.de
E-Mail persönlich:  jens.borchert@hs-merseburg.de

Soziale Arbeit (BA) & Systemische Soziale Arbeit (MA)

Prof. Dr. Richard Lemke

- Vorsitzender -
Raum: Hg/F/4/21
Telefon: 03461 46-2215

E-Mail für Prüfungsausschuss-Angelegenheiten: pruefungskommission_smk@hs-merseburg.de
E-Mail persönlich:  richard.lemke@hs-merseburg.de 

Hinweis: Für Anliegen, die eventuelle Rückfragen, Erörterungen oder ausführlichere Besprechungen und Diskussionen benötigen, schreiben Sie bitte keine E-Mail, sondern nutzen die Sprechstunde!

Offene Telefonsprechstunde für kürzere Anliegen: i.d.R. Dienstags und Donnerstags, 17:00-18:30 Uhr, sowie Freitags, 9:00-10:00 Uhr.

Allgemeine Sprechstunde über Zoom: Terminvergabe im HoMe-Portal (Log-In erforderlich)

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn Sie bereits Studien- oder Prüfungsleistungen (z.B. in einem früheren Studium) absolviert haben, die auch in Ihrem aktuellen Studiengang am Fachbereich vorgesehen sind, dann können Sie sich diese Leistungen anerkennen lassen, ohne sie erneut absolvieren zu müssen. Wenn der/die Modulverantwortliche feststellt, dass die früher absolvierte Leistung der im Studiengang vorgeschriebenen entspricht, werden Ihnen in der Regel Credits und Note der früheren Leistung in Ihrem Leistungskonto gutgeschrieben. 

  1. Auf dem allgemeinen Formular der Hochschule »Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen« listen Sie die Prüfungsleistung(en) auf, deren Anerkennung Sie beantragen möchten. In der linken Spalte führen Sie jeweils die Prüfungsleistung auf, die Sie absolviert haben (Vorleistung), in der rechten Spalte die Prüfungsleistung in Ihrem aktuellen Studiengang am Fachbereich, die sie durch die Anerkennung ersetzen möchten. Das Formular ist hier rechts verlinkt, Sie finden es in der jeweils aktuellen Fassung auf der Seite des Studierenden-Servicepoints.
  2. Für jede Prüfungsleistung, deren Anerkennung Sie beantragen füllen Sie entsprechende Modul-Formular unseres Fachbereichs aus (»Anerkennung von Prüfungsleistungen & Anrechnung von Modul- und Prüfungs-(Teil-)Leistungen im Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur«). Das Fomular finden Sie ebenfalls rechts verlinkt - als pdf und als ausfüllbares Word-Dokument. Dort ist auch ein Dokument mit Ausfüllhinweisen.
  3. Über die Anerkennung einer Prüfungsleistung entscheidet zunächst der/die Modulverantwortliche. Dort legen Sie das Modul-Fomular inklusive erforderlicher Belege (z.B. Auszug aus der Modulbeschreibung im früheren Studiengang) zur Entscheidung vor. Es empfiehlt sich, hierzu einen Sprechstundentermin auszumachen. Der/die Modulverantwortliche kann das Modul-Formular mit seiner/ihrer Einschätzung auch direkt unterschrieben an den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden weiterleiten.
  4. Alle durch die Modulverantwortlichen genehmigten Anerkennungen reichen Sie in Papierform gesammelt beim zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden ein. Einzureichen sind:
    • Alle einzelnen Modul-Formulare (»Anerkennung von Prüfungsleistungen & Anrechnung von Modul- und Prüfungs-(Teil-)Leistungen im Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur«) mit Unterschrift der Modulverantwortlichen (Der/die Modulverantwortliche kann das Modul-Formular ggfs. auch direkt unterschrieben an den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden weiterleiten).
    • Original-Belege über die zur Anerkennung eingereichten Vorleistungen
    • Hochschulformular »Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen« mit allen zur Anerkennung aufgelisteten Prüfungsleistungen
  5. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung und veranlasst die Eintragung in Ihre Studien- und Prüfungsübersicht.

Quereinstieg/Einstieg in ein höheres Fachsemester

Bei einem Studienbeginn im höheren Fachsemester stellt sich insbesondere die Frage danach, welche Studien- und Prüfungsleistung Ihnen aus früheren Studiengängen im Detail anerkannt werden und wie Ihr weiterer Studienverlauf am Fachbereich gestaltet werden soll. Im Rahmen Ihrer Bewerbung fand hierzu zwar bereits eine basale Überprüfung statt, ob Ihnen ausreichend Credits aus früheren Studiengängen anerkannt werden können, die detaillierte Prüfung und inhaltliche Zuordnung erfolgt aber erst dann, wenn Sie sich entschließen, den Studienplatz anzunehmen und Ihr Studium im höheren Semester an unserem Fachbereich aufzunehmen. Hierunter beschreiben wir Ihnen das Vorgehen nach Aufnahme des Studiums.

