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Finanzierung

Finanzierung der Promotion

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Möglichkeiten zur Finanzierung einer Promotion

Mit einer gesicherten Finanzierung können Sie mehr Zeit und Energie in Ihre Promotion investieren.

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung Ihrer Promotion offen. Promovierende arbeiten als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an der Hochschule, in Teilzeit in einem Unternehmen oder erhalten eine explizit ausgewiesene, eher seltene Promotionsstelle. Gegebenenfalls kommen Sie für ein Promotionsstipendium in Frage und können sich so voll und ganz auf die Promotion konzentrieren.

Für eine individuelle Beratung nehmen Sie Kontakt mit dem Team der Graduiertenakademie auf und vereinbaren Sie über das Formular einen Beratungstermin.

 

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Kontakt

Kontaktperson
Sandra Dietzel
Projektkoordination und Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
Raum: Rz/A/0/32
Telefon: +493461 46-2361

Promotionsstipendien

Stiftungen und Förderwerke

Die Stipendien der Förderwerke und Stiftungen laufen in der Regel über drei Jahre. Bei den meisten Stiftungen gibt es zweimal im Jahr Bewerbungsfristen, die Sie auf den angegebenen Internetseiten finden. Vor der Bewerbung machen Sie sich bestenfalls ein Bild davon, ob die ideelle (parteinahen/politischen oder konfessionellen) und thematische Ausrichtung der Stiftung oder des jeweiligen Förderwerks mit Ihren persönlichen Einstellungen sowie Ihrem Promotionsthema vereinbar ist. 

Landesgraduiertenförderung

Die Hochschule Merseburg vergibt Promotionsstipendien auf der Grundlage des Graduiertenförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2001, der dazu erlassenen Graduiertenförderungsverordnung sowie der Verordnungen zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr gewährt mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Stipendiums.

Die Entscheidung über die Gewährung des Stipendiums erfolgt durch eine Vergabekommission auf Basis der eingereichten Unterlagen sowie einer Vorstellung des Promotionsvorhabens. Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie dem Dokument Bewerbungsmodalitäten.

Die Anträge sind mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen an den Prorektor für Forschung, Wissenstransfer und Existenzgründung als Vorsitzender der Vergabekommission der Hochschule Merseburg postalisch und elektronisch zu stellen. Die Senatskommission für Forschung und Wissenstransfer (KFW) entscheidet über die Vergabe des Landesgraduiertenstipendiums.

postalisch
Hochschule Merseburg
Prorektorat für Forschung, Wissenstransfer und Existenzgründung
Eberhard-Leibnitz-Straße 2
06217 Merseburg 

elektronisch
Prorektorat für Forschung, Wissenstransfer und Existenzgründung
prorektorat.forschung@hs-merseburg.de

 

Übersicht der Bewerbungsfristen für das Landesgraduiertenstipendium

- Bitte beachten Sie gegebenenfalls geänderte Fristen -

AntragsartDeadline für die BewerbungFrühester Vergabebeginn
Erstantrag15. Oktober eines jeden Jahres01. Januar des Folgejahrs
Antrag auf Weiterbewilligung15. Oktober eines jeden Jahres01. Januar des Folgejahrs

Die Fristen gelten vorbehaltlich der verfügbaren Mittel.

 

Kontakt

Kontaktperson
Maria Löffler
Projektkoordination und Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
Raum: Rz/A/0/27
Telefon: +49 3461 46-2311

Dokumente zum Download

Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in

Förderung über Projekte

Einige Promovierende an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in in einem Projekt tätig und finanzieren so ihre Promotionszeit. Nicht immer fallen das Promotionsthema und das Thema der Tätigkeit zusammen. Nichtdestotrotz kann das wissenschaftliche Arbeitsumfeld sehr nützlich und befruchtend für die eigene Forschung und wissenschaftliche Karriere sein. Es empfiehlt sich, ein klares Selbst- und Zeitmanagement umzusetzen, sodass die Promotion wie der Job erfolgreich gelingen.

Werfen Sie auch einen Blick in die Stellenangebote der Hochschule Merseburg.

