10.03.2023,
Zentraler Beitrag
Lange wurde sie angekündigt, nun wird es konkret: Ab 15. März kann die Einmalzahlung der 200 Euro Energiepreispauschale von Studierenden beantragt werden. Einige Hinweise gibt die Hochschule bereits. Das gesamte Antragsverfahren wird auf www.einmalzahlung200.de ausführlich erläutert. The website is also available in English.
Grundlage – Wer ist antragsberechtigt?
Das am 21. Dezember 2022 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende…
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