  1. Im Rahmen Ihrer Bewerbung auf das höhere Fachsemester wurden Ihre Vorleistungen grundlegend geprüft und bei einer Mindestzahl an Credits Ihre Einstufung ins höhere Fachsemester genehmigt.
  2. Unmittelbar nach Studienbeginn vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit der Studiengangsleitung oder der Studienfachberatung des Studiengangs. Der/die Studiengangsleiter(in)/-fachberater(in) geht mit Ihnen die Vorleistungen und Module im Studiengang am Fachbereich einzeln durch und entscheidet im Detail darüber, welche Module/Prüfungen Ihnen anerkannt werden. Eventuell wird der/die Studiengangsleiter(in)/-fachberater(in) bei einzelnen Leistungen die jeweilige Modulverantwortung um Entscheidung bitten. Gleichzeitig erstellen Sie gemeinsam einen Plan über den weiteren Studienverlauf und die noch zu absolvierenden Prüfungen.
  3. Das Votum über die gesamte Liste an Anerkennungen wird dann von Ihnen und dem/der Studiengangsleiter(in)/-fachberater(in) an den Prüfungsausschuss geschickt. Dort wird in der Folgezeit die prüfungsrechtliche Anerkennung vorgenommen. 

Prüfungsanmeldung und Fristen

Für alle Prüfungen am Fachbereich müssen Sie sich im Vorfeld anmelden und es gelten vorab festgelegte Fristen oder Termine zum Ablegen bzw. Einreichen der Prüfung. Die operative Prüfungsdurchführung liegen im Verantwortungsbereich der Prüfer_innen und des Prüfungsamts/Studierenden-Service-Points ohne Beteiligung des Prüfungsausschusses, z.B.

  • reguläre Festlegung von Fristen und Terminen
  • reguläre Fristverlängerungen und Abmeldungen von Prüfungen (etwa durch Einreichung einer attestierten Arbeitsunfähigkeit)

Der Prüfungsausschuss kommt immer dann ins Spiel, wenn Einzelfallentscheidungen - beispielsweise zu Fristversäumnissen, -verlängerungen oder Widersprüchen - etwa aufgrund persönlicher Härtefälle nötig werden.

Hierunter haben wir Ihnen einige der häufigen Fragen und Mythen über Prüfungsanmeldung zusammengestellt.

Ja. Das gilt ausnahmslos. Zu jeder Prüfung, die Sie in einem Semester ablegen möchten, müssen Sie sich - je nach Prüfung - entweder in der zentralen Anmeldephase oder der sonstigen Anmeldezeit im HIS für die Prüfung anmelden. Wenn Sie nicht angemeldet sind können Sie die Prüfung in dem Semester nicht ablegen.

Nein. Auch wenn Sie eine Prüfung in der Vergangenheit nicht bestanden haben, werden Sie zur Wiederholungsprüfung NICHT automatisch angemeldet. Dieses Gerücht hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Auch für einen Wiederholungsversuch MÜSSEN Sie sich zwingend anmelden. Allerdings: Auch wenn Sie sich nicht anmelden, erhalten Sie automatisch nach 12 Monaten einen erneuten Fehlversuch (5.0) eingetragen, weil Sie eine nicht bestandene Prüfung innerhalb eines Jahres nachholen müssen. Kurzum, für Wiederholungsprüfungen gilt: Wenn Sie eine Prüfung im Folgejahr/-semester erneut ablegen wollen, müssen Sie sich anmelden; wenn Sie sich innerhalb eines Jahres nicht anmelden erhalten Sie trotzdem eine 5.0 als weiteren Fehlversuch.

Nein. Wenn Sie sich nicht zur Prüfung angemeldet haben, dürfen Sie die Klausur nicht mitschreiben. Der/die jeweilige Prüfer_in kann vor Ort nicht beurteilen, ob Sie berechtigt sind, eine Prüfung abzulegen, oder ob Sie das aus verschiedenen Gründen (z.B. Exmatrikulation von Amts wegen) nicht sind. Das heißt, der/die Prüfer_in kann nicht unterscheiden, ob Sie “nur” vergessen haben, sich zur Prüfung anzumelden oder ob Sie nicht angemeldet sind, weil Sie keine Prüfung an der Hochschule ablegen dürfen. Deshalb kann es auch keine “Kulanz vor Ort” geben und Sie dürfen die Klausur nicht mitschreiben. 

Sollten Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, so müssen Sie diese innerhalb eines Jahres wiederholen. Manche Prüfungen im Fachbereich werden in jedem Semester angeboten, manche Prüfungen nur jährlich. Bei Prüfungen, die jedes Semester angeboten werden, können Sie also direkt im Folgesemester einen Wiederholungsversuch antreten, können aber auch ein Jahr warten (z.B. weil Sie die dazugehörige Vorlesung noch einmal besuchen möchten). Auch zu Wiederholungsprüfungen müssen Sie sich anmelden. Insgesamt haben Sie drei Versuche für eine Prüfung. Sollten Sie diese nicht bestehen (auch eine nicht innerhalb eines Jahres angetretene Folgeprüfung gilt als erneuter Fehlversuch) haben Sie den Prüfungsanspruch endgültig verloren und können den Studiengang nicht weiterstudieren. 

Sollten Sie eine Prüfung, zu der Sie sich angemeldet haben, nicht absolvieren können und sich abmelden wollen, dann reichen Sie bitte das Formular über die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit mit Unterschrift und Stempel Ihres/r behandelnden Arztes/Ärztin (Krankenschein oder ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit) unverzüglich per E-Mail an studierenden-service-point@hs-merseburg.de beim Studierenden-Service-Point ein. Ein Postversand des Belegs ist nicht notwendig. Sie brauchen sich auch nicht zusätzlich beim Prüfungsamt oder Ihren Prüfer*innen zu melden. Die Abmeldung per E-Mail beim Studierenden-Service-Point genügt.

weitere Themen und Informationen werden fortlaufend ergänzt

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