Wenn Sie bereits eine*n Betreuer*in für Ihre Promotionsidee gewinnen konnten, erkundigen Sie sich, ob er/sie ein für Sie interessantes Projekt eingeworben und eine Projektstelle zu vergeben hat. Besonders engagierte Promotionsinteressierte bzw. Doktorand*innen können versuchen, gemeinsam mit der/dem betreuenden Professor*in ein Drittmittelprojekt einzuwerben. Dieses kann im Rahmen der Forschungstätigkeit eine Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in finanzieren. Drittmittel sind Fördermittel, die nur eine Hochschule bzw. die/der Professor*in beantragen kann, daher muss der Antrag über die Hochschule gestellt werden.

Einen guten Überblick über Drittmittelausschreibungen haben die zuständigen Mitarbeitenden für die Forschungsschwerpunkte an der Hochschule Merseburg. Nutzen Sie für die Planung eines Drittmittelantrags unbedingt die Beratung des Forschungsreferents Dr. Volker Prautzsch.

 

 

Kontaktperson
Dr. Volker Prautzsch
Referent im PFWE
Raum: Rz/0/38a
Telefon: +49 3461 46-2907

Förderung auf Haushaltsbasis zur Anbahnung einer Promotion

Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt die Hochschule Merseburg eine Anschubfinanzierung für Forschungsvorhaben ihrer Professor*innen und stellt dazu Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen für bis zu 12 Monate bereit. Die geförderten Projekte sollen insbesondere der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung und dabei vor allem der Anbahnung von Promotionsvorhaben dienen. Die Stellen werden jährlich in einem Wettbewerbsverfahren vergeben. Die Teilnahmebedingungen und Fristen sind in der jeweiligen Ausschreibung genannt, welche Ihr*e Betreuer*in an der Hochschule Merseburg rechtzeitig vorab per E-Mail erhält.

Für Fragen steht Ihnen gerne der Forschungsreferent Dr. Volker Prautzsch als Ansprechperson zur Verfügung.

Promovieren neben dem Beruf oder in Nebentätigkeit

Promovierende an Hochschulen für angewandte Wissenschaften promovieren oftmals neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Diese wird oft außerhalb der Wissenschaft ausgeübt, was eine anwendungsbezogene Perspektive auf das Forschungsthema fördern und sich anregend auswirken kann. Gleichfalls empfiehlt sich hierbei ein klares Selbst- und Zeitmanagement, damit die Promotion wie der Job nicht leidet.

Eine weitere Möglichkeit, die Promotion phasenweise zu finanzieren, ist die Aufnahme einer Nebentätigkeit (zum Beispiel in einem Unternehmen oder eine Saisontätigkeit).

 

Zuschüsse für Promovierende

Zuschüsse für Reise- und Publikationskosten

Die aktive Teilnahme an Seminaren im Rahmen des CASE-Qualifizierungsprogramms oder an Konferenzen sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Promotion. Auch der Austausch mit Ihrem*r Mentor*in kann für Ihre Karriere sehr nützlich sein. Die Nachwuchsförderung Ihrer Hochschule unterstützt Sie dabei mit Zuschüssen zu Ihren Reisekosten.

Zusätzlich können Sie Zuschüsse zu Publikationskosten im Rahmen Ihrer kumulativen Promotion erhalten.

Alle notwendigen Informationen finden Sie im Dokument Leitfaden für die Verteilung von Zuschüssen für Reise- und Publikationskosten an Promovierende der HAWs in Sachsen-Anhalt. Dieser Leitfaden gilt, solange er auf der Webseite zu finden ist. Für den Antrag auf Kostenübernahme nutzen Sie das Antragsformular Zuschüsse für Promovierende. Beide Dokumente sind im Downloadbereich zu finden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an Ihre Nachwuchsreferentin Sandra Dietzel.

 

Kontakt

Kontaktperson
Sandra Dietzel
Projektkoordination und Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
Raum: Rz/A/0/32
Telefon: +493461 46-2361

Mobilitätszuschüsse

Das International Office der Hochschule Merseburg unterstützt die Mobilität von Hochschulangehörigen.
Weitere Informationen zu Mobilitätsfinanzierung finden Sie auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Kontaktperson
Nora Hartenstein
Koordinatorin für internationale Angelegenheiten
Raum: Hg/G/1/23
Telefon: +49 3461 46-2295

Center of Advanced Scientific Education (CASE) gefördert von